Maßnahmen des Bundes zur Förderung der biologischen Vielfalt in Gewässern
der Abgeordneten Nicole Maisch, Undine Kurth (Quedlinburg), Peter Hettlich, Rainder Steenblock, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Flüsse und ihre Auen, Seen, Grundwasser und Meere bergen von Natur aus einen sehr hohen Reichtum an biologischer Vielfalt. In Mitteleuropa leben über 60 Prozent der Arten in Auen, die aber nur 5 bis 8 Prozent der gesamten Fläche ausmachen. Sie sind in unserer Region die Hot Spots der Biodiversität.
Der Schutz der von Wasser abhängigen Lebensräume, Organismen, Arten und genetischen Ressourcen ist nicht nur aus Sicht des Naturschutzes essentiell. Hiervon hängt auch das Gelingen einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Deutschland und anderen Staaten ab. Eine reiche biologische Vielfalt in und an Gewässern ist auch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass für den Menschen ausreichend Nahrung, sauberes Wasser und hochwertige Erholungsräume verfügbar sind und Nährstoffkreisläufe aufrechterhalten werden. Darüber hinaus können die Auswirkungen des Klimawandels abgemildert werden, wie zum Beispiel durch den Rückhalt von Wasser nach starken Niederschlagsereignissen.
Die Ökologie aquatischer Systemen sowie deren Beeinflussung durch den Menschen müssen weiter erforscht werden. Es weisen internationale Arbeiten wie der Weltökosystem-Bericht der UN (Millenium Ecosystem Assessment Report) darauf hin, dass die Vielfalt in den Gewässern durch Eingriffe des Menschen erheblich beeinträchtigt worden ist. Der Bericht sieht wegen zunehmender Eingriffe in die Lebensräume und stofflicher Einträge einen besonderen Handlungsbedarf bei Binnen- und Küstengewässern. Der Verlust der Artenvielfalt in Süßgewässern ist äußerst dramatisch, weil die Verlustrate im Vergleich zu der in terrestischen und marinen Großlebensräumen doppelt so hoch ist. Nach Studien der Naturschutzorganisation WWF sind seit 1970 28 Prozent der Arten in Süßwasserökosystemen ausgestorben.
Auch in Deutschland zeigen die Gewässeruntersuchungen der Umweltbehörden, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht. Mehr als 60 Prozent der Flüsse werden den guten ökologischen Zustand wahrscheinlich nicht bis 2015 erreichen, sofern von der Politik nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Der kritische Zustand vieler Flüsse und ihrer Auen ist vor allem auf die Errichtung von Deichen, Staustufen und Dämmen sowie auf Flussbegradigungen und Uferbefestigungen zurückzuführen. Diese Eingriffe wurden und werden zumeist für eine nicht nachhaltige Schifffahrt, Energieerzeugung, Landwirtschaft und Siedlungs- bzw. Gewerbeentwicklung veranlasst. An Flüssen wie Donau, Elbe und Rhein wurden mehr als 80 Prozent der natürlichen Auenfläche für diese Nutzungen in Anspruch genommen und eingedeicht. Die Grundwasser- und Meeresökosysteme sind erhöhten Nähr- und Schadstoffeinträgen ausgesetzt. Die intensive Landwirtschaft und die Massentierhaltung spielen eine wesentliche Rolle für diese Verunreinigungen.
Der Klimawandel stellt eine zusätzliche Stresssituation für bereits beeinträchtigte Gewässer-Ökosysteme dar. Die Gewässer können sich stärker erwärmen und für bestimmte Arten wahrscheinlich nicht mehr bewohnbar sein. Durch die Eingriffe des Menschen in den Natur- und Wasserhaushalt fehlt ein intakter, natürlicher Puffer, damit das Grundwasser sauber bleibt und Flutwellen verzögert werden.
Deutschland hat sich durch internationale Verträge und Beschlüsse dazu verpflichtet, den Verlust der biologischen Vielfalt bis spätestens zum Jahr 2010 aufzuhalten. Zudem ist die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) fristgerecht umzusetzen, die einen ganzheitlichen und ökosystemar orientierten Gewässerschutz vorgibt.
In ihrem Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD vereinbart, Flüsse und Auen als Lebensadern der Landschaft und in ihrer Funktion für einen vorsorgenden Hochwasserschutz zu erhalten und zu entwickeln. Zudem ist Deutschland verpflichtet, die Umsetzung der EG-WRRL und ihrer Tochterrichtlinien umzusetzen. Mit der Verabschiedung der nationalen Biodiversitätsstrategie hat die Bundesregierung zugesichert, die naturraumtypische Vielfalt der Fließgewässer und ihrer Auen zu sichern und mehr natürliche Überflutungsräume zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Für welche heimischen Flussauentypen sowie der nach der Roten Liste gefährdeten bzw. vor dem Aussterben bedrohten heimischen Wanderfischarten zeichnet sich nach Kenntnis der Bundesregierung ab, dass der Biodiversitätsverlust bis spätestens zum Jahr 2010 aufgehalten und umgekehrt werden kann?
