Neubau der B 210, Verkehrseinheit Schortens
der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Variantenuntersuchungen zu den Verkehrsproblemen in Schortens haben gezeigt, daß es Ausbaumöglichkeiten der B 210 gibt, die sowohl die Verkehrsprobleme lösen als auch den Anforderungen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und den städtebaulichen Kriterien gerecht werden. Straßenbauamt und Bezirksregierung verfolgen dessenungeachtet das Ziel eines Neubaus. Im März dieses Jahres entschied der Regierungspräsident Weser-Ems, eine der Neubauvarianten (V 1*) vom Straßenbauamt Aurich für das Planfeststellungsverfahren vorbereiten zu lassen, obwohl die UVS alle Neubauvarianten verworfen hatte.
Demgegenüber steht mit der Ausbauvariante C bzw. C-Trog eine Variante zur Verfügung, die aus städtebaulicher und umweltpolitischer Sicht empfehlenswert ist. Mit der Variante G, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Gemeinderat Schortens der Bezirksregierung vorgeschlagen haben, existiert darüber hinaus eine weitere Variante, die bisher in den Variantenuntersuchungen nicht berücksichtigt worden ist. Diese Variante sieht für Groß-Ostiem eine Entlastungsstraße parallel zur Bahnlinie vor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Verfahrensrecht/Recht
Fragen31
Genügt nach Einschätzung der Bundesregierung die Entscheidung des Regierungspräsidenten Weser-Ems zugunsten der Neubauvariante (V 1*) den Vorgaben des Bundesfernstraßengesetzes, nach dem Ausbau von Straßen Vorrang vor dem Neubau zu geben ist?
Ist die Bundesregierung ggf. bereit, zugunsten der übergeordneten Ziele des Bundesfernstraßengesetzes auf Prüfung einer Ausbauvariante der B 210 zu bestehen? Wenn ja, unter welchen Umständen? Wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, aufgrund derer die vorgeschlagene Variante G nicht in den Abwägungsprozeß einbezogen wurde?
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Prüfung der Planungsunterlagen der Auftragsverwaltung des Bundes auf eine nachträgliche Berücksichtigung dieser Variante zu drängen?
Wie beurteilt die Bundesregierung einen möglichen Verzicht auf die Verkehrseinheit Schortens, wenn es sich nach Auffassung des Straßenbauamtes Aurich wie auch des Oberverwaltungsgericht Lüneburg bei den Ausbaumaßnahmen B 210 Jever und Schortens um zwei eigenständige und unabhängige Verkehrseinheiten handelt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß sich in einer Unterschriftenaktion bisher über 5 000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger Schortens für einen moderaten Ausbau der vorhandenen Bundesstraße und gegen einen Neubau ausgesprochen haben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in der Variantenuntersuchung des Straßenbauamtes Aurich das Gutachten der Firma Thalen-Consult keine Berücksichtigung findet, das zum Ergebnis hatte, daß die alte B 210 bei Verbesserungen der Knotenpunkte die prognostizierte Verkehrsmenge des Jahres 2010 bewältigen kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die UVS nach mündlicher Präsentation im April 1994 zwei Jahre lang vom Straßenbauamt Aurich zurückgehalten wurde und der Gemeinde Schortens erst im Herbst 1996 die schriftliche Ausfertigung zugestellt wurde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß weder die Ergebnisse der UVS noch des städtebaulichen Gutachtens, noch die Ergebnisse der Thalen-Consult-Auswertung bei der Entscheidung für einen Neubau eine Rolle spielen?
Welche Kosten (aktueller Kostenstand) sind insgesamt für die Verkehrseinheiten Jever und Schortens veranschlagt, und wie verteilen sie sich auf die beiden Verkehrseinheiten?
