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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

HEU-betriebener Forschungsreaktor FRM II in Garching (G-SIG: 13010238)

Alternative Neutronenquellen anstelle des FRM II, Versorgung mit hochangereichertem Uran (HEU), Programm zur Abreicherung von Forschungsreaktoren (RERTR), Finanzierung des FRM II

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Datum

28.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/60014. 02. 95

HEU-betriebener Forschungsreaktor FRM Il in Garching

der Abgeordneten Simone Probst, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Gerald Häfner, Antje Hermenau, Dr. Manuel Kiper, Dr. Angelika Köster-Loßack, Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Technische Universität München plant als neue Neutronenquelle einen mit hochangereichertem Uran (highly enriched uranium — HEU) betriebenen Forschungsreaktor. Die Kostenvoranschläge des Projektes haben sich seit Beginn der Planungen von 260 Mio. DM im Jahre 1986 auf 720 Mio. DM im Jahre 1994 fast verdreifacht. Ein Hauptgrund für die Verzögerungen — und damit auch für die Kostensteigerungen — sind die gravierenden außenpolitischen Probleme, die der HEU-Betrieb des Reaktors aufwirft.

Seit Jahren läuft auf Initiative der USA ein weltweites Abreicherungsprogramm für Forschungsreaktoren (reduced enrichment for research and test reactors — RERTR). Das RERTR-Programm soll die weltweite Verbreitung des bombenfähigen HEU eindämmen. Bisher hat sich die Bundesrepublik Deutschland an diesem Programm beteiligt. Der Bau des Forschungsreaktors München II (FRM II) in Garching bedeutet einen Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus dem RERTR-Programm und damit eine abrupte Aufgabe der Politik einer Nichtverbreitung von bombenfähigem Material.

Immer wieder entstehen Situationen, in denen die Kontrolle über bombenfähiges Material nicht gegeben ist. Auch in Sachsen, im Kernforschungszentrum Rossendorf, ist es zu Verlusten von HEU und Plutonium gekommen.

In dieser Situation muß ein klares außenpolitisches Signal gegen die Herstellung, die Verwendung und den Handel mit bombenfähigen Spaltstoffen gesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Alternativen zu einem HEU-Reaktor

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Hat die Bundesregierung alternative Neutronenquellen-Konzepte zu einem HEU-betriebenen Reaktor geprüft? Wenn ja, welche, und warum wurden sie verworfen?

2

Warum favorisiert die Bundesregierung den Bau eines neuen HEU-betriebenen Forschungsreaktors in Garching trotz der damit verbundenen Proliferationsrisiken anstatt die Kapazitäten an bereits gebauten Reaktoren (z. B. ILL-Reaktor in Grenoble) optimal auszunutzen?

3

Warum hat sich die Bundesregierung gegen eine Anmietung der freien Experimentierplätze am ILL in Grenoble entschlossen, die laut der Zeitschrift Nature vom 12. Januar 1995 dort aus Geldmangel nicht wieder in Betrieb genommen wurden?

4

Wieviel würde die Anmietung dieser freien Plätze kosten?

5

Sind der Bundesregierung weitere nicht genutzte Kapazitäten an Neutronenquellen in Deutschland und Europa bekannt, und wenn ja, welche?

6

Laut Auskunft der Bundesregierung will die TU München ihr HEU von der EURATOM-Versorgungsagentur beziehen. Bezieht die EURATOM-Versorgungsagentur ihr HEU nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich aus den Mitgliedstaaten der EU? Wenn nein, aus welchen anderen Staaten bezieht die EURATOM-Versorgungsagentur ihr HEU: a) USA, b) Rußland, c) Ukraine, d) China, e) sonstige?

8

Erheben die Herkunftsländer des EURATOM-HEU Anspruch auf Information über die Verwendung des bombenfähigen Materials oder auf Rücklieferung nach Gebrauch?

9

Stammt das potentiell für den FRM II vorgesehene HEU aus einem Mitgliedstaat der EU?

10

Wird das HEU für den FRM II — im Falle einer Versorgung durch die EURATOM-Agentur — Eigentum der TU München oder bleibt es im Besitz der EURATOM-Agentur und wird später auch über diese entsorgt?

11

Laut EURATOM-Vertrag unterliegen Informationen, die den Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten schaden könnten, — wenn nötig — der Geheimhaltung. Inwiefern können sich nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen über die Herkunft von HEU für einen zivilen Forschungsreaktor in Deutschland negativ auf die Verteidigungsinteressen eines EU-Staates auswirken?

12

Hält die EURATOM-Versorgungsagentur Informationen über Herkunft und Art der Verarbeitung ihrer HEU-Bestände auch gegenüber der Bundesregierung geheim?

