Entschädigungszahlungen für NS-Opfer aus Griechenland
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In der Ausgabe der „Zeit" vom 29. September 1995 schreibt Manolis Glezos: „Seit Ende vergangenen Monats verklagen Tausende von Griechen die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung. Sie verlangen Wiedergutmachung für den Verlust ihrer Angehörigen und für andere Schäden während der dreieinhalbjährigen deutschen Besetzung Griechenlands im Zweiten Weltkrieg. Es handelt sich um Klagen von Privatpersonen, die von den Präfekten zweier von der Besetzung besonders hart getroffener Provinzen angeregt wurden. "
Manolis Glezos weist darauf hin, daß die deutsche Seite bisher die Zahlungen von Reparationen mit der Begründung abgelehnt hatte, daß man den Abschluß eines noch ausstehenden Friedensvertrages abwarten wolle. Nach Manolis Glezos Rechtsauffassung entspricht einem solchen Friedensvertrag der von den deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges unterzeichnete Einigungsvertrag vom 12. September 1990 (Zweiplus-Vier-Vertrag).
Im weiteren listet Manolis Glezos die Verpflichtungen Deutschlands gegenüber Griechenland auf:
- Restschulden aus Entschädigungsverpflichtungen aus dem Ersten Weltkrieg in Höhe von achtzig Millionen Mark, in Preisen von 1938.
- Aufgelaufene Schulden Deutschlands aus dem bilateralen Handel zwischen den beiden Kriegen in Höhe von 523 873 000 US-Dollar, in Preisen von 1938.
- Reparationsforderungen nach Berechnungen der Pariser Konferenz der Siegermächte von 1946 in Höhe von 7,1 Milliarden US-Dollar, in Preisen von 1938 (Entschädigung für die Beschlagnahme von Privat- und Staatseigentum, Plünderung, Zerstörung).
- Ansprüche aus einer Zwangsanleihe von 3,5 Milliarden US-Dollar, die der Bank von Griechenland 1942 aufge nötigt wurden, um sowohl die Stationierungskosten für die Besatzungstruppen in Griechenland als auch die Verpflegung des Afrika -Korps von General Rommel zu bestreiten. Experten schätzen die heutige griechische Forderung unter Einbeziehung eines Minimalzinssatzes von drei Prozent auf 13 Milliarden US-Dollar.
In diesen Wiedergutmachungsforderungen sind die enormen Verluste unseres Landes an Menschenleben nicht inbegriffen. Bei einer Gesamtbevölkerung von sieben Millionen verlor Griechenland: 70 000 Personen infolge direkter kriegerischer Auseinandersetzungen; 12 000 Zivilisten infolge direkter kriegerischer Auseinandersetzungen; 38 960 hingerichtete Menschen; 100 000 in Konzentrationslagern ermordete Geiseln (ein großer Teil davon griechische Juden); 600 000 Hungertote." ("Die Zeit", 29. September 1995)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Erkennt die Bundesregierung die oben angeführten Forderungen nach Entschädigung an?
Wenn nein, für welche Schäden und Opfer, die der griechischen Bevölkerung während der NS-Besatzungszeit zugefügt worden sind, sind nach Ansicht der Bundesregierung Entschädigungszahlungen zu leisten?
Ab welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregierung diese Zahlungen vorzunehmen?
Welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung wann mit der griechischen Regierung getroffen, um diesen Verpflichtungen zur Entschädigung nachzukommen?