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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Arbeitslosenhilfe und Erziehungsgeld im Arbeitsförderungs-Reformgesetz (G-SIG: 13012692)

Ausschluß des gleichzeitigen Bezugs von Erziehungsgeld und Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz, Betroffene, Einspareffekt, Perspektiven für das Erziehungsgeld

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

25.07.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/822211. 07.97

Arbeitslosenhilfe und Erziehungsgeld im Arbeitsförderungs-Reformgesetz

der Abgeordneten Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im März 1997 wurde das Arbeitsförderungs-Reformgesetz verabschiedet. Neben vielen Veränderungen der Arbeitsförderung bringt es auch Änderungen in anderen Gesetzen. Unter anderem sieht es vor, § 2 Abs. 4 des Erziehungsgeldgesetzes zu streichen. Dort war bisher per Sonderregelung festgeschrieben, daß der Bezug von Erziehungsgeld den gleichzeitigen Bezug von Arbeitslosenhilfe nicht ausschließt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hat bei Einführung des § 2 Abs. 4 Bundeserziehungsgeldgesetz das jetzt von der Bundesregierung bei der Streichung verwendete Argument, Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gleich zu behandeln, keine Rolle gespielt?

Wenn nicht, welche Gründe haben zu einer anderen Bewertung durch die Bundesregierung geführt?

2

Wie viele Männer und Frauen sind potentiell von dieser Änderung betroffen?

Wie erklärt die Bundesregierung den höheren Männeranteil bei den Beziehern von Arbeitslosenhilfe und Erziehungsgeld, falls der Männeranteil den der Männer insgesamt, die Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, überschreitet?

Wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden?

3

Wie hoch sind die Kosten der bestehenden Regelung?

4

Welche Einspareffekte verspricht sich die Bundesregierung von der Gesetzesänderung?

5

Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Kommunen?

6

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Perspektiven für das Erziehungsgeld, nachdem die Einkommensgrenzen seit der Einführung nicht dynamisiert, die Summe nicht angehoben wurde und jetzt noch eine weitere Einschränkung vorgenommen wird?

Bonn, den 11. Juli 1997

Rita Grießhaber Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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