Finanzen/Kosten-Nutzen-Analyse
Welche Mehrkosten gegenüber der Ursprungsplanung sind für die Verkehrseinheiten Jever entstanden, und mit welchen Kosten rechnet man für die Verkehrseinheit Schortens?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß eine neue Bundesstraße für mindestens 45 Mio. DM im Norden von Schortens gebaut werden soll, wenn gleichzeitig die parallel zur Bundesstraße verlaufende Bahnlinie für über 20 Mio. DM saniert wird?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der UVS, die zu dem Ergebnis kommt, daß die Variante 1 (Neubau der B 210) die höchsten ökologischen Risiken für alle umweltrelevanten Schutzgüter (Mensch eingeschlossen) beinhaltet?
Naturschutz/ Umweltschutz/ Umweltverträglichkeitsstudie
Wie ist der geplante Neubau der B 210 vor diesem Hintergrund mit dem seit 1994 existierenden Staatsziel „Umweltschutz" (Artikel 20 a Grundgesetz) zu vereinbaren?
Welche Bedeutung bzw. Gewichtung haben für die Bundesregierung die Ergebnisse der UVS und des städtebaulichen Gutachtens im Rahmen der Abwägung aller Güter?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Naherholungsgebiete im Norden von Feldhausen, Heidmühle und Ostiem zerschnitten, verlärmt und zerstört werden?
In welcher Höhe sind die Umweltkosten in die Nutzen-Kosten-Analyse eingegangen?
Ist alternativ zum Straßenbau ein Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region untersucht worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Wie gewichtet die Bundesregierung das öffentliche Interesse am Schutz des Grund- bzw. Trinkwassers im Vergleich zum öffentlichen Interesse an einem schnelleren Verkehrsfluß unter dem Gesichtspunkt, daß es Möglichkeiten zum Ausbau der vorhandenen Bundesstraße gibt und somit keine zwingende Notwendigkeit, eine neue Straße in die Nähe von Entnahmebrunnen zu bauen?
Wasserschutz
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Bezirksregierung die Wasserschutzzonen neu berechnen läßt?
Gibt es einen Zusammenhang zwischen einer neuen Schutzzonenfestlegung und dem geplanten Neubau der B 210?
Wie stuft die Bundesregierung das Gefahrenpotential durch einen Straßenneubau für das Grundwasser im Bereich Feldhausen ein?
Hält die Bundesregierung die Ziel- und Quellverkehrbefragung der Firma Steigerwald/Schönharting aus dem Jahr 1987, die als Grundlage der verkehrlichen Variantenuntersuchung dieser Firma dient, noch für aktuell, insbesondere vor dem Hintergrund, daß das damals im Ortsteil Roffhausen noch existierende Großunternehmen AEG Olympia mit mehreren tausend Mitarbeitern inzwischen geschlossen wurde? Wenn nein, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Veränderung?
Verkehrszahlen/Verkehrslenkung
Wie wertet die Bundesregierung die Tatsache, daß das Autobahnneubauamt in Oldenburg von der Gemeinde Schortens vorgeschlagene verkehrslenkende Maßnahmen abgelehnt hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die bislang gebündelte Lärmemission nun auf zwei Straßen verteilt werden soll?
Lärm/Lärmschutz
Inwieweit treffen die Bestimmungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV vom 21. Juni 1990) auf die vorhandene B 210 zu, und was bedeutet das für die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen?
Stehen den Anwohnern an der vorhandenen B 210 im Fall eines Neubaus Lärmschutzmaßnahmen zu? Wenn ja, in welchem Umfang?
Wann ist mit der Fertigstellung der Umgehung Jever (Verkehrseinheit Jever) zu rechnen, und für welches Jahr ist die Fertigstellung der Verkehrseinheit Schortens geplant?
Zeitrahmen
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß als logische Konsequenz der städtebaulichen Beurteilung die Entscheidung für die Variante C oder C-Trog mit Lärmschutzmaßnahmen fallen muß, zumal diese Lösung die kostengünstigere ist?
Städtebau
Wie wäre der Verfahrensverlauf, um eine Ausbauvariante in das Planfeststellungsverfahren einbringen zu können?
Ist dazu ein neues Raumordnungsverfahren notwendig, oder gibt es ein schnelleres Verfahren? Wenn ja, welches?