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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verhandlungen und Abkommen über die Rückübernahme von Flüchtlingen (G-SIG: 13012708)

Abgeschlossene Abkommen, z.Zt. laufende Verhandlungen, Begleitung der abzuschiebenden Flüchtlinge durch Sicherheitskräfte aus den Herkunfts ländern, Abkommen mit Algerien sowie die dortige Menschenrechtslage, evtl. Rückübernahmeprotokoll mit dem Libanon

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.09.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/833130. 07.97

Verhandlungen und Abkommen über die Rückübernahme von Flüchtlingen

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vermehrt erfährt die bundesdeutsche Öffentlichkeit von bilateralen Abkommen zwischen der Bundesregierung und anderen Staaten, die die Übernahme von Flüchtlingen durch das Herkunftsland regeln und damit die Abschiebung von Flüchtlingen erleichtern sollen. So erfuhr die bundesdeutsche Öffentlichkeit davon, daß am 14. Februar 1997 zwischen Algerien und der Bundesregierung ein Rückführungsprotokoll unterzeichnet worden sei. Das Rückführungsprotokoll bringt bereits zweijährige Verhandlungen zu einem Abschluß. Die vorläufige Anwendung des Abkommens und die in dem Protokoll vereinbarten Expertengespräche wurden bis auf einen Zeitpunkt nach den algerischen Parlamentswahlen am 5. Juni 1997 ausgesetzt.

Des weiteren wurden libanesische Flüchtlinge in Berlin und anderen Städten Nordrhein-Westfalens davon in Kenntnis gesetzt, daß ihre Aufenthaltsduldung aufgrund eines Rückführungsabkommens mit dem Libanon und einem dazu gehörenden Rückführungsprotokoll, das bis Ende Juni 1997 unterzeichnet werde, letztmalig für drei Monate erteilt werde. Das Rückführungsprotokoll mit dem Libanon soll auch die Modalitäten der Identifizierung von sonstigen Personen mit libanesischen Dokumenten (kurdische und palästinensische Volkszugehörige ohne libanesische Staatsangehörigkeit) regeln. Der Berliner Senat bestätigte, daß die deutsche Delegation bei einem Besuch in Beirut einen Entwurf eines bilateralen Rückführungsprotokolls übergeben habe, dem die libanesische Seite im Grundsatz zustimme. Ferner wies der Berliner Senat darauf hin, daß im Laufe des 2. Quartals 1997 der Protokollentwurf in einer offiziellen Verhandlungsrunde erörtert werden soll. Dem widersprechend sagte Staatssekretär Eduard Lintner am 11. Juni 1997 vor dem Deutschen Bundestag: „Ein Rückübernahmeabkommen wurde im Rahmen dieser Gespräche weder verhandelt noch unterzeichnet" (Plenarprotokoll 13/180, S. 16193 D). Ferner betonte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christa Nickels und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. Februar 1996, „ein Rückübernahmeabkommen mit dem Libanon ist nicht geplant" (Drucksache 13/3799 S. 8).

Flüchtlinge dürfen nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihre Sicherheit gefährdet ist. Internationale Menschenrechtsorganisationen gehen davon aus, daß der algerische Staat nicht für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger garantieren kann. Außerdem sind nach Auskunft der Internationalen Menschenrechtsligen in den letzten drei Jahren über 2 000 Menschen in Algerien verschwunden (Pressekonferenz, Paris, 2. Mai 1997). Schließlich wurde bekannt, daß vier aus Syrien abgeschobene Flüchtlinge in Algerien vier Monate lang als verschwunden galten und nach ihrem Erscheinen von schweren Menschenrechtsverletzungen in algerischen Haftanstalten berichteten (Bericht des algerischen Menschenrechtlers Ali Yahya Abdennour in Bonn).

Die Möglichkeit von Flüchtlingen, sich im Libanon eine menschenwürdige Existenz aufzubauen, ist insbesondere für palästinensische Flüchtlinge aufgrund der zahlreichen Restriktionen äußerst erschwert - wie z. B. das Verbot der Ausübung bestimmter Berufe, kein Anspruch auf Sozialversicherung, kein Zugang zu Dienstleistungen des öffentlichen Erziehungs- und Gesundheitswesens (Ofteringer, Ronald: Palästinensische Flüchtlinge und der Friedensprozeß. Palästinenser im Libanon, Berlin, 1997, S. 23 f.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Mit welchen Staaten wurden bisher Abkommen geschlossen, die die Rückübernahme von Flüchtlingen regeln (bitte den Beginn der Verhandlungen und das Datum des Inkrafttretens der Abkommen nach einzelnen Ländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Flüchtlinge wurden in die jeweiligen Länder im Rahmen von Abkommen über die Rückübernahme von Flüchtlingen abgeschoben (Angaben bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität und ethnischer Zugehörigkeit)?

