Ausbildung und Schulung ausländischer Sicherheitskräfte durch deutsche Unternehmen, insbesondere durch deutsche Soldaten und Polizisten
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die bekannt gewordenen Bemühungen zur Ausbildung libyscher Sicherheitskräfte durch deutsche Polizisten und Soldaten im Auftrag deutscher Privatunternehmen, von denen der Bundesnachrichtendienst und die deutsche Botschaft Kenntnis hatten, gibt Anlass zu folgenden Fragen.
Diese beziehen sich jeweils auf Ausbildung und Schulung ausländischer Sicherheitskräfte oder Militärs, die seit 1990 durch deutsche Firmen unter Beteiligung aktiver oder ehemaliger deutscher Soldaten, Polizisten oder Mitarbeiter von Geheimdiensten in Bund oder Ländern durchgeführt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
In welchen Staaten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 Ausbildungsunterstützung geleistet oder versucht?
Welche Einheiten bzw. Kräfte wurden jeweils beschult?
In welchem Zeitraum fanden die Schulungen jeweils statt, und auf welche Sicherheitsbereiche bezogen sie sich?
Wo fanden die Schulungen jeweils statt?
Welche öffentlichen Einrichtungen Deutschlands wurden zur Durchführung der Schulungen jeweils genutzt, insbesondere welche Einrichtungen deutscher Sicherheitsbehörden?
a) Welche Unternehmen führten diese Schulungen jeweils durch?
b) Wie viele dieser Unternehmen hatten ihren Sitz (auch) in Deutschland, wie viele nicht?
c) Wie viele der erstgenannten Unternehmen besaßen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO), wie viele nicht?
Wie viele deutsche – aktive oder ehemalige, abgeordnete oder beurlaubte – Beschäftigte (Antworten bitte je mit Behörde, Dienststelle und Fachgebiet/Referat)
a) der Bundeswehr, davon Soldaten,
b) der Sicherheitsbehörden des Bundes, davon
aa) je welche Geheimdienste,
bb) BKA,
cc) Bundespolizei,
dd) Zoll,
ee) sonstige Sicherheitsbehörden,
c) der Sicherheitsbehörden je welcher Bundesländer, davon
aa) Polizei,
bb) Verfassungsschutz,
cc) sonstige Sicherheitsbehörden der Länder,
d) je welcher über- oder zwischenstaatlicher Einrichtungen nahmen je an den einzelnen Ausbildungen teil?
Wie viele der unter Frage 7 erfragten Beschäftigten (bitte differenzieren wie dort) beteiligten sich an der betreffenden Ausbildung jeweils
a) nach Ende ihres aktiven Beamten- bzw. Beschäftigtenverhältnisses,
b) während ihres aktiven Beamten- bzw. Beschäftigtenverhältnisses,
c) während eines Urlaubs,
d) während einer Beurlaubung,
e) während einer Abordnung?
a) Wie viele der unter Frage 7 erfragten Beschäftigten (bitte differenzieren wie dort) bemühten sich vor Beginn ihrer Mitwirkung an der betreffenden Ausbildung um eine Genehmigung einer solchen Nebentätigkeit?
b) In wie vielen und welchen Fällen erteilten die zuständigen Behörden diese Genehmigung?
c) Welche Konsequenzen wurden je ergriffen gegen diejenigen, die ungenehmigt an derlei mitwirkten?
d) Welche Konsequenzen hält die Bundesregierung selbst unter dieser Voraussetzung für angebracht?
e) Wie viele der ungenehmigten Schulungsbeteiligten sind bis heute als Beamte oder öffentlich Bedienstete aktiv tätig in je welchen Behörden?
a) In welchen Fällen gaben die an den Schulungen je Beteiligten Dienstgeheimnisse deutscher Behörden preis?
b) Welche Konsequenzen wurden je ergriffen gegen die hierfür Verantwortlichen?
a) Welche Ausrüstung wurde den zu schulenden Einheiten/Dienststellen durch deutsche Unternehmen je geliefert,
b) davon: insbesondere Sicherheitszubehör durch die die Ausbildung durchführenden Unternehmen,
c) aus dem dienstlichen Bestand der an der jeweiligen Ausbildung beteiligten deutschen Ausbilder?
