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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Aktuelle Atompolitik (G-SIG: 12000052)

Gewährleistung der Atomhaftung in der ehemaligen DDR, Unterschiede zum alten Bundesgebiet, Regelungen für die Betriebsgenehmigung, Sicherheitsstandard von Kernkraftwerken in Osteuropa, Sicherheitsvorkehrungen für den Verteidigungsfall

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

01.03.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/7707.02.91

Aktuelle Atompolitik

des Abgeordneten Dr. Feige und der Abgeordneten von Bündnis 90/GRÜNE

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Dr. Feige und der Abgeordneten von Bündnis 90/GRÜNE

Aktuelle Atompolitik

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Inwieweit ist bei den Atomkraftwerken und bei sonstigen kerntechnischen Einrichtungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR die Haftung im Schadensfalle im einzelnen gewährleistet?

2

Welche Unterschiede bestehen in dieser Frage gegenüber Atomkraftwerken und sonstigen kerntechnischen Einrichtungen in der alten Bundesrepublik Deutschland?

3

Aufgrund welcher Rechtspositionen besteht die Verpflichtung, Atomkraftwerken und anderen kerntechnischen Einrichtungen, deren Haftungsvorsorge unzureichend ist, unverzüglich die Betriebsgenehmigung zu entziehen?

4

Aufgrund welcher Rechtsvorschriften (national und international) könnte von der zwingenden Erfordernis des Entzugs der Betriebsgenehmigung von Atomkraftwerken, bzw. sonstiger kerntechnischer Einrichtungen, in Fällen unzureichender Haftungsvorsorge abgewichen werden?

5

Welcher rechtliche Unterschied besteht zwischen einer (vorläufigen) Stillegung eines Atomkraftwerks, bzw. sonstiger kerntechnischer Einrichtungen, und dem Entzug der Betriebsgenehmigung für solche Anlagen?

6

a) Inwieweit fühlt sich die Bundesregierung verpflichtet und in der Lage, Verstöße gegen das Atomgesetz und sonstige einschlägige atomrechtliche Vorschriften zu unterbinden bzw. zu ahnden?

b) Was gedenkt sie bei Verstößen gegen haftungsrechtliche Vorschriften zu unternehmen und in welchem Zeitraum?

7

Das Atomgesetz stellt hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Betreiber von Atomkraftwerken bzw. von sonstigen kerntechnischen Einrichtungen. Inwieweit kann durch Unterlassungen der Administration dieses Zuverlässigkeitsgebot unterlaufen bzw. ad absurdum geführt werden?

8

Gedenkt die Bundesregierung die Planung, den Bau oder den Betrieb von Atomkraftwerken bzw. von sonstigen kerntechnischen Einrichtungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR im laufenden Haushaltsjahr bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung materiell zu fördern, sei es durch direkte Zuwendungen, durch Subventionen oder andere finanztechnische Maßnahmen?

Wenn ja, wie sieht diese Förderung aufgegliedert nach einzelnen Projekten im Detail aus?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung den Sicherheitsstandard von Atomkraftwerken in Osteuropa, insbesondere der Anlagen des Typs Tschernobyl, und was gedenkt sie zu unternehmen, um eine schnellstmögliche Schließung dieser Kraftwerke zu erreichen?

10

Aufgrund welcher Annahmen und Expertenäußerungen kommt die Bundesregierung zu der Überzeugung, daß der sprunghafte Anstieg des Absatzes von Jodtabletten in Österreich ein massenhysterisches Phänomen ist, das weniger von der Furcht einer atomaren Katastrophe hervorgerufen wird, sondern vielmehr jahreszeitbedingt ist?

11

Welche Auswirkungen auf die benachbarte Bevölkerung bzw. auf die umliegenden Regionen hätte ein massiver Terroranschlag auf die deutschen Atomkraftwerke? Welche Garantie kann die Bundesregierung für ihre Einschätzung geben?

12

Inwieweit würde das Eintreten des ,,NATO-Bündnisfalles", den die Bundesregierung im Falle eines irakischen Angriffs auf die Türkei als gegeben ansieht, die Sicherheitsbeurteilung bezüglich deutscher Atomkraftwerke bzw. sonstiger kerntechnischer Einrichtungen verändern bzw. beeinflussen?

13

Wie kann die Bundesregierung gewährleisten, daß die deutsche Energieversorgung auch dann sichergestellt bleibt, wenn aufgrund der weltpolitischen Lage die Atomkraftwerke in Deutschland aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden müssen und Stromimporte aus dem gleichen Grund nicht möglich sind?

14

Welche besonderen Sicherheitsvorkehrungen wurden angesichts der derzeitigen weltpolitischen Lage ergriffen, um deutsche Atomkraftwerke vor möglichen Angriffen zu schützen, wie sehen diese im einzelnen aus, welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch und wer trägt diese im einzelnen?

15

Was spricht angesichts der Bedrohung der Bevölkerung gegen eine unverzügliche Stillegung der deutschen Atomkraftwerke?

16

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um in einem „NATO-Bündnisfall", in einem „Verteidigungsfall" oder bei einer sonstigen Kriegsbeteiligung der Bundesrepublik Deutschland, die unverzügliche Stillegung der Atomkraftwerke und sonstigen kerntechnischen Einrichtungen zu gewährleisten?

Bonn, den 5. Februar 1991

Dr. Feige Schulz (Berlin) für Bündnis 90/GRÜNE

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