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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bilanz der Integrationskurse des Zuwanderungsgesetzes für das Jahr 2007

Einzelfragen zur stark reduzierten Integrationskursgeschäftsstatistik 2007 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (u.a. zur Anzahl der Integrationskursteilnehmer, angebotenen Kinderbetreuung, zum Aufenthaltsstatus der Teilnehmer, Prüfungserfolg)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

21.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/904202. 05. 2008

Bilanz der Integrationskurse des Zuwanderungsgesetzes für das Jahr 2007

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

I.

Ein Kernanliegen des Zuwanderungsgesetzes der damaligen rot-grünen Bundesregierung war die signifikante Verbesserung von Integrationsmöglichkeiten sowohl für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer als auch für bereits in Deutschland lebende Personen mit einem Migrationshintergrund.

Das Berichtswesen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über diese Integrationskurse lässt seit einiger Zeit zu wünschen übrig.

Vorläufiger Tiefpunkt: Für das Berichtsjahr 2007 veröffentlichte das BAMF gar keine Jahresbilanz mehr, sondern beschränkt sich darauf, in 16 einseitigen Geschäftsstatistiken den Anteil der jeweiligen Bundesländer an der Durchführung der Integrationskurse darzustellen (vgl. http://www.integration-in-deutschland.de/cln_011/nn_283072/SubSites/Integration/DE/03__Akteure/Integrationskurse/ZahlenUndFakten/zahlenundfakten-node.html?__nnn=true).

Dies hat zur Folge, dass eine Gesamtbewertung der Integrationskurse nur schwer möglich ist.

II.

Aus den Berichten des BAMF für die Jahre 2005 und 2006 sowie der o. g. Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2007 ergibt sich folgendes Bild:

2005 2006 2007 Berechtigungen 215 655 143 392 141 591 Teilnehmende 130 728 117 954 183 886 Kursabschlüsse 31 478 76 401 ? Prüfungsteilnahme 17 482 50 952 ? Prüfungserfolg (Zertifikat Deutsch) 12 151 36 599 ? Verhältnis Bestandene Prüfung/Kursteilnahme 9,3 % 31 % ?

Anzumerken ist zum einen, dass der deutliche Rückgang bei den vom BAMF erteilten Berechtigungen (von 215 655 im Jahr 2005 auf 141 591 im Jahr 2007) vor allem zwei Ursachen hat:

  • Zum einen sind die Zuzüge von Aussiedlerinnen und Aussiedler nach Deutschland (aufgrund der verschärften Sprachvoraussetzungen für nachziehende Familienangehörige) seit 2004 um rund 90 Prozent gesunken. Dies schlägt sich notwendigerweise auch im Rückgang von Berechtigungen für diesen Personenkreis von 35 376 (2005) auf 4 233 (2007) nieder.
  • Eines der positivsten Ergebnisse war es, dass gerade bereits länger in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten freiwillig in diese neuen Integrationskurse strömten. So hatte das BAMF im Jahr 2005 für diesen Personenkreis nicht weniger als 96 606 Berechtigungen erteilt. In den Jahren 2006 und 2007 wurde diese Zahl – korrespondierend zu der von der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossenen Kürzung der Haushaltsmittel für die Integrationskurse – aber deutlich auf 58 383 (2006) bzw. 55 844 (2007) gesenkt (dennoch beträgt der Anteil dieses Personenkreises an der Gesamtzahl der Berechtigten in allen drei Jahren ca. 40 Prozent).

Darüber hinaus sind vier Punkte festzuhalten:

  • Der Anteil von Frauen an den Integrationskursen wurde von 61,4 Prozent (2005) auf 68,6 Prozent (2007) gesteigert.
  • Es wurden 2006 mehr Kinder parallel zu den Integrationskursen betreut als 2005 (2 402 zu 1 276).
  • Im Jahr 2007 haben erstmals auch 7 319 Deutsche mit einem Migrationshintergrund an einem Integrationskurs teilnehmen können.
  • Allerdings – das ergab eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – plant die Bundesregierung für das Jahr 2008 aus haushalterischen Gründen einen erheblichen Rückgang der Zahl der Teilnehmenden auf ca. 106 000 Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8280, Fußnote auf S. 18).

III.