3

Mit welchen Staaten führt die Bundesregierung derzeit Verhandlungen über die Rückübernahme von Flüchtlingen?

a) Wann wurden diese Verhandlungen begonnen?

b) Was ist der genaue Gegenstand der Verhandlungen?

c) Auf welchem Stand befinden sich die Verhandlungen, wann ist mit dem Abschluß der Verhandlungen zu rechnen?

4

Wie viele ausreisepflichtige Flüchtlinge leben in der Bundesrepublik Deutschland, die im Rahmen dieser Vereinbarungen abgeschoben werden sollen (bitte nach Herkunftsland und ethnischer Zugehörigkeit aufschlüsseln)?

5

In welchen bereits bestehenden und geplanten Abkommen bzw. Vereinbarungen ist die Begleitung der abzuschiebenden Flüchtlinge durch Sicherheitskräfte aus den Herkunftsländern vorgesehen bzw. geregelt?

Welche Gründe haben die Bundesregierung in den konkreten Fällen zu einer solchen Vereinbarung bewogen?

6

Wie ist die Begleitung von Sicherheitskräften in den jeweiligen Abkommen bzw. Rückübernahmeprotokollen en détail geregelt und festgelegt (bitte vorgesehene bzw. praktizierte Verfahrensweisen und Absprachen angeben)?

7

Welche Befugnisse haben die Sicherheitskräfte aus dem Abkommensstaat auf deutschem Hoheitsgebiet - bzw. welche Befugnisse sind vorgesehen?

8

Trifft es zu, daß sie Vernehmungen von rückzuführenden Flüchtlingen durchführen bzw. durchführen können, und wenn ja, in welchen Fällen?

9

Ist vorgesehen oder bereits Praxis, daß Sicherheitspersonal anderer Staaten in Lufthansamaschinen und Maschinen von anderen Fluglinien zum Einsatz kommt?

10

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert ein Einsatz ausländischer Sicherheitskräfte auf deutschem Hoheitsgebiet bzw. in Lufthansamaschinen bzw. in Maschinen anderer Fluglinien?

11

Wurde das am 14. Februar 1997 zwischen Algerien und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Rückübernahmeprotokoll von algerischer Seite inzwischen ratifiziert?

12

Fanden die mit der algerischen Seite vereinbarten Expertengespräche in der Zwischenzeit statt?

a) Wenn ja, was war Gegenstand der Gespräche, und welche ' Vereinbarungen wurden auf diesen Expertengesprächen getroffen?

b) Wenn nein, wurde mittlerweile ein Terminplan zur Durchführung der Gespräche festgelegt, und wann sollen die Gespräche zu welchen Gesprächsthemen stattfinden?

13

Kam das Protokoll bereits zur Anwendung (bitte mit Angaben über die jeweilige Anzahl der abgeschobenen Flüchtlinge, die Fluggesellschaften und das jeweilige Datum der Abschiebung)?

a) Wenn ja, wurden die abgeschobenen Flüchtlinge von algerischen Sicherheitskräften begleitet (bitte genau aufschlüsseln, in welchen Fällen, wie viele algerische Sicherheitskräfte und aus welchen konkreten Gründen diese die Abgeschobenen begleiteten)? Wurden die abgeschobenen Flüchtlinge auch von bundesdeutschen Sicherheitskräften bis nach Algerien begleitet, oder waren ausschließlich algerische Sicherheitskräfte beteiligt? Wenn ja, wie viele bundesdeutsche Sicherheitskräfte waren als Begleitpersonal an der Abschiebung beteiligt?

b) Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung damit, daß das Abkommen zur Anwendung kommt?

14

Wie viele abgelehnte algerische Asylsuchende leben in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele sind unmittelbar ausreisepflichtig, und wie viele befinden sich in Abschiebehaft?

15

Ist vorgesehen, alle ausreisepflichtigen algerischen Asylsuchenden nach dem Rückübernahmeabkommen zurückzuführen, und ggf. in welchem Zeitraum?

Wenn nein, welche Flüchtlinge sollen nicht abgeschoben werden (ggf. Angabe von Gründen)?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Auskunft der Internationalen Föderation der Menschenrechtsligen (Pressekonferenz, Paris, 2. Mai 1997) in Algerien in den letzten drei Jahren über 2 000 Menschen nach ihrer Verhaftung verschwunden sind, und wenn ja, welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, daß vier Algerier, die aus Syrien nach Algerien abgeschoben wurden, als verschwunden galten, erst nach vier Monaten wieder auftauchten und während ihrer Haftzeit schweren Folterungen ausgesetzt waren?

