Speicherungen im Schengener Informationssystem (SIS)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Mit dem 25. März 1995 trat das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) in Kraft. Der Schengener Jahresbericht 1995 der Innenministerkonferenz spricht auf Seite 17 davon, daß der Ladezustand des Schengener Informationssystems (SIS) nach einem Betriebsjahr bereits 4 Millionen Datensätze umfasse. Die Bundesrepublik Deutschland allein habe 63 % dieser Datensätze (= ca. 2,5 Millionen) eingegeben. In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage hatte die Bundesregierung dargelegt, daß — 1 088 der 2,5 Millionen deutschen SIS-Datensätze die Festnahme zum Zwecke der Auslieferung (Artikel 95 SDÜ), — 283 Datensätze die verdeckte polizeiliche Beobachtung und — nicht weniger als 417 335 Datensätze die Festnahme zum Zwecke der Ausweisung von Flüchtlingen bzw. Migrantinnen und Migranten betreffen (wobei hierzu noch 318 596 Datensätze mit sog. „Alias-Namen" hinzuzurechnen seien) (Drucksache 13/5515).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche ergänzenden Informationen werden (bundes- bzw. schengenweit) durch SIRENE gemäß Artikel 96 SDÜ an wen zur ggf. erforderlichen Begründung einer Einreiseverweigerung übermittelt?
Welche Probleme gibt es hinsichtlich der Anwendung von Artikel 25 SDÜ, und welche Schritte schlägt die Bundesregierung vor, um diese zu lösen?
Welche Auslegungsunterschiede existieren zwischen den Schengen-Ländern im Hinblick auf die Begriffe „Hit"/„Treffer" , „Aufenthaltsgenehmigung", „Ausländer" , „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" bzw. der „nationalen Sicherheit"?
Sollen diese Unterschiede beseitigt werden, und wenn ja, wie?
Welche Behörden welcher Schengen-Länder stellen im Hinblick auf SIS-Ausschreibungen bzw. SIRENE-Anfragen welche Fahndungsunterlagen und welche Daten zur Verfügung?
Welche Behörden (bzw. wie viele ihrer Dienststellen) sind im On-line-Verfahren mit dem SIS bzw. der SIRENE verbunden?
Wie viele Visa wurden seit dem 26. März 1995 erteilt (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
a) Wie viele hiervon waren von allgemeiner und wie viele mit räumlich begrenzter Gültigkeit (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
b) Bei wie vielen handelte es sich um Durchfahrts- bzw. Transitvisa?
c) Wie viele Anträge auf ein Transitvisa wurden aus welchen Gründen und auf welcher Grundlage verweigert?
Wie viele Aufenthaltsgenehmigungen wurden EG-Ausländerinnen und EG-Ausländern auf welcher Grundlage trotz einer Einreiseverweigerung gemäß SDÜ erteilt (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
Wie viele Staatsangehörige welcher Länder sind von der Meldepflicht gemäß Artikel 22 Abs. 3 SDÜ befreit (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die gemäß Artikel 24 SDÜ geleisteten Ausgleichszahlungen für aufgrund von Abschiebungen entstandene finanzielle Ungleichgewichte (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
Wie viele Bußgelder wurden gemäß Artikel 26 SDÜ gegen welche Beförderungsunternehmen verhängt (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden seit dem 25. März 1995 gemäß Artikel 53 Abs. 1 SDÜ zwischen den Justizbehörden welcher Schengen-Länder gestellt?
Wie viele der Rechtshilfeersuchen wurden aus welchen Gründen (vgl. Artikel 50 Abs. 4 SDÜ) abgelehnt?
Wie viele Auslieferungsfälle wurden unter Bezugnahme auf Artikel 66 Abs. 1 SDÜ wegen welcher Delikte beantragt (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen erfolgte diese Auslieferung mit und in wie vielen Fällen ohne Einwilligung der zu überstellenden Person (Artikel 66 Abs. 1 SDÜ)?
b) In wie vielen Fällen erfolgte diese Auslieferung unter Verzicht des Spezialitätsgrundsatzes der zu überstellenden Person (Artikel 66 Abs. 2 SDÜ)?
