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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu "Vertriebenen-Patenschaft" (G-SIG: 13011926)

Partnerschaftsvertrag zwischen der polnischen Gemeinde Jemielnica (Schlesien) und der deutschen Gemeinde Laubusch (Lausitz), Teilnahme zweier deutscher Diplomaten an der Unterzeichnung, Mitwirkung der Vertriebenenorganisationen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/569601.10. 96

Haltung der Bundesregierung zu „Vertriebenen-Patenschaft"

der Abgeordneten Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 30. August 1996 berichtete der Informationsdienst des Bundes der Vertriebenen (BdV) „Deutscher Ostdienst" (DOD) unter der Überschrift „Partnerschaft in Schlesien für Schlesien" über die Unterzeichnung des Patenschaftsvertrages zwischen der polnischen Gemeinde Jemielnica und der deutschen Gemeinde Laubusch. Die Patenschaft, so der DOD, sei über die „gezielte Vermittlung" des Studenten J. H. zustande gekommen und wurde als „die erste neue Vertriebenen-Patenschaft seit zehn Jahren" gewertet. J. H., der laut der Zeitung „Schlesisches Wochenblatt" vom 23. August 1996 ein Ferienpraktikum bei der Oppelner Geschäftsstelle des Verbandes der deutschen Gesellschaften ableistete und mit dem Bonner BdV zusammenarbeitet, wird im DOD mit den Worten wiedergegeben „Die Einbindung der polnischen Minderheit in Himmelwitz (Jemielnica, der Verfasser) und der sorbischen in Laubusch verleihe der Partnerschaft ihren besonderen Reiz".

Der „Vertriebenen-Patenschaft" wird im Freundschafts- und Partnerschaftsvertrag, durch die „Erwartung der Verwirklichung des Rechtes auf die Heimat, des Selbstbestimmungsrechtes in friedlichem Wandel und von Volksgruppenrechten" Ausdruck gegeben.

Laut DOD spiegelte sich der „besondere Stellenwert" der feierlichen Unterzeichnung des Freundschafts- und Partnerschaftsvertrages auch durch die Teilnahme von zwei deutschen Diplomaten aus dem Generalkonsulat in Breslau und dem Vizekonsulat in Oppeln wieder, die sich von der neuen Partnerschaft „sehr angetan" zeigten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wurde das Ferienpraktikum des Studenten J. H. aus Bundesmitteln bezuschußt oder inwieweit war es Bestandteil von Maßnahmen, die aus Bundesmitteln bezuschußt wurden?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Partnerschaft zwischen Jemielnica und Laubusch im Hinblick auf das deutsch-polnische Verhältnis?

3

Inwieweit teilt die Bundesregierung die im DOD wiedergegebenen positiven Aussagen zweier deutscher Diplomaten über die Partnerschaft?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Mittlerorganisationen wie der BdV oder ein dem BdV angeschlossener Verband an dem Freundschafts- und Partnerschaftsvertrag mitgewirkt hat?

Wenn nicht, kann die Bundesregierung ausschließen, daß Mittlerorganisationen wie der BdV oder ein dem BdV angeschlossener Verband an dem Freundschafts- und Partnerschaftsvertrag mitgewirkt hat?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich den politischen Einfluß, den der BdV oder die angeschlossenen Verbände als Mittlerorganisationen gegenüber Minderheitenorganisationen, zu deren Gunsten Projekte durchgeführt werden, geltend machen können?

6

Erhält der Deutsche Freundschaftskreis Himmelwitz eine Förderung aus Bundesmitteln?

Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln?

7

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zum Inhalt des Freundschafts- und Partnerschaftsvertrages ein und falls sie ihm insgesamt oder in Teilen ablehnend gegenüber steht, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um hinsichtlich der Teilnahme zweier deutscher Diplomaten an der Unterzeichnung des Freundschafts- und Partnerschaftsvertrages ihre Distanz zu dem politischen Inhalt der Partnerschaft deutlich zu machen?

Bonn, den 1. Oktober 1996

Annelie Buntenbach Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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