Opfer des Nationalsozialismus in Mittel- und Osteuropa und die Politik der Bundesregierung
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Volker Beck (Köln), Dr. Helmut Lippelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der nationalsozialistische Vernichtungskrieg wütete vor allem auf dem Gebiet Polens und der damaligen Sowjetunion. Unermesslich ist die Zahl der ehemaligen Ghettos und Mordstätten zwischen Babi-Yar (Kiew), Trostenez (Minsk), Majdanek (Lublin), Rumbula (Riga) und Panierai (Wilna). Auch mehr als 50 Jahre danach sind viele der Massengräber noch längst nicht erfaßt, geschweige würdig gestaltet.
In der Zeit des Ost-West-Konfliktes waren die osteuropäischen Überlebenden von Holocaust und NS-Terror im Westen weitgehend „vergessene" Opfer. Von Entschädigungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland waren sie ausgeschlossen.
1991 traf die Bundesregierung eine Globalvereinbarung mit Polen im Umfang von 500 Mio. DM zur Entschädigung von in Polen lebenden NS-Verfolgten. 1993 folgten Globalabkommen mit Weißrußland, der Russischen Föderation und der Ukraine im Umfang von 1 Mrd. DM, aufgrund dessen die Stiftungen „Verständigung und Aussöhnung" gegründet wurden.
Im selben Jahr stellte das Bundesministerium der Finanzen den baltischen Staaten jeweils 2 Mio. DM als Entschädigung für NS-Opfer humanitäre Hilfe in Form „zukunftsorientierter Sachleistungen" in Aussicht. Ein entsprechender Notenaustausch erfolgte mit der Regierung Estlands im Juni 1995, mit Litauen im Juli 1996. Mit Lettland konnte auch vier Jahre nach dem Angebot noch keine Regelung getroffen werden.
Ende 1996 beschloß der Deutsche Bundestag, für noch zu gründende Stiftungen „Verständigung und Aussöhnung" in Ungarn, Rumänien, Bulgarien, der Slowakei, Albanien und den Staaten Ex-Jugoslawiens von 1998 bis 2000 insgesamt 80 Mio. DM zur Verfügung zu stellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Verfolgte des Nationalsozialismus leben nach den Erkenntnissen der Bundesregierung heute noch in den einzelnen Staaten Mittel- und Osteuropas? Wie viele davon sind — ehemalige jüdische Ghetto- und KZ-Häftlinge, — ehemalige nichtjüdische KZ-Häftlinge, — ehemalige Häftlinge anderer Lager für Zivilgefangene, — ehemalige Zwangs- und Fremdarbeiter?
Teilt die Bundesregierung die Schätzung der Jewish Claims Conference, daß gegenwärtig in Mittel- und Osteuropa noch ca. 13 000 jüdische Verfolgte wohnen, die die Kriterien des Artikel-2-Fonds (mindestens 6 Monate KZ oder 18 Monate Ghetto-Haft, schwerer Gesundheitsschaden und materielle Bedürftigkeit) erfüllen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der in Mittel- und Osteuropa lebenden nichtjüdischen Verfolgten, die ein vergleichbar schweres Verfolgungsschicksal (mindestens 6 Monate KZ-Haft, schwerer Gesundheitsschaden etc.) erlitten haben?
Wann hat die Bundesregierung erstmalig versucht, die Zahl der noch lebenden NS-Verfolgten in Mittel- und Osteuropa zu ermitteln? Welche Institutionen und Quellen wurden dazu herangezogen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der osteuropäischen NS-Verfolgten und insbesondere der Holocaust-Überlebenden — hinsichtlich ihrer Diskriminierung in der sowjetischen Zeit, — hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lage heute? Trifft es zu, daß die Altersrenten im Baltikum und in den GUS-Staaten weit unter dem Existenzminimum liegen? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die Holocaust-Überlebenden in Mittel- und Osteuropa „doppelte Opfer" sind?
Welche Verpflichtungen erwachsen aus dem Verfolgungsschicksal und der Lebenssituation der osteuropäischen NS-Opfer für die Bundesrepublik Deutschland? Wie beurteilt die Bundesregierung die verbreitete Forderung, den Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung wenigstens noch einen Lebensabend in Würde und ohne materielle Not zu ermöglichen?
Welches Gesamtkonzept verfolgt die Bundesregierung, um dieser Verantwortung gerecht zu werden?
a) Welche Rolle spielten beim Aufbau der Stiftungen in Polen und den drei GUS-Staaten die Vereinigungen der NS-Opfer? Inwieweit legte die Bundesregierung Wert auf ihre Einbeziehung, und wie gab sie diesem Willen Ausdruck? Wenn letzteres nicht geschah, warum nicht? b) Nach welchen Kriterien wurde die Höhe der den Stiftungen zur Verfügung gestellten Mittel (Polen 500 Mio. DM, Rußland und Ukraine 400 Mio. DM, Weißrußland 200 Mio. DM) festgelegt? Welche Kriterien waren für die Bundesregierung ausschlaggebend? Ist dabei die mutmaßliche Zahl der Verfolgten berücksichtigt worden? c) Nach welchen Kriterien verteilen die Stiftungen die Entschädigungsleistungen? d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Vergabekriterien der Stiftungen? Hält die Bundesregierung die Nichtberücksichtigung von Verfolgten, die im Versteck überlebten, sowie die Einordnung ehemaliger minderjähriger KZ-Häftlinge in der 1. Kategorie bei der russischen und ukrainischen Stiftung für angemessen?
