Wirtschaftliche und entwicklungspolitische Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Kuba
der Abgeordneten Dr. Willibald Jacob, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Auseinandersetzungen zwischen den USA und der EU um die Wirkung des Helms-Burton-Gesetzes, welches das langjährige Handelsembargo gegenüber Kuba weiter verschärft, sind beigelegt worden. Die EU hat ihre Klage gegen die USA vor der Welthandelsorganisation (WTO) zurückgezogen. Im Gegenzug sind die USA aufgefordert, das Gesetz zu modifizieren und eine größere Flexibilität in der Kuba-Politik an den Tag zu legen. Die USA müssen außerdem akzeptieren, daß die EU eine eigene Schutzverordnung gegen die extraterritoriale Wirkung dieses und eines weiteren Gesetzes, des D'Amato-Gesetzes, erlassen hat. Die Bundesregierung hat dies mit einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Danach müssen deutsche Unternehmen, die sich Handelssanktionen der USA gegenüber Kuba, dem Iran und Libyen unterwerfen, mit Geldstrafen bis zu 1 Mio. DM rechnen, was de facto kaum einklagbar dürfte und also eher als symbolische Drohgebärde verstanden werden kann.
Entgegen dem gegenüber der EU ausgesprochenen Versprechen an die EU arbeitet die US-Administration hinter verschlossenen Türen daran, das Helms-Burton-Gesetz zu verschärfen. So hat der Kongreß unter völliger Nachrichtensperre im Frühjahr dieses Jahres eine Erweiterung der Bestimmungen des Gesetzes beschlossen, wonach Unternehmen aus Drittländern, die Geschäfte in Kuba tätigen und für ihre Investitionstätigkeit keine Steuern an die USA zahlen, wegen Steuerhinterziehung gerichtlich belangt werden können.
Für die kubanische Bevölkerung hat sich die Situation kaum geändert. Es wird immer schwieriger, soziale und medizinische Dienstleistungen für alle aufrechtzuerhalten. Die Schaffung prekärer Arbeitsverhältnisse, insbesondere für Frauen, wird immer häufiger als Ausweg aus ihrer sich weiter verschlechternden wirtschaftlichen Situation gesehen. Zu den Belastungen des Handelsembargos, das wiederum zu hohen Zinsbelastungen für notwendige Kredite und Lieferungen führt, kommt in diesem Jahr noch eine schlechte Zuckerernte hinzu. Diese ist nicht nur durch die Unwetter im vergangenen Oktober auf Kuba, sondern z. B. auch durch fehlende Ersatzteile, mangelhafte Energieversorgung und ein mehr als reparaturbedürftiges Schienennetz bedingt.
Diese Probleme werden zunehmend zu einem Teufelskreislauf für die kubanische Wirtschaft. Doch den Menschen auf Kuba kann geholfen werden. Auch in Deutschland gibt es eine wachsende Bereitschaft, Kuba zu unterstützen.
Vertreter aller Parteien und verschiedener Verbände weilten auf Kuba zu Gesprächen über Perspektiven einer möglichen Zusammenarbeit, aber vor allem, um sich von der Situation auf Kuba, den konkreten Bedürfnissen und den möglichen Potentialen der kubanischen Gesellschaft zu überzeugen bzw. diese einzuschätzen. Insbesondere unterstrichen die Besuche der Wirtschaftsdelegationen im Oktober 1996 zusammen mit Ministerpräsident Gerhard Schröder anläßlich der Havanna-Messe und im März 1997 zusammen mit Ministerpräsident Manfred Stolpe das gewachsene deutsche Interesse der verschiedenen gesellschaftlichen Akteure an normalen politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Kuba. Doch konsequente Schritte der Bundesregierung stehen noch aus, um Voraussetzungen für normale wirtschaftliche Beziehungen zu Kuba zu schaffen und gegenüber den kubanischen Menschen Solidarität zu entwickeln.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen16
Welche konkreten Maßnahmen der kubanischen Regierung wären aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um die Aufnahme entwicklungspolitischer und die Intensivierung wirtschaftlicher Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba zu rechtfertigen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß entgegen ihrer Antwort (Drucksache 13/6606) mindestens 16 größere deutsche Firmen auf Kuba seit geraumer Zeit, mindestens seit drei Jahren, investiert haben?
Wie erklärt sich die Bundesregierung das Interesse dieser Firmen an Kuba, obwohl nach Verständnis der Bundesregierung die Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend entwickelt sind für wirtschaftliche Beziehungen?
Wann wurde bzw. wird das am 30. April 1996 unterzeichnete Investitionsförderungs- und -schutzabkommen ratifiziert?
Sieht dieses Investitionsförderungs- und -schutzabkommen auch Regelungen vor, die eine investive Beteiligung deutscher Unternehmen an umweltgefährdenden oder -zerstörenden Großprojekten auf Kuba untersagt?