In wie vielen Fällen wurden durch welche Schengen-Länder Ausschreibungen innerhalb des SIS gemäß Artikel 99 Abs. 6 SDÜ besonders gekennzeichnet, so daß die vorgesehene verdeckte Registrierung bzw. gezielte Kontrolle 24 Stunden nicht durchgeführt werden mußte (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde die in Artikel 99 Abs. 6 SDÜ vorgesehene Frist von 24 Stunden aus welchen Rechtsgründen bzw. aus welchen „besonderen Opportunitätserwägungen" überschritten?
Wie viele Asylanträge wurden (seit dem 25. März 1995) gemäß Artikel 29 Abs. 4 SDÜ aus welchen Gründen bearbeitet, obwohl dieser Schengen-Staat für dessen Bearbeitung eigentlich nicht zuständig gewesen wäre (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber welcher Staatsangehörigkeit haben versucht, gemäß Artikel 38 Abs. 7 SDÜ Auskunft, Überprüfung und/oder Berichtigung über welche sie/ihn betreffende Daten beantragt (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen mußten diesbezüglich welche Daten korrigiert werden?
b) Wie oft haben sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber gemäß Artikel 38 Abs. 12 SDÜ an die einzelstaatliche bzw. die gemeinsame Datenkontrollbehörde gewandt? In wie vielen Fällen mußten diesbezüglich welche Daten korrigiert werden?
Wie viele Personen welcher Staatsangehörigkeit haben gemäß Artikel 110 SDÜ Auskunft, Überprüfung und/oder Berichtigung der über sie gespeicherten Daten verlangt (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen mußten diesbezüglich welche Daten korrigiert werden?
b) In wie vielen Fällen mußte hierfür gemäß Artikel 111 SDÜ Klage erhoben werden, und in wie vielen Fällen waren diese Klagen erfolgreich?
Wie viele Personen welcher Staatsangehörigkeit haben bei der gemeinsamen Daten-Kontrollbehörde gemäß Artikel 114 f SDÜ Auskunft, Überprüfung und/oder Berichtigung der über sie gespeicherten Daten verlangt (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen mußten diesbezüglich welche Daten korrigiert werden?
In wie vielen Fällen wurde gemäß Artikel 106 Abs. 2 SDÜ der Antrag auf Berichtigung von im SIS gespeicherten Daten gestellt (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
Wie oft wurden diesbezüglich wie viele Daten/Datensätze korrigiert?
Wie viele Personen welcher Staatsangehörigkeit beantragten gemäß Artikel 116 SDÜ Schadensersatz (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen wurde diesem Antrag entsprochen?
b) Welche Schadensersatzsummen wurden gezahlt?
In wie vielen Fällen wurden Daten aus dem SIS gemäß Artikel 129 Punkt b von Polizeibehörden an welche „anderen Stellen" übermittelt (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen-Länder aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden Daten aus dem SIS gemäß Artikel 129 Punkt b von Polizeibehörden an welche Nachrichtendienste übermittelt?
In wie vielen Fällen mußten gemäß Artikel 40 f SDÜ praktizierte Observations- bzw. Nacheile-Aktionen aus welchen Gründen abgebrochen werden (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen- sowie der deutschen Bundesländer aufschlüsseln)?
Wie viele kontrollierte Drogenlieferungen (vgl. Schengen-Jahresbericht 1993 der Innenministerkonferenz S. 9) wurden seit dem 25. März 1995 schengenweit durchgeführt (bitte hinsichtlich der jeweiligen Schengen- sowie der deutschen Bundesländer aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen waren welche EU-, in wie vielen Fällen welche Nicht-EU-Staaten hiervon betroffen?
b) Wie viele Personen konnten aufgrund dieser kontrollierten Lieferungen wegen welcher Delikte festgenommen werden?
c) Drogen welcher Art und in welchen Mengen (und damit auch welchen Marktwertes) wurden hierbei „kontrolliert geliefert" ?
d) In wie vielen Fällen wurden hierbei durch Polizeibehörden welcher Schengen-Länder Observations-, Nacheileaktionen gemäß Artikel 40 f SDÜ durchgeführt bzw. verdeckte Ermittler eingesetzt?