Errichtung der Otto-von-Bismarck-Stiftung
der Abgeordneten Uta Titze-Stecher, Doris Barnett, Klaus Barthel, Hans-Werner Bertl, Anni Brandt-Elsweier, Edelgard Bulmahn, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Freimut Duve, Ludwig Eich, Petra Ernstberger, Lothar Fischer (Homburg), Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Günter Gloser, Günter Graf (Friesoythe), Angelika Graf (Rosenheim), Manfred Hampel, Alfred Hartenbach, Dr. Barbara Hendricks, Uwe Hiksch, Gerd Höfer, Frank Hofmann (Volkach), Eike Hovermann, Barbara Imhof, Brunhilde Irber, Sabine Kaspereit, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Volker Kröning, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Robert Leidinger, Erika Lotz, Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Angelika Mertens, Doris Odendahl, Günter Oesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin Pfaff, Georg Pfannenstein, Renate Rennebach, Bernd Reuter, Dr. Hansjörg Schäfer, Bernd Scheelen, Günter Schluckebier, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dr. Emil Schnell, Gisela Schröter, Richard Schuhmann (Delitzsch), Ilse Schumann, Dr. Angelica Schwall-Düren, Horst Sielaff, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Ludwig Stiegler, Jella Teuchner, Hans Georg Wagner, Hans Wallow, Reinhard Weis (Stendal), Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Heidemarie Wright
Vorbemerkung
Die Otto-von-Bismarck-Stiftung wurde mit Erlaß des Bundesministers des Innern vom 14. November 1994 als unselbständige Stiftung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern errichtet. Per Gesetz soll nun die unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in eine Bundesstiftung Otto-von-Bismarck umgewandelt werden. Eine Bundesstiftung kann nur durch Gesetz verändert oder wieder abgeschafft werden. Nach Ebert, Heuss, Adenauer und Brandt soll nun auch Otto von Bismarck als Beispiel und zum Gedächtnis für die Nachgeborenen durch eine Bundesstiftung mit seinem Namen gewürdigt werden. Die Ottovon-Bismarck-Stiftung ist somit die fünfte Bundesstiftung in der Reihe der Stiftungen für Kanzler bzw. bedeutende Staatsmänner.
Stiftungszweck ist es, das Andenken an das Wirken des Staatsmannes zu wahren, seinen Nachlaß zu sammeln und zu verwalten sowie für die Interessen der Allgemeinheit in Kultur und Wissenschaft, Bildung und Politik auszuwerten.
Zu diesem Zweck hat der Bund bereits 1993 den Bahnhof Friedrichsruh von der Deutschen Bundesbahn für 473 000 DM angekauft. Im Etat 1993 des Bundesministeriums des Innern waren 7,5 Mio. DM für den Ankauf und Ausbau des Bahnhofsgebäudes, das zum Ensemble historischer Bismarckstätten gehört, veranschlagt. In der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes sind für die Haushaltsjahre 1996 bis 1999 weitere 6,2 Mio. DM zum Ausbau des Bahnhofs vorgesehen.
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes gehören die Errichtung und Unterhaltung einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Gedenkstätte in Aumühle-Friedrichsruh, Übernahme, Unterhaltung und Ausbau der Bismarck-Bibliothek und des Bismarck-Archivs, die Einrichtung und Unterhaltung einer Forschungs- und Dokumentationsstelle in Aumühle-Friedrichsruh sowie die Veröffentlichung von Archivbeständen und wissenschaftlichen Untersuchungen.
Im Bundeshaushalt 1996 sind bereits 310 000 DM als institutionelle Förderung der neuen Bundesstiftung bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 1997 sind 1 Mio. DM, für 1998 sind 1,050 Mio. DM und für die Jahre 1999 und 2000 sind jeweils 1,1 Mio. DM jährlich in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundeshaushalts vorgesehen. Somit sind bereits heute für die Haushaltsjahre 1997 bis 2000 insgesamt 4,2 Mio. DM als institutionelle Förderung der Bundesstiftung vorgesehen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen16
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit den bereits errichteten Kanzlerstiftungen Kanzler aufgrund ihrer guten demokratischen Tradition und als aufrechte Republikaner gewürdigt werden sollen?
Wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Errichtung der fünften neuen Bundesstiftung mit dem Namen eines ausgewiesenen Monarchisten und Anti-Demokraten wie Otto von Bismarck mit den anerkannten Zielen und Idealen politischer Bildung?
Seit wann wurde geplant, eine Otto-von-Bismarck-Stiftung zu errichten?
Wer gab wann den Anstoß zur Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Bundesstiftung?
Welche Personen sind in welchen Funktionen in Vorstand und Wissenschaftlichem Beirat der Otto-von-Bismarck-Bundesstiftung vertreten bzw. bestellt?
Hat vor der Entscheidung über die Aufbewahrung der Bismarckschen Unterlagen in Friedrichsruh eine gründliche wissenschaftliche Bewertung dieser Unterlagen durch eine Archivarin oder einen Archivar stattgefunden?
Wie verträgt sich nach Ansicht der Bundesregierung der Stiftungszweck, den Nachlaß Otto von Bismarcks für Interessen der Allgemeinheit in Kultur, Wissenschaft, Bildung und Politik zu sammeln und auszuwerten, mit der Tatsache, daß der Nachlaß, d. h. das Bismarck-Archiv und die Bismarck-Bibliothek, weiterhin alleiniges Eigentum der Familie von Bismarck bleibt?
Trifft es zu, daß der Nachlaß Otto von Bismarcks der Bundesstiftung lediglich als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt wird?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Bismarck-Museum in Friedrichsruh, in dem eine Fülle von Bismarck-Memorabilia ausgestellt sind, in alleiniger Nutzung und Verfügung der Familie von Bismarck verbleibt?
Sieht die Bundesregierung durch die in den Fragen 7, 8 und 9 dargestellten Einschränkungen der Nutzung den Stiftungszweck als erfüllbar an, wenn ja, wie?
Sind die Materialien der Bismarckschen Verwaltung des Sachsenwaldes, die für die Regionalgeschichte außerordentlich wichtig sind, Teil der Dauerleihgabe?
Welchen eindringlichen Beitrag zur politischen Bildung leistet die Bundesstiftung Otto-von-Bismarck?
Hält die Bundesregierung den in Friedrichsruh aufbewahrten direkten Nachlaß des Reichskanzlers, der nur aus Bismarck-Memorabilia besteht, für wissenschaftlich nutzbar im Hinblick auf die Zielsetzung der politischen Bildung der Stiftung?
Welche demokratischen Inhalte sieht die Bundesregierung in Otto von Bismarcks politischem Handeln?
Beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Otto von Bismarck in dem von ihm geschaffenen Deutschen Reich das Allgemeine Männerstimmrecht einführte, als demokratisch vorbildliches Verhalten?
Wie verträgt sich die Einrichtung einer Bundesstiftung zur politischen Bildung, die Otto von Bismarcks Andenken als Staatsmann würdigen soll, mit der Tatsache, daß Otto von Bismarck die Anhänger der katholischen Zentrumspartei als „Reichsfeinde" brandmarkte und ebenso unnachsichtig verfolgte wie die Sozialdemokratie?