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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch den Verfassungsschutz (G-SIG: 16010549)

Beobachtung von Mitgliedern des Bundestages durch den Verfassungsschutz, Vereinbarkeit mit der Immunität, Beobachtung und Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeiten von Abgeordneten

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.05.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/139704. 05. 2006

Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch den Verfassungsschutz

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Magazin „FOCUS“ berichtete in seiner Ausgabe vom 20. März 2006, dass der Abgeordnete Oskar Lafontaine vom saarländischen Verfassungsschutz beobachtet wird. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am 31. März 2006, dass noch weitere Abgeordnete unter Überwachung der Verfassungsschutzorgane stünden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder des Bundestages von Verfasungsschutzbehörden beobachtet?

Wenn ja, wie viele Abgeordnete werden seit wann durch Verfassungsschutzbehörden beobachtet (bitte aufschlüsseln nach Fraktionszugehörigkeit, Herkunftsbundesland und Dauer der Überwachung)?

Kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beobachtung von Abgeordneten nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz? Wenn ja, welche?

2

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung neben einzelnen Abgeordneten auch Fraktionen des Deutschen Bundestages Gegenstand nachrichtendienstlicher Beobachtung?

Wenn ja, welche?

Wenn ja, seit wann?

Wenn ja, kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beobachtung nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz? Wenn ja, welche?

3

Aufgrund welcher Anhaltspunkte findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Beobachtung von Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene statt?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz mit der Immunität der Abgeordneten vereinbar ist?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

Wenn nein, welche Konsequenzen sollen nach Meinung der Bundesregierung aus der Beobachtung von Abgeordneten gezogen werden?

5

Werden auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten durch den Verfassungsschutz beobachtet?

Wenn ja, wie viele (bitte nach Fraktionszugehörigkeit der Arbeitgeber aufschlüsseln)?

Wenn ja, seit wann?

Kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beobachtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Abgeordneten nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz? Wenn ja, welche?

6

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung neben einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Abgeordneten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen des Deutschen Bundestages Gegenstand nachrichtendienstlicher Beobachtung?

Wenn ja, wie viele (bitte nach Fraktionen aufschlüsseln)?

Wenn ja, seit wann?

Wenn ja, kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beobachtung nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz? Wenn ja, welche?

7

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten und Fraktionen wurden (bzw. werden) nach Kenntnis der Bundesregierung in der 14., 15. und 16. Wahlperiode sicherheitsüberprüft (bitte einzeln aufschlüsseln nach Wahlperiode, Fraktion und Stufe der Sicherheitsüberprüfung)?

8

Bei wie vielen dieser Sicherheitsüberprüfungen (siehe Frage 7) traten Sicherheitsbedenken auf (bitte aufschlüsseln nach Wahlperiode und Fraktion)?

Worin waren die Sicherheitsbedenken nach Durchführung der Sicherheitsüberprüfung begründet?

In wie vielen Fällen zog nach Kenntnis der Bundesregierung eine Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich?

Berlin, den 8. Mai 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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