Aus den Antworten der Bundesregierung auf drei Kleine Anfragen der im 16. Deutschen Bundestag vertretenen Oppositionsfraktionen (Bundestagsdrucksache 16/592, 16/639 und 16/725) wurde deutlich, dass die Jahresbilanzen des BAMF signifikante Leerstellen aufweisen, so dass in vielen Fällen Fragen der Bundestagsabgeordneten nicht beantwortet werden konnten.

1. So erfasst das BAMF nicht die Nachfragesituation. Es wurde bzw. wird z. B. nicht erfasst, wie viele bereits länger in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten die Teilnahme an einem Integrationskurs (bzw. an einem sog. Spezialkurs) beantragt hatten. Auch wird nicht erfasst, wie viele dieser Anträge aus welchen Gründen (vgl. § 44 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) abgelehnt worden sind. Ohne eine Erfassung der Nachfrageseite kann aber nicht hinreichend geprüft werden, ob die Angebote ausreichen (Gleiches gilt übrigens auch für die Zahl von Anträgen auf Kinderbetreuung, auf Kostenbefreiung bzw. auf Bewilligung von Fahrtkostenzuschüssen – respektive der Zahl der abgelehnten, diesbezüglichen Anträge).

2. Es erfolgte zudem keine Aufschlüsselung dahingehend, welchen Aufenthaltsstatus die am Integrationskurs teilnehmenden Neuzuwanderinnen bzw. Neuzuwanderer haben – Aufenthaltserlaubnis a) zu Erwerbszwecken (§§ 18, 21 AufenthG), b) aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG) oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG. Seit 2007 wird lediglich angegeben, wie viele nachgezogene Ehegatten an den Integrationskursen teilgenommen haben (2007: 2 393).

3. Besonders misslich ist in diesem Zusammenhang, dass auch nicht ermittelt wird, wie viele Personen mit einem subsidiären Schutzstatus aufgrund menschenrechtlicher Abschiebungshindernisse (§ 25 Abs. 3 AufenthG), für die bislang kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Zugang und auch keine bevorzugte Zulassung zum Integrationskurs (i. S. des § 5 Abs. 3 der Integrationskursverordnung) besteht, einen Antrag auf Zulassung am Integrationskurs gestellt haben bzw. wie viele davon bewilligt wurden. Dies ist deswegen unverständlich,

  • weil auf europäischer Ebene politisches Einvernehmen darüber besteht, die Rechtsstellung von GFK-Flüchtlingen und Personen mit einem subsidiären Schutzstatus anzugleichen;
  • weil Artikel 33 Abs. 2 der sog. Qualifikationsrichtlinie der EU (2004/83/ EG) jetzt schon den Zugang für diesen Personenkreis zu den Integrationsangeboten des aufnehmenden Mitgliedstaates vorsieht und
  • weil während der Verhandlungen um den Zuwanderungskompromiss eigentlich vereinbart worden war, Personen mit einem subsidiären Schutzstatus schnellstmöglich zumindest eine bevorzugte Zulassung zum Integrationskurs zu ermöglichen.

4. Bei den Eltern- und Frauen-, den Jugend- und den Alphabethisierungskursen wurde lediglich die Zahl der Kursabsolventinnen und Kursabsolventen angegeben, nicht aber, ob die Teilnehmenden in der Lage waren, den Kurs auch erfolgreich mit dem „Zertifikat Deutsch“ abzuschließen. Ohne diese Daten kann aber die Effizienz bzw. ein etwaiger Nachsteuerungsbedarf für diese Kurse nicht ermittelt werden.

5. Es wird in den Jahresbilanzen des BAMF nicht ausgewiesen, wie viele Teilnehmende ihrer Pflicht zur Kursteilnahme in einer Weise nicht nachgekommen sind, dass sozialrechtliche Leistungskürzungen, aufenthaltsrechtliche Sanktionen (bzw. neuerdings sogar Bußgelder) verhängt werden mussten. Auch wird nicht dargestellt, in wie vielen Fällen erteilte Berechtigungen aufgrund einer nicht erfolgten bzw. abgebrochenen Kursteilnahme wieder erloschen sind. Dies ist deswegen in höchstem Maße unbefriedigend, weil z. B. die im letzten Jahr beschlossene, verschärfte Sanktionierung der Kursteilnahmepflicht seitens der Regierungskoalition immer wieder mit unbewiesenen Behauptungen über die angeblich große Zahl integrationsunwilliger Kursverweigerer bzw. -abbrecher öffentlich begründet wurde.

6. Und schließlich fehlen Angaben sowohl über das Alter bzw. die beruