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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Effektive Belastung der Steuerpflichtigen durch die Einkommensteuer (G-SIG: 13010678)

Zahl der Einkommensteuerpflichtigen, durchschnittliche Summe der positiven Einkünfte, der Gesamteinkünfte und des zu versteuernden Einkommens, Höhe des Grenz- und des Durchschnittsteuersatzes (jeweils nach Einkommensklassen, Einkünften aus Gewinn, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften sowie für Beamte), Verhältnis von zu versteuernden Einkommen und positiven Einkünften, Ungleichbehandlung zwischen Werbungskosten von Arbeitnehmern und Betriebsausgaben von Unternehmen, Höhe der nicht deklarierten steuerpflichtigen Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien und Finanzanlagen sowie der Einkünfte aus Kapitalvermögen, Geltendmachung von Verlusten, größere Möglichkeiten der Einkommensgestaltung bei den überdurchschnittlich Verdienenden

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.09.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/191029. 06. 95

Effektive Belastung der Steuerpflichtigen durch die Einkommensteuer

der Abgeordneten Joachim Poß, Horst Schild, Jörg-Otto Spiller, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), Ludwig Eich, Dagmar Freitag, Dieter Grasedieck, Dr. Barbara Hendricks, Monika Heubaum, Frank Hofmann (Volkach), Wolfgang Ilte, Walter Kolbow, Nicolette Kressl, Volker Kröning, Detlev von Larcher, Bernd Scheelen, Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Peter Struck, Lydia Westrich, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das deutsche Einkommensteuersystem geht von dem Grundgedanken aus, daß eine gerechte Besteuerung nur dann gegeben ist, wenn die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit erfolgt. Durch die progressive Grenzsteuerbelastung sollen Steuerpflichtige mit einem höheren Einkommen verstärkt zur Einkommensteuer herangezogen werden. In der Wissenschaft mehren sich jedoch die Stimmen, daß die heutige Ausgestaltung des Einkommensteuergesetzes die Bezieher höherer Einkommen faktisch begünstigt. Durch — legale — Steuervermeidung sowie — illegale — Steuerhinterziehung gelingt es insbesondere Beziehern höherer Einkommen in weitaus größerem Maße, die in der Einkommensteuererklärung deklarierte Summe der Einkünfte und auch das zu versteuernde Einkommen zu senken. Eine 1993 veröffentlichte und 1994 aktualisierte Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung kommt gar zu dem Ergebnis, daß die durchschnittliche effektive Grenzsteuerbelastung am höchsten bei Beziehern mittlerer Einkommen ist.

Eine Betrachtung der effektiven Steuerbelastung müßte statt am zu versteuernden Einkommen an den tatsächlichen Einnahmen ansetzen, die um die Kosten der Einkommensentstehung bereinigt werden. Der in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik ausgewiesene Gesamtbetrag der Einkünfte kann diesen Zweck nicht erfüllen, da viele Abzugsmöglichkeiten bestehen, die eher dem Bereich der persönlichen Einkommensverwendung zuzuordnen und somit nicht durch eine Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit zu rechtfertigen sind.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch ist — nach den neuesten verfügbaren Daten — gegliedert nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte in Einkommensklassen (in 10 000 DM-Schritten oder entsprechend der Aufteilung der Einkommensteuerstatistik) und getrennt nach Grund- und Splittingtabelle a) die Zahl der Einkommensteuerpflichtigen, b) die durchschnittliche Summe der positiven Einkünfte, c) der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte, d) das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen, e) der Grenzsteuersatz, bezogen auf die durchschnittliche Summe der positiven Einkünfte, f) der Grenzsteuersatz, bezogen auf den durchschnittlichen Gesamtbetrag der Einkünfte, g) der Durchschnittsteuersatz, bezogen auf die durchschnittliche Summe der positiven Einkünfte?

2

Wie lauten die Daten, wenn man die Frage 1 nicht auf die Steuerpflichtigen insgesamt bezieht, sondern im einzelnen getrennt auf solche Steuerpflichtige, die überwiegend a) Gewinneinkünfte (§§ 13, 15 und 18 EStG), b) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder c) Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte (§§ 20, 21 und 22 EStG) erzielen?