a) In welcher Weise hat sich die Bundesregierung laufend über die Arbeit der Stiftungen informiert? Inwieweit hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Arbeit und die Erkenntnisse des „Stukenbrocker Appells" berücksichtigt? b) Welche einmaligen Zahlungen leisteten die Stiftungen bisher an die einzelnen Opfergruppen in den verschiedenen Staaten (einschließlich den den GUS-Stiftungen zugeordneten Staaten wie Moldawien, baltische Staaten etc.)? c) Welche regelmäßigen Zahlungen werden in den einzelnen Staaten an die betroffenen Opfergruppen ausgezahlt? d) Wie hoch waren die Durchschnittszahlungen je Land für Angehörige der verschiedenen Verfolgtengruppen? e) Über welche Restsummen verfügen die Stiftungen, und wie sollen diese verwandt werden?
a) Inwieweit wurden die Vereinigungen der NS-Opfer in die Verwendungsplanung der „Humanitären Geste" für NS-Opfer in den baltischen Staaten, die ja deren individuellen Bedürfnissen nahekommen sollte, einbezogen? Wenn nicht, warum nicht? b) Für welche Projekte wurden die Gelder der „Humanitären Geste" in Estland und Litauen verwandt? Inwieweit sind diese für NS-Opfer (z. B. in Kaunas/Litauen) überhaupt erreichbar? c) Teilt die Bundesregierung die in der Plenardebatte am 30. Januar 1997 von der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen, Irmgard Karwatzki, bestätigte Bewertung, daß sich die bisher getroffenen Regelungen mit Estland und Litauen auf soziale Einrichtungen allgemein beziehen und den ursprünglichen Adressaten im besten Fall zufällig zugute kommen? d) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die „Humanitäre Geste" somit den individuellen Bedürfnissen der NS-Opfer keineswegs mehr nahekommt, daß vielmehr eine Zweckentfremdung der deutschen Zahlungen vorliegt? e) Seit wann ist der Bundesregierung dieser Sachverhalt bekannt? f) Was unternahm die Bundesregierung, um eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel zu gewährleisten? g) Wann ist mit einem Notenaustausch mit der lettischen Regierung zu rechnen? Warum kam dieser auch im vierten Jahr nach dem Angebot immer noch nicht zustande?
a) Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Höhe der für die künftigen Stiftungen „Verständigung und Aussöhnung" in südosteuropäischen Staaten zur Verfügung stehenden Mittel (80 Mio. DM für drei Jahre) ermittelt? b) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, damit die Stiftungen wie geplant ab 1998 mit ihren Auszahlungen beginnen können? c) Nach welchem Schlüssel werden die für 1998 vorgesehenen 30 Mio. DM auf die einzelnen Länder verteilt? d) Welche Kontakte bestehen bisher zu den dortigen Vereinigungen von NS-Opfern? e) Welche Erfahrungen mit den Stiftungen in Polen und den drei GUS-Staaten sollen in die Konstruktion der neuen Stiftungen eingehen?
a) Wie begründet die Bundesregierung ihre bisherige Haltung, bei Entschädigungsleistungen in Mittel- und Osteuropa nur Einmalzahlungen zuzulassen, während im Westen lebende oder in den Westen auswandernde NS-Opfer laufende Zahlungen erhalten? b) Wie beurteilt die Bundesregierung den sich damit aufdrängenden Eindruck, die Bundesregierung schätze das Verfolgungsschicksal der in Mittel- und Osteuropa wohnenden NS-Opfer geringer als das der im Westen lebenden? c) Ist der Bundesregierung bekannt, daß Holocaust-Überlebende sich vor dem Hintergrund dieser Entschädigungsregelung und angesichts ihrer akuten Notlage gezwungen sahen, auch noch im hohen Alter ihre Heimat zu verlassen und in den Westen auszuwandern?
a) Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die diskriminierende Ungleichbehandlung der osteuropäischen NS-Opfer zu überwinden, die darin besteht, daß nicht das Verfolgungsschicksal, sondern der Wohnort ausschlaggebend für Höhe und Art der Entschädigung ist? b) Inwieweit hätte eine Gleichbehandlung von NS-Opfern in West- und Osteuropa „unabsehbare Konsequenzen" , wie seitens der Bundesregierung in der Vergangenheit immer wieder betont wurde? c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Finanzbedarf, wenn schwerstverfolgte NS-Opfer in Osteuropa Leistungen entsprechend der „Artikel-2-Fonds"-Regelung erhalten würden?
Für welchen Zeitraum rechnet die Bundesregierung angesichts des hohen Alters und der äußerst schwierigen Lebensbedingungen der osteuropäischen NS-Opfer noch mit der Notwendigkeit von Entschädigungsleistungen?
Wieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer Entschädigungspolitik gegenüber Mittel- und Osteuropa den daraus erwachsenden enormen Zeitdruck?
Wie beurteilt die Bundesregierung die wachsende Aufmerksamkeit, die das Thema Entschädigung mittel- und osteuropäischer NS-Opfer, insbesondere der Holocaust-Überlebenden im Baltikum, im In- und Ausland findet, zumal in Gegenüberstellung mit dem Kriegsopferrentenrecht?
Wie bewertet die Bundesregierung das p rivate Engagement deutscher und österreichischer Bürgerinnen und Bürger, Holocaust-Überlebenden im Baltikum mit Spendensammlungen zu unterstützen und damit einem Großteil von ihnen ein Überleben zu ermöglichen?