Welchem Ausbildungsziel dienten die Schulungen jeweils?
a) Wann erfuhr die Bundesregierung – oder Mitarbeiter all ihrer nachgeordneten Behörden – jeweils von den Plänen bzw. der Durchführung dieser Schulungen? Wann erfuhr davon vor allem die deutsche Botschaft vor Ort, oder warum konnte ihr dies ggf. verborgen bleiben?
b) Was unternahmen die Bundesregierung bzw. die betreffenden Mitarbeiter ihrer Behörden daraufhin?
c) Welche Schulungen oder die unter Frage 11 erfragten Lieferungen wurden je in welchem Bundesministerium oder in der sog. Nachrichten Dienstlichen Lage im Bundeskanzleramt thematisiert?
d) In wie vielen Fällen wirkten (je welche?) Behörden des Bundes und – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Länder bei der Ausbildung ausländischer Sicherheitskräfte mit privatrechtlichen Sicherheitsunternehmen zusammen?
e) Wie gestaltete sich diese Kooperation jeweils?
In welchen Empfängerländern, denen Unterstützung bei der Ausbildung von Sicherheitskräften angeboten, zugesagt oder gewährt wurde, sieht die Bundesregierung die Menschenrechtslage zur Zeit der Leistung oder heute als problematisch an?
Wie beurteilt die Bundesregierung Angebote, Zusagen oder eine Gewährung einer solchen Ausbildungsunterstützung durch deutsche Privatfirmen?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU), der am 10. April 2008 nach Angaben von Medienberichten auf einer Veranstaltung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Düsseldorf erklärt hat, es könne nicht sein, „dass deutsche Polizisten oder Soldaten Polizeikräfte in Staaten ausbilden, die den Maßstäben rechtsstaatlicher Demokratien nicht entsprechen“ und dass es sich bei den Aktivitäten deutscher Polizisten in Libyen um „inakzeptable Vorfälle“ handele, die „harte Konsequenzen“ zur Folge haben müssten?
b) Wenn nein, warum nicht?
a) Teilt die Bundesregierung außerdem die Auffassung, dass Vertreter der Bundesregierung oder Mitarbeiter von Bundesbehörden, die von Zuständen erfahren, die Ministerpräsident Rüttgers am 10. April 2008 als „inakzeptabel“ bezeichnete, dazu verpflichtet sind, durch entsprechende Mitteilungen an zuständige Stellen dafür zu sorgen haben, dass diese „inakzeptablen“ Zustände beendet werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die fraglichen Ausbildungsmaßnahmen bereits nach geltendem Recht etwa gemäß § 7 Abs. 1, 2 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) beschränkbar waren, nämlich als „Rechtsgeschäfte über Erfahrungen in Bezug auf Waffen, Munition und bei deren Einsatz nützlichen weiteren Gegenständen“, um Störungen der auswärtigen Beziehungen Deutschlands zu verhüten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zusätzliche gesetzliche Regelungen wünschenswert, ja geboten sind, wonach der Export von Sicherheits-Know-How, also von Ausbildung und Schulung ins Ausland, die durch deutsche Polizisten, Soldaten und Mitarbeiter von Geheimdiensten geleistet werden sollen, durch deutsche Firmen genehmigungspflichtig sein sollte, entsprechend dem Export von Waffen oder gefährlicher Ausrüstung (§ 45 ff. AWG), wenn dieses Know-How zur Repression gegen die eigene Bevölkerung in den belieferten Staaten oder gar zu terroristischen Zwecken eingesetzt werden kann?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag künftig unaufgefordert regelmäßig über alle ihr (bzw. Mitarbeitern ihrer nachgeordneten Behörden) bekannt gewordenen Schulungen im vorstehend erfragten Sinne zu berichten, die sich auf sog. Schurkenstaaten beziehen oder auf Staaten, deren Menschenrechtslage nach den aktuellen Länderberichten des Auswärtigen Amts problematisch ist?
Falls die Bundesregierung diese Auffassung nicht teilt,
a) warum nicht,
b) welche sonstigen Maßnahmen zur Kontrolle und Beschränkung der in Rede stehenden Schulungen wird die Bundesregierung alternativ ergreifen,
c) wann?