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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Bonn (G-SIG: 13011427)

Ausbau Bonns zu einem Zentrum für Nord-Süd-Zusammenarbeit, Ansiedlung entwicklungspolitischer VN-Einrichtungen, Finanzierung, Rechtsgrundlagen, Abschluß von Amtssitzabkommen, Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen (NGO)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

04.04.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/412513. 03. 96

Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Bonn

der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Brigitte Adler, Tilo Braune, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Norbert Gansel, Dr. Ingomar Hauchler, Dr. Edith Niehuis, Dr. Elke Leonhard, Günter Oesinghaus, Manfred Opel, Dieter Schloten, Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Hans Wallow, Verena Wohlleben, Dr. Christoph Zöpel, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Juni 1991 beschlossen, seinen Sitz von Bonn nach Berlin zu verlagern. Bestandteil des Beschlusses war dabei, die der Region Bonn durch die Verlagerung von Parlament und Regierungsfunktion entstehenden Verluste auszugleichen.

Zur Umsetzung des Beschlusses hat der Deutsche Bundestag das Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 beschlossen, in dem es in § 6 Abs. 1 und 2 heißt:

„ (1) Die Folgen des Verlustes des Parlamentssitzes und des Regierungssitzes für die Region Bonn werden durch die Übernahme und Ansiedlung neuer Funktionen und Institutionen von nationaler und internationaler Bedeutung im politischen, wissenschaftlichen und kulturellen Bereich sowie durch Unterstützung bei notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen angemessen ausgeglichen.

(2) Insbesondere soll der Ausgleich realisiert werden in den Bereichen:

  • Bonn als Wissenschaftsstandort,
  • Bonn als Kulturstandort,
  • Bonn als Standort für Entwicklungspolitik, nationale, internationale und supranationale Einrichtungen,
  • Entwicklung Bonns zu einer Region mit zukunftsorientierter Wirtschaftsstruktur. "

Bei der Aufgabe, durch die Ansiedlung von internationalen Einrichtungen Bonn zu einem Standort für Entwicklungspolitik zu machen, hat die Bundesregierung erste Erfolge erzielen können. Das Sitzstaatabkommen für die VN-Organisation „United Nations Volunteers" (UNV) wurde am 16. Oktober 1995 paraphiert.

Auch das Sekretariat der VN-Klimarahmenkonvention (KRK) wird seinen Sitz in Bonn nehmen. Weitere kleinere VN-Einrichtungen auf dem Gebiet des Naturschutzes sind bereits in Bonn angesiedelt bzw. haben ihre Verlagerung nach Bonn beschlossen.

Das „Bonn-Konzept" der Bundesregierung zur Unterbringung der Einrichtungen trägt der Zielsetzung des Berlin/Bonn-Gesetzes, in Bonn u. a. den Politikbereich „Entwicklungspolitik, nationale, internationale und supranationale Einrichtungen” zu festigen und zu fördern, dadurch Rechnung, daß die VN-Einrichtungen und die nationalen Einrichtungen der Entwicklungspolitik unter Einbeziehung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung räumlich jeweils zusammengefaßt werden.

Trotz einiger Anfangserfolge vermitteln die bisherigen Aktivitäten der Bundesregierung den Eindruck, daß nicht zielstrebig genug daran gearbeitet wird, „Bonn zu einem Zentrum für Nord-Süd-Zusammenarbeit auszubauen, " wie es im Bericht der Bundesregierung vom 3. Juni 1992 heißt, den der Deutsche Bundestag am 27. Juni 1992 zustimmend zur Kenntnis genommen hat.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche finanziellen Verpflichtungen kommen im Rahmen der sich aus dem Berlin/Bonn-Gesetz ergebenden Verantwortung des Bundes für die Ansiedlung von internationalen Einrichtungen zum Ausbau Bonns als Standort für die Entwicklungspolitik auf die Bundesregierung zu?

Welche Kosten sind vor und nach dem Bezug der jeweiligen Liegenschaft von den VN-Organisationen zu tragen, welche Kosten entstehen dem Bund durch die Bereitstellung der Liegenschaften?

Werden diese Kosten dem der jeweiligen VN-Organisation zugeordneten Ressort in Rechnung gestellt oder aus einem gemeinsamen Fonds bezahlt?

Ist es zutreffend, daß sich die Stadt Bonn an den Ansiedlungskosten beteiligen soll?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird dies verlangt?

2

Welche jährlichen Beiträge - finanziell, personell und Sachbeiträge - leistet die Bundesregierung zur Unterstützung der in Bonn ansässigen VN-Organisationen (UNIC, UNHCR, ILO, UNEP/CMS)?

Welche zusätzlichen Beiträge sind für UNV und das Sekretariat der Klimarahmenkonvention vorgesehen?

3

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ein Amtssitzabkommen für die in Bonn ansässigen VN-Organisationen bisher nicht abgeschlossen?

Warum ist der Abschluß eines entsprechenden Abkommens mit UNIC bisher nicht zustandegekommen, obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 2. Dezember 1993 (Drucksache 12/6341) hervorhob, daß ein Entwurf dafür bereits vor zwei Jahren erarbeitet war?

Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich bislang die Präsenz der in Bonn angesiedelten Büros?

4

Wird das Amtssitzabkommen, das gerade von der Bundesregierung und den Vereinten Nationen für UNV geschlossen wurde, auch für alle anderen VN-Organisationen gültig sein?

Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um das Amtssitzabkommen für UNV auf die bereits in Bonn ansässigen VN-Organisationen auszuweiten?

5

Hat die Bundesregierung neben dem räumlichen auch ein inhaltliches Konzept für den Ausbau Bonns „zu einem Zentrum für Nord-Süd-Zusammenarbeit"?

Folgen die Ansiedlungsbemühungen einem solchen Konzept?

Welche Rolle spielen international tätige Nichtregierungsorganisationen (NGO) in diesem Konzept, z. B. Inter-Press-Service (IPS) und Society for International Development (SID)?

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese und andere Organisationen in das Konzept des Nord-Süd-Zentrums einzubeziehen?

6

Hat die Bundesregierung für diese langfristige Aufgabe organisatorisch Vorsorge getroffen, z. B. durch Einrichtung eines Planungsstabes im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entscheidung, der alle Aktivitäten koordiniert?

Bonn, den 13. März 1996

Dr. Eberhard Brecht Gert Weisskirchen (Wiesloch) Brigitte Adler Tilo Braune Dr. Herta Däubler-Gmelin Norbert Gansel Dr. Ingomar Hauchler Dr. Edith Niehuis Dr. Elke Leonhard Günter Oesinghaus Manfred Opel Dieter Schloten Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Wieland Sorge Dr. Peter Struck Hans Wallow Verena Wohlleben Dr. Christoph Zöpel Rudolf Scharping und Fraktion

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