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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Zur Menschenrechtslage in Saudi-Arabien (G-SIG: 13013336)

Beitritt Saudi-Arabiens zu Menschenrechtsübereinkommen, Rechtsordnung, Verhängung der Todesstrafe, Anwendung von Körperstrafen, Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit, Rechtspraxis und Strafvollzug, Benachteiligungen und Beschränkungen von Frauen

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.07.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1118523. 06. 98

Zur Menschenrechtslage in Saudi-Arabien

der Abgeordneten Dr. Christoph Zöpel, Rudolf Bindig, Robert Antretter, Dr. Eberhard Brecht, Gernot Erler, Monika Ganseforth, Angelika Graf (Rosenheim), Monika Heubaum, Dr. Elke Leonhard, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Volker Neumann (Bramsche), Dieter Schloten, Regina Schmidt-Zadel, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Joachim Tappe, Margitta Terborg, Günter Verheugen, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Matthias Weisheit, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Menschenrechtsfragen haben in der internationalen Politik Deutschlands und Europas an Bedeutung gewonnen. Leitlinie ist dabei die Überzeugung von der universellen Geltung der Menschenrechte, wie sie zuletzt durch das Schlußdokument der Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien bekräftigt wurde.

Im Islam gibt es Stimmen, die sich vor diesem Hintergrund auf ein eigenes Menschenrechtsverständnis berufen. Das aufgeklärte Verständnis einer säkularisierten Welt, in der einzelne Mittelpunkt gesellschaftlichen Handelns sind, steht aus diesem Blickwinkel in einem Spannungsverhältnis mit islamischen Gesellschaftsvorstellungen, denen das kulturelle Verständnis der Trennung von Staat und Religion fremd ist und die die Gemeinschaft höherrangig sehen als das Recht des einzelnen.

Die Bundesregierung bezeichnet die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien in ihrem 4. Menschenrechtsbericht als „unbefriedigend" (Drucksache 13/8861, S. 40) und weist auf einen ständigen Dialog der EU-Mitgliedstaaten mit der saudischen Regierung in Menschenrechtsfragen hin.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welchen internationalen Menschenrechtsübereinkommen ist Saudi-Arabien beigetreten, und aus welchen Gründen lehnt die saudische Regierung den Beitritt zu einschlägigen Menschenrechtsübereinkommen nach Kenntnis der Bundesregierung ab?

2

Auf welche Grundlagen stützt sich die Rechtsordnung in Saudi-Arabien?

3

Für welche Straftatbestände wird in Saudi-Arabien die Todesstrafe verhängt, und welche Zahlen liegen der Bundesregierung über vollzogene Hinrichtungen für den Zeitraum der letzten fünf Jahre vor?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwendung von Körperstrafen? Für welche Straftaten und in welchem Umfang werden Prügelstrafen verhängt und Amputationen durchgeführt?

5

Welchen Einschränkungen unterliegen Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit, und wie werden Zuwiderhandlungen bestraft?

6

Welche Defizite bestehen nach Informationen der Bundesregierung in der saudischen Rechtspraxis hinsichtlich der Verfahrensgrundsätze bei Gerichtsverfahren und hinsichtlich der Praxis bei Inhaftierungen gemessen an internationalen Standards, wie sie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte festschreibt?

7

Welche Mängel im Strafvollzug sind der Bundesregierung bekannt, und welche Informationen liegen ihr über die Anwendung von Folter vor?

8

Welche Benachteiligungen bestehen für Frauen im Ehe-, Familien- und Erbrecht?

9

Welche Beschränkungen werden Frauen im öffentlichen Leben auferlegt? Wie umfassend sind die Bekleidungsvorschriften, das Gebot der strikten Geschlechtertrennung in der Öffentlichkeit, das Autofahrverbot für Frauen oder die lebenslange Aufsicht durch männliche Verwandte bzw. den Ehemann? Ist diese Situation mit den Vorschriften in anderen islamisch geprägten Ländern vergleichbar?

10

Welche Möglichkeiten haben Frauen, um am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen? Ist ihre Erwerbstätigkeit auf bestimmte Berufszweige beschränkt, und wenn ja, auf welche?

11

Welche Zugangsmöglichkeiten haben internationale Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, um in Saudi-Arabien humanitäre oder menschenrechtliche Anliegen zu verfolgen? Gibt es inländische Menschenrechtsorganisationen, und welche Arbeitsmöglichkeiten haben sie?

12

In welcher Weise bringt die Bundesregierung Menschenrechtsfragen gegenüber der saudischen Regierung zum Ausdruck, und zwar in ihren bilateralen Beziehungen, im Rahmen der EU und auf der Ebene der Vereinten Nationen?

Bonn, den 23. Juni 1998

Dr. Christoph Zöpel Rudolf Bindig Robert Antretter Dr. Eberhard Brecht Gernot Erler Monika Ganseforth Angelika Graf (Rosenheim) Monika Heubaum Dr. Elke Leonhard Heide Mattischeck Markus Meckel Volker Neumann (Bramsche) Dieter Schloten Regina Schmidt-Zadel Wieland Sorge Dr. Peter Struck Joachim Tappe Margitta Terborg Günter Verheugen Karsten D. Voigt (Frankfurt) Matthias Weisheit Gert Weisskirchen (Wiesloch) Rudolf Scharping und Fraktion

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