Wenn nein, wie kann von Regierungsseite darauf hingewirkt werden, daß derartige deutsche Investitionen bzw. Investitionsbeteiligungen be- oder verhindert werden, wie z. B. eine schon signalisierte Beteiligung deutscher Unternehmen am Bau eines Umwelt und Menschen gefährdenden Atomkraftwerkes auf Kuba?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß entgegen Ihrer Antwort in Drucksache 13/6611 auf die Kleine Anfrage - Drucksache 13/6136 - Projektanträge anderer Nichtregierungsorganisationen (keine politischen Stiftungen und Kirchen) nicht behandelt und bzw. ohne Prüfung abgelehnt wurden, so z. B. ein Projekt des Katalyseinstitutes für angewandte Umweltforschung e. V.?
Wie erklärt die Bundesregierung diese offensichtliche Ungleichbehandlung von Nichtregierungsorganisationen in der Frage der Projektfinanzierung?
Sind der Bundesregierung Initiativen, Gruppen, Nichtregierungsorganisationen bekannt, die konkrete entwicklungspolitische Projekte auf Kuba realisieren bzw. realisieren wollen?
Wie informiert sich die Bundesregierung ihrerseits über die Existenz und bestehenden Potentiale von Nichtregierungsorganisationen über die konkrete Antragstellung durch eine Nichtregierungsorganisation hinaus?
Erkennt die Bundesregierung die Realisierung eines hohen Erziehungs- und Gesundheitsniveaus der kubanischen Bevölkerung und das weitere Bemühen darum, in der grundsätzlichen Politik der kubanischen Regierung daran festzuhalten, als einen bedeutenden Beitrag zur Verwirklichung sozialer Menschenrechte an?
a) Welchen Stellenwert nehmen die sozialen Menschenrechte auf Erziehung und Bildung in der Auffassung der Bundesregierung im Gesamtrahmen der Menschenrechte ein?
b) Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer in der Antwort (Drucksache 13/6611) getroffenen Feststellung: „Es wird immer deutlicher, daß der relativ hohe Standard im Erziehungs- und Gesundheitswesen nicht mehr aufrechterhalten werden kann", um dieser Situation entgegenzuwirken?
Warum wurden die Verhandlungen mit Kuba zu den übernommenen Schuldenforderungen nicht unmittelbar nach der deutschen Einheit und bis heute nicht aufgenommen, wie dies mit anderen Entwicklungsländern in vergleichbarer Situation geschehen ist, mit denen Verhandlungen z. T. über bereits mehrere Umschuldungen abgeschlossen sind bzw. derzeit laufen?
Wie ist der aktuelle Stand (Juni 1997) bezüglich der Behandlung der Schuldenforderungen, die aus Geschäften Kubas mit der DDR erwachsen sind?
Auf welcher Finanzierungs- bzw. Wechselkursbasis wurden bzw. werden die Verhandlungen zu den übernommenen Schuldenforderungen aufgenommen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Verzögerung nicht den „Gründen der Gleichbehandlung" widerspricht?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Vorstellungen bzw. Wünsche sieht die Bundesregierung auf kubanischer Seite bezüglich eines Kulturabkommens?
Sind dies nach Auffassung der Bundesregierung Vorstellungen und Wünsche, die den Abschluß eines Kulturabkommens verhindern könnten?
Welche anderen Maßnahmen und Aspekte sieht die Bundesregierung neben der Einrichtung eines Goethe-Institutes oder der Gründung eines Vereins ehemaliger Studenten in Deutschland, die Inhalt eines Kulturabkommens mit Kuba sein könnten?
Was ist nach Auffassung der Bundesregierung die Motivation der kubanischen Seite, die Nachkontaktpflege mit kubanischen Stipendiaten zu „behindern" (Drucksache 13/6611)?
Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung das Erlöschen eines Teiles der zwischen der DDR und der Republik Kuba bestehenden Abkommen und Verträge gemäß Artikel 12 des Staatsvertrages zur Deutschen Einheit per Verbalnote der Deutschen Botschaft dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Kuba mitgeteilt hat?
Sind bezüglich der nicht erloschenen Verträge bereits Prüfungen erfolgt oder werden diese erfolgen, insbesondere zu Abkommen, die Zusammenarbeit zwischen der damaligen DDR und Kuba zu folgenden Themen beinhalteten:
— Zusammenarbeit mit dem Ziel der beschleunigten Entwicklung von Wissenschaft und Technik,
Zusammenarbeit zur Verstärkung der geologischen Untersuchungarbeiten auf dem Territorium der Republik Kuba,
— Zusammenarbeit zur industriellen Verarbeitung und Lieferung von Zitrusfrüchten,
— Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Zuckerproduktion,
— Zusammenarbeit beim Bau neuer Produktionskapazitäten für nickel- und kobalthaltige Erzeugnisse,
— Zusammenarbeit bei der Rekonstruktion von Alkoholanlagen?
a)Wenn ja, wie ist der Stand der Verhandlungen, und welche Zusammenarbeit kann und wird weitergeführt werden?
b)Wenn nein, warum wurden keine Prüfungen/ Verhandlungen geführt?