Wenn ja, welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

18

Sind der Bundesregierung die Einschätzungen der Menschenrechtslage in Algerien von amnesty international und pro asyl bekannt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Einschätzungen dieser Organisationen?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Forderung des UNHCR vom 3. Juni 1997, einen Abschiebestopp für algerische Staatsangehörige zu verhängen, die durch islamistische Extremisten akut gefährdet sind?

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung einer akuten Gefährdungslage?

20

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein von einer Verschärfung der Situation in Algerien ausgehen?

21

Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Algerien ein?

22

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, die darauf schließen lassen, daß die Menschenrechte in Algerien gewahrt sind und daß die algerische Regierung die Sicherheit für seine Bürger garantieren kann - zur Zeit der Unterzeichnung des Rückführungsprotokolls sowie seit den jüngsten Parlamentswahlen?

Wenn ja, um welche Informationen handelt es sich (bitte Quelle angeben)?

23

Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung zum Schutz abgeschobener Flüchtlinge vor Mißhandlungen, erniedrigender Behandlung oder Folter in Algerien getroffen?

24

Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um Hinweisen einer eventuellen Verletzung der Menschenrechte, inhumaner Behandlung oder Bedrohung der Sicherheit von Abgeschobenen nachzugehen?

a) Sind die bundesdeutschen Vertretungen in Algerien dazu befugt (z. B. rechtlich, kraft ihres Aufgabengebietes) und in der Lage (z. B. personell), derartige Nachforschungen anzustellen? Wenn ja, welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung zu diesbezüglichen Recherchen in Algerien?

b) An welche Stellen wenden sich die Bundesregierung bzw. die bundesdeutschen Vertretungen zu diesbezüglichen Nachforschungen?

25

Wie viele libanesische Flüchtlinge leben in der Bundesrepublik Deutschland?

a) Wie viele davon sind vollziehbar ausreisefuchtig?

b) Wie viele leben in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund einer Duldung?

c) Wie viele ausreisepflichtige libanesische Flüchtlinge wurden in den Jahren 1996 und 1997 abgeschoben?

26

Wurde inzwischen das Rückübernahmeprotokoll mit dem Libanon von beiden Seiten unterzeichnet?

a) Wenn nein, was ist der gegenwärtige Stand des Protokolls und Abkommens?

Wenn ja, für welchen Personenkreis wird die Rückübernahme durch das Protokoll bzw. Abkommen geregelt (Anzahl, bitte nach ethnischer Zugehörigkeit gesondert aufschlüsseln)?

27

Falls es kein Rückübernahmeprotokoll und Abkommen mit dem Libanon gibt, gibt es anderweitige verbindliche Absprachen zwischen beiden Staaten über die Rückübernahme von Flüchtlingen?

Wenn ja, welche Absprachen welchen Inhaltes wurden wann und wo getroffen, und welchen Personenkreis betreffen diese Absprachen (Anzahl, bitte nach ethnischer Zugehörigkeit aufschlüsseln)?

28

Ist der Bundesregierung die Einschätzung der jüngst erschienenen Publikation ,Palästinensische Flüchtlinge und der Friedensprozeß. Palästinenser im Libanon' (Ber lin, 1997) bekannt, wonach Palästinenser im Libanon weitreichenden Restriktionen unterliegen, die den Aufbau einer sicheren Existenzgrundlage enorm erschweren - wie z. B. das Verbot der Ausübung bestimmter Berufe, kein Anspruch auf Sozialversicherung, kein Zugang zu Dienstleistungen des öffentlichen Erziehungs- und Gesundheitswesens (ebd., S. 23 f.)?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Einschätzung?

29

Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit abgeschobener - insbesondere kurdischer und palästinensischer - Flüchtlinge ein, sich im Libanon eine sichere und menschenwürdige Existenz aufzubauen?

30

Bestehen von seiten der Bundesregierung aus menschenrechtspolitischen Gesichtspunkten Bedenken, Flüchtlinge - insbesondere kurdische und palästinensische - in den Libanon abzuschieben?

Wenn nein, wie begründet sie ihre Haltung?

31

Wurden seitens der Bundesregierung zeitgleich mit dem Beginn der Verhandlungen bzw. der Gespräche mit dem Libanon über die Rückübernahme von Flüchtlingen wirtschaftliche Hilfen in Aussicht gestellt bzw. geleistet?

Wenn ja, wann, welcher Art und in welcher Höhe?

Bonn, den 28. Juli 1997

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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