Teilsickerrohre an Autobahnen
der Abgeordneten Halo Saibold und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Beim Bundesautobahnbau müssen — zumindest in Wasserschutzgebieten — Teilsickerrohre (schwarz, ab 30 cm Durchmesser mit oberseitigen Schlitzen) verlegt werden, um das belastete Abwasser der Autobahnen entsprechend ableiten und einer Behandlung zuführen zu können. Die Verbindungsmuffen sind laut Vorschrift mit Gummiringen abzudichten.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Einlegen der Formgummiringe mit erheblichem Kraft- und Zeitaufwand verbunden ist und daher oftmals darauf verzichtet wird?
Wie wird überprüft, ob bei der Verlegung der Teilsickerrohre diese Formgummiringe tatsächlich eingelegt wurden, da ein Abdrücken durch die vorhandenen Schlitze nicht möglich ist und eine Spiegelung keine Aussagekraft über die Abdichtung besitzt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß pro Muffenstück ohne Gummiring ca. 30 Liter Schmutzwasser (bei 1 Kilometer = 166 Muffen, d. h. 4 980 Liter pro Regentag; bei 4 000 Kilometer 20 Millionen Liter pro Regentag) ungereinigt in den Boden versickern, da zusätzliche Lehmabdichtungen keine Garantie zur Verhinderung des Versickerns darstellen?
Welche Überprüfungen werden durchgeführt, um festzustellen, ob die anfallenden Schmutzwassermengen tatsächlich aufgefangen werden?
Wie gedenkt die Bundesregierung diesem Problem Abhilfe zu verschaffen?
Ist in den Ausschreibungen die Pflicht eines Nachweises der Dichtigkeit enthalten?
Wenn nein, ist geplant, diesen Nachweis mit aufzunehmen?
Sind der Bundesregierung Methoden zur nachträglichen Abdichtung der verlegten Rohrmuffen bekannt?
Wenn nein, besteht Interesse an solchen Verfahrenstechniken?