Für welche der bedrohten heimischen aquatischen Arten und wasserabhängigen Lebensräume existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Entwicklungs-, Hilfs- und Erhaltungsmaßnahmen (Auflistung nach Projekten und Projektstand einschließlich der bisherigen Wirkung der Projekte)?
Inwiefern wird die Bundesregierung mit der Erarbeitung des Zweiten Buches zum Umweltgesetzbuch (Wasserwirtschaft) oder weiterer gewässerrelevanter Rechtsvorschriften bis zum Jahr 2009 folgende Regelungen verankern:
a) explizite Anerkennung des Grundwassers als Lebensraum,
b) Festlegung erster grundwasserökologischer Qualitätsanforderungen,
c) explizite Berücksichtigung der Flussaue mit ihrer potenziell natürlichen Ausbreitungsfläche bei der Definition des Wasserkörpers und des Verschlechterungsverbotes,
d) Maßnahmen zum Schutz oder zur Rückgewinnung von Auen als verbindlicher bzw. prioritärer Bestandteil der Hochwasserrisikomanagementpläne,
e) Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Flüsse bis zum Jahr 2015,
f) schrittweise Einführung von Gewässerrandstreifen innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens sowie der Vorgabe von Fortschrittsberichten durch die Länder und
g) Präzisierung der Qualitätsanforderungen für den guten Zustand der deutschen Meeresregionen?
Wie geht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel mit dem möglichen Zielkonflikt um, einerseits Wasser in der Landschaft zu halten und andererseits dem Natur- und Artenschutz in den Gewässern gerecht zu werden?
Inwiefern wird die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung ihrer Klima-Anpassungsstrategie für den Wasserbereich dafür sorgen, dass flussverträgliche Nutzungskonzepte und Maßnahmen der Rückgewinnung von Auen Vorrang erhalten und beschleunigt umgesetzt werden?
Wie ist der derzeitige Arbeitsstand zum nationalen Auenprogramm und welche konkreten Maßnahmen sollen für welche Ziele bis 2009 in dieses Programm eingearbeitet und umgesetzt werden?
Wie viel Mittel gibt der Bund jedes Jahr für die Förderung und (Mit-)Finanzierung folgender Maßnahmen aus:
a) die Renaturierung von Flüssen und die Wiederherstellung von Auen,
b) Ausbau und Unterhaltung von Bundeswasserstraßen und
c) Bau und Planung von Deichen, Dämmen, Rückhaltebecken, Polder, Staustufen und Deichverstärkungen?
Plant die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie einen Förderschwerpunkt zur Umsetzung der unter Frage 7a genannten Maßnahmen?
Mit welchen derzeitigen Regelungen für den Betrieb von wassergekühlten Kern- und Kohlekraftwerken wird sichergestellt, dass die biologische Vielfalt in den betreffenden Flüssen die natürlichen Bestände bzw. die Ansiedlung heimischer Fischarten und weiterer Gewässerorganismen erhalten wird, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Inwiefern stellen die Regelungen in der Kabinettsvorlage zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) sicher, dass die Anreize zum Ausbau der Erneuerbaren Energien dem Erhalt der Lebensräume, Arten und nachhaltige Artenbestände in Grundwasser, Flüssen und Küstengewässern bis 2010 entsprochen wird und eine ökologische Verschlechterung bzw. nachteilige Veränderung dieser Gewässer nicht zu besorgen ist?
Welche konkreten Wasserkraftanlagen in Deutschland sind aus Sicht der Bundesregierung hinreichend ökologisch durchgängig, so dass die heimischen Fischarten und weitere Gewässerorganismen diese Anlage nachweislich gefahrlos flussauf- und flussabwärts passieren können?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Prozent der Fläche in heute vorkommenden Flussauen und im potenziell natürlichen Ausbreitungsgebiet von Flüssen für den Ackerbau genutzt werden, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Welche konkreten Maßnahmen und Regelungen zur Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft plant die Bundesregierung, damit die Einträge von Nitraten, Pestiziden und Arzneirückständen entsprechend der zeitlichen und qualitativen Vorgaben der EG-WRRL schrittweise reduziert bzw. beendet werden?
Welche zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung bis 2009 ergreifen, damit in den landwirtschaftlichen Gebieten eine ökologisch begründete und extensiv genutzte Pufferzone zu Gewässern (Gewässerrandstreifen) schrittweise eingerichtet wird?
Wie stellen die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen für die als Bundeswasserstraßen ausgewiesenen Flüsse und Küstengewässer sicher, dass eine ökologische Verschlechterung bzw. nachteilige Veränderung dieser Gewässer infolge von Ausbaggerungen, Vertiefungen, Buhnenbau, Stein- und Sedimentaufschüttungen oder des Baus von Staustufen und neuen Schifffahrtskanälen ab sofort vermieden sowie flächendeckend der gute ökologische Zustand bis 2015 erhalten oder erreicht wird?
Mit welchen konkreten Maßnahmen werden das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die ihm nachgeordneten Behörden dazu beitragen, damit bis 2015 alle Querbauwerke in den Bundeswasserstraßen nachweislich ökologisch durchgängig sind?