Haltung der Bundesregierung zur geplanten Novellierung des Brandenburger Nationalparkgesetzes „Unteres Odertal“
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Bärbel Höhn, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Brandenburger Landesregierung billigte kürzlich einstimmig die vom Minister für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Dietmar Woidke (SPD) vorgelegte Novelle zum Nationalparkgesetz „Unteres Odertal“, die erhebliche Änderungen an den naturschutzfachlichen Zielen für die Entwicklung dieses Nationalparks vorsieht. Naturschutzexperten und Umweltverbände sehen die Gefahr, dass das Untere Odertal zu einem reinen Freizeitpark wird und nicht mehr die Voraussetzungen eines Nationalparks erfüllt.
Nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes gründen die Länder Nationalparks im Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die in Brandenburg geplanten Änderungen des Nationalparkgesetzes „Unteres Odertal“ berühren daher auch Bundesinteressen.
Die Kriterien des internationalen Naturschutzes schreiben für Nationalparke einen Totalreservatsanteil von 75 Prozent vor, 50 Prozent sind das Minimum.
Die von der Landesregierung offensichtlich geplante Streichung eines konkreten Datums für die Erreichung des Minimalumfangs würde das gesamte, auch mit Bundesmitteln geförderte, Projekt Nationalpark Unteres Odertal zu einem unverbindlichen Vorhaben machen, möglicherweise sogar zu einem Etikettenschwindel.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung im Rahmen des mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geförderten gesamtstaatlichen repräsentativen Gewässerrandstreifenprojektes Unteres Odertal bisher zur Verfügung gestellt, und sind darüber hinaus weitere Zuwendungen zu erwarten?
Enthält der Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Naturschutz die Verpflichtung des Landes Brandenburg, bis zum Jahre 2010 mindestens die Hälfte des Nationalparkgebietes als Totalreservat auszuweisen?
Welcher Anteil des Nationalparks ist bisher rechtsverbindlich als Totalreservat ausgewiesen worden?
Wie bewertet die Bundesregierung den von der Brandenburger Landesregierung gebilligten Entwurf einer Novelle des Nationalparkgesetzes „Unteres Odertal“, der eine Verpflichtung bis zum Jahre 2010 mindestens 50 Prozent der Nationalparkfläche als Totalreservat auszuweisen, nicht mehr enthält?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es für ein Großschutzgebiet, das sich Nationalpark nennt, inakzeptabel ist, keinen festen, überschaubaren und verbindlichen Zeitplan festzuschreiben, der sukzessive die Erfüllung der Vorgaben des Artikels 1 § 24 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom März 2005 sichert?
Wird die Bundesregierung für den Fall, dass für das Großschutzgebiet Unteres Odertal keine zeitlichen Festlegungen zur Schaffung der angestrebten Nutzungsfreiheit mehr vorgesehen sind, das Naturschutzgroßprojekt Unteres Odertal abbrechen?
Wird die Bundesregierung in einem solchen Fall vom Land Brandenburg die bisher bewilligten Bundesmittel zurückfordern, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung in Hinblick auf Festlegungen des Zuwendungsbescheides für das Naturschutzgroßprojekt Unteres Odertal die vorgesehenen neuen Verordnungen für die Fischerei, das Angeln und die Jagd?
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher finanzielle Mittel der Europäischen Union für die Entwicklung des Nationalparks bewilligt worden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gefahr besteht, dass auch die finanziellen Mittel der Europäischen Union, die diese unter der Voraussetzung eines Nationalparks in die Region hat fließen lassen, von der Europäischen Union zurückgefordert werden könnten?