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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Gebrauch von Schußwaffen an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 13011928)

Schußwaffengebrauch durch den BGS, den Zoll, die Westberliner Polizei und Privatpersonen seit 1950, Ermittlungsverfahren

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/570202. 10. 96

Gebrauch von Schußwaffen an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke, Maritta Böttcher und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Gebrauch von Schußwaffen an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie oft wurde seit dem 1. Januar 1950 bis heute an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Westberlin) vom Bundesgrenzschutz von der Schußwaffe Gebrauch gemacht (bitte sämtliche Grenzabschnitte, auch die zum Saargebiet [bis 1956], zur DDR und die Seegrenzen berücksichtigen und nach Ort, Datum, Namen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies?

Wie viele Personen wurden hierbei getötet?

Wie viele Personen wurden durch den Gebrauch von Schußwaffen oder durch Maßnahmen des unmittelbaren Zwang (z. B. Diensthunde) körperlich verletzt?

Wurden hierbei auch Personen, die sich auf dem angrenzenden Staatsgebiet befanden, körperlich verletzt oder getötet? Wenn ja, wie viele (bitte nach Ort, Datum, Namen, aufschlüsseln)?

In welchen Fällen kam es durch welche Behörden unter welchem Aktenzeichen und welchem Ergebnis zu diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder sonstigen Verfahren zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung (Disziplinarverfahren, Untersuchungsberichte o. a.)? In welchen dieser Falle kam es zu diesbezüglichen strafrechtlichen Verurteilungen?

2

Wie oft wurde seit dem 1. Januar 1950 bis heute an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Westberlin) vom Zoll von der Schußwaffe Gebrauch gemacht (bitte sämtliche Grenzabschnitte, auch die zum Saargebiet [bis 1956] zur DDR und die Seegrenzen berücksichtigen und nach Ort, Datum, Namen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies (auch im Hinblick auf die Rechtslage vor dem Änderungsgesetz zum BGS-Gesetz von 1965)?

Wie viele Persone wurden hierbei getötet?

Wie viele Personen wurden durch den Gebrauch von Schußwaffen oder durch Maßnahmen des unmittelbaren Zwang (z. B. Diensthunde) körperlich verletzt?

Wurden hierbei auch Personen, die sich auf dem angrenzenden Staatsgebiet befanden, körperlich verletzt oder getötet? Wenn ja, wie viele (bitte nach O rt, Datum, Namen aufschlüsseln)?

In welchen Fällen kam es durch welche Behörden unter welchem Aktenzeichen und welchem Ergebnis zu diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder sonstigen Verfahren zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung (Disziplinarverfahren, Untersuchungsberichte o. ä.)? In welchen dieser Fälle kam es zu diesbezüglichen strafrechtlichen Verurteilungen?

3

Wie oft wurde seit dem 1. Januar 1950 bis heute an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland von der Bayerischen Grenzpolizei von der Schußwaffe Gebrauch gemacht (bitte sämtliche Grenzabschnitte, auch die zu Österreich und zur DDR berücksichtigen und nach Ort, Datum, Namen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies (auch im Hinblick auf das entsprechende Verwaltungsabkommen des Bundesministeriums des Innern mit der Bayerischen Staatsregierung vom Juli 1975)?

Wie viele Personen wurden hierbei getötet?

Wie viele Personen wurden durch den Gebrauch von Schußwaffen oder durch Maßnahmen des unmittelbaren Zwang (z. B. Diensthunde) körperlich verletzt?

Wurden hierbei auch Personen, die sich auf dem angrenzenden Staatsgebiet befanden, körperlich verletzt oder getötet? Wenn ja, wie viele (bitte nach Ort, Datum, Namen, aufschlüsseln)?

In welchen Fällen kam es durch welche Behörden unter welchem Aktenzeichen und welchem Ergebnis zu diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder sonstigen Verfahren zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung (Disziplinarverfahren, Untersuchungsberichte o. ä.)? In welchen dieser Fälle kam es zu diesbezüglichen strafrechtlichen Verurteilungen?

4

Wie oft wurde seit dem 1. Januar 1950 bis heute an der Grenze von den Polizeibehörden Berlin (West) von der Schußwaffe Gebrauch gemacht (bitte nach Datum, Namen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies?

Wie viele Personen wurden hierbei getötet?

Wie viele Personen wurden durch den Gebrauch von Schußwaffen oder durch Maßnahmen des unmittelbaren Zwang (z. B. Diensthunde) körperlich verletzt?

Wurden hierbei auch Personen, die sich auf Ostberliner Gebiet befanden, körperlich verletzt oder getötet? Wenn ja, wie viele (bitte nach Ort, Datum, Namen, aufschlüsseln)?

In welchen Fällen kam es durch welche Behörden unter welchem Aktenzeichen und welchem Ergebnis zu diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder sonstigen Verfahren zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung (Disziplinarverfahren, Untersuchungsberichte o. ä.)? In welchen dieser Fälle kam es zu diesbezüglichen strafrechtlichen Verurteilungen?

5

Gab es besondere Kriterien für die Auswahl, Vorbereitung und Ausbildung des BGS-Personals, des Zoll-Personals - bzw. des Personals des Bayerischen Grenzschutzes sowie der Polizei von Berlin (West), welches an den Grenzen zur DDR und CSSR eingesetzt wurde?

Wenn ja, welche?

6

Wie viele Personen wurden seit 1990 durch den Einsatz von Schußwaffen von Privatpersonen (vgl. „Oderanzeiger" vom 10. Januar 1996) im Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland körperlich verletzt oder getötet (bitte nach „illegalen" Einwanderern und anderen Personen sowie deren Staatsangehörigkeit und nach Ort und Datum aufschlüsseln)?

Bonn, den 9. September 1996

Dr. Uwe-Jens Heuer Ulla Jelpke Maritta Böttcher Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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