3

Wie lauten die Daten, wenn man die Frage 1 getrennt beantwortet für Beamte und sonstige Arbeitnehmer?

4

Wie hoch ist in den jeweiligen Einkommensklassen das zu versteuernde Einkommen im Verhältnis zu der Summe der positiven Einkünfte? Wie hoch ist jeweils die Differenz zwischen der Summe der positiven Einkünfte und dem zu versteuernden Einkommen als Absolutbetrag, und wie setzt sich dieser Betrag zusammen? Wie hoch ist die Differenz jeweils in Prozent der Summe der positiven Einkünfte?

5

Wie lauten die Daten, wenn man die Frage 4 getrennt beantwortet nach Steuerpflichtigen mit überwiegend Gewinneinkünften und solchen mit Einkünften überwiegend aus nichtselbständiger Arbeit?

6

Wieviel Prozent der Steuerzahler in den jeweiligen Einkommensklassen versteuern weniger als drei Viertel, die Hälfte, oder ein Viertel ihrer positiven Summe der Einkünfte?

7

Wie lauten die Daten, wenn man die Frage 6 getrennt beantwortet nach Steuerpflichtigen mit überwiegend Gewinneinkünften und solchen mit Einkünften überwiegend aus nichtselbständiger Arbeit?

8

Wie hoch sind in den jeweiligen Einkommensklassen die geltend gemachten Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit? Wieviel Prozent der Arbeitnehmer nehmen lediglich den Pauschalbetrag für die Werbungskosten in Anspruch? Kann aus den vorliegenden Daten geschlossen werden, daß die Höhe der Werbungskosten mit der Höhe des Einkommens überproportional ansteigt?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung Dr. Gorskis, Richter am Bundesfinanzhof, daß eine gesetzlich bedingte Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern insofern besteht, als Aufwendungen auch dann großzügig als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn sie eher der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, während ein Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern nur sehr restriktiv anerkannt wird (DS.tZ 20/1993, S. 613 ff.)?

10

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die nicht deklarierten steuerpflichtigen Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien und Finanzanlagen insgesamt; wie hoch schätzt sie deren Anteil an der positiven Summe der Einkünfte in den jeweiligen Einkommensklassen? Welche Steuerausfälle resultieren jeweils hieraus?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die nicht deklarierten steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen? Wie schätzt sie deren Anteil an der positiven Summe der Einkünfte (Gruppendurchschnitt) in den jeweiligen Einkommensklassen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuerausfälle in diesem Zusammenhang?

12

In welcher Höhe werden Verluste im Rahmen der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte in den jeweiligen Einkommensklassen durch Verlustausgleich geltend gemacht? Wie lauten die Daten, wenn man trennt nach Steuerpflichtigen mit überwiegend Gewinneinkünften und solchen mit überwiegend aus nichtselbständiger Arbeit? Welche Rolle spielen hierbei negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

13

Kann die Bundesregierung nachvollziehbar widerlegen, daß die Möglichkeit, Einkommen so anfallen zu lassen, daß es nicht Bestandteil des Gesamtbetrags der Einkünfte ist, bei den überdurchschnittlich Verdienenden eine besonders große Rolle spielt (so z. B. die Finanzwissenschaftler Stiglitz und Schönfelder, in: Finanzwissenschaft, 1989, S. 514)?

Bonn, den 28. Juni 1995

Joachim Poll Horst Schild Jörg-Otto Spiller Dr. Ulrich Böhme (Unna) Hans Büttner (Ingolstadt) Ludwig Eich Dagmar Freitag Dieter Grasedieck Dr. Barbara Hendricks Monika Heubaum Frank Hofmann (Volkach) Wolfgang Ilte Walter Kolbow Nicolette Kressl Volker Kröning Detlev von Larcher Bernd Scheelen Reinhard Schultz (Everswinkel) Dr. Peter Struck Lydia Westrich Rudolf Scharping und Fraktion

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