13

Mit welcher Begründung hat die EU-Kommission Informationen über die Herkunft des HEU für den FRM II als geheim eingestuft, und in welchen Geheimschutzgrad wurden die Informationen eingestuft?

14

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der EU-Kommission über die Notwendigkeit einer Geheimhaltung von Informationen über die Herkunft des HEU für den FRM II, und wenn ja, mit welcher Begründung?

15

Wenn nein, hat die Bundesregierung die Kommission um Aufhebung des Geheimschutzes ersucht?

16

Welches demokratisch legitimierte Gremium kontrolliert den Handel der EURATOM-Versorgungsagentur mit bombenfähigem Spaltmaterial?

17

Welches parlamentarische Gremium kontrolliert den Handel der EURATOM-Versorgungsagentur mit bombenfähigem Spaltmaterial?

18

Welche Firma wurde von EURATOM lizensiert, Verhandlungen über den Verkauf von bombenfähigem HEU mit der TU München zu führen?

19

Mit welcher Begründung gestattet die EURATOM-Versorgungsagentur von ihr lizensierten Firmen den Einblick in ihren HEU-Handel, den sie Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus dem Europaparlament und dem Deutschen Bundestag verweigert?

20

Hat es auf der Ebene der Bundesregierung Gespräche mit EURATOM, mit Atomwaffenstaaten oder mit anderen möglichen HEU-Lieferanten über eine mögliche Versorgung des FRM II gegeben, und wenn ja, mit wem?

21

Wieviel hat die Umrüstung des Forschungsreaktors FRG 1 in Geesthacht insgesamt gekostet, und wie hoch war der Bundesanteil an den Kosten?

22

Wieviel hat die Planung und Vorbereitung der Umrüstung des Forschungsreaktors BER II in Berlin bisher insgesamt gekostet, und wie hoch war der Bundesanteil an den Kosten?

23

Wieviel hat die Planung und Vorbereitung der Umrüstung des Forschungsreaktors FRJ 2 in Jülich bisher gekostet, und wie hoch war der Bundesanteil an den Kosten?

24

Wieviel hat die Planung und Vorbereitung der Umrüstung des Forschungsreaktors FRM I in München bisher gekostet, und wie hoch war der Bundesanteil an den Kosten?

25

Welche Kosten sind in der Bundesrepublik Deutschland über die oben genannten Punkte hinaus im Zusammenhang mit dem RERTR-Programm angefallen?

26

Welchen Sinn sieht die Bundesregierung darin, einerseits beträchtliche Summen für Abreicherungsprogramme auszugeben, während sie andererseits einen HEU-Reaktor mitbaut?

27

Ist die Bundesregierung bereit, den Bau des Garchinger Forschungsreaktors FRM II über die bisher zugesagten 380 Mio. DM Zuschuß hinaus mitzufinanzieren?

28

Wenn ja, bis zu welcher finanziellen Obergrenze ist die Bundesregierung maximal bereit, sich an den Baukosten des FRM II zu beteiligen?

29

Bis zu welcher finanziellen Obergrenze ist die Bundesregierung bereit, sich an den Betriebskosten des FRM II in den ersten zehn Jahren zu beteiligen?

30

Bis zu welcher finanziellen Obergrenze ist die Bundesregierung bereit, Forschung am FRM II im Rahmen der Verbundforschung zu fördern?

31

Plant die Bundesregierung, Bau und Betrieb des FRM II über die oben genannten Kosten hinaus finanziell zu unterstützen? Wenn ja, in welcher Form und bis zu welcher Höhe?

32

Ist die Bundesregierung prinzipiell bereit, sich an den Betriebskosten über die ersten zehn Jahre hinaus zu beteiligen? Wenn ja, bis zu welcher Höhe?

33

Wie und wo sollen die abgebrannten Brennelemente und der Atommüll des FRM II entsorgt werden, und welche Kosten werden dabei voraussichtlich entstehen?

34

Ist die Bundesregierung prinzipiell bereit, sich an den Kosten der Entsorgung der abgebrannten Brennelemente und des Atommülls des FRM II zu beteiligen? Wenn ja, bis zu welcher Höhe?

35

Ist die Bundesregierung prinzipiell bereit, sich finanziell an den Kosten für Stillegung und Abriß des FRM II zu beteiligen? Wenn ja, bis zu welcher Höhe?

Bonn, den 13. Februar 1995

Simone Probst Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) Gerald Häfner Antje Hermenau Dr. Manuel Kiper Dr. Angelika Köster-Loßack Ursula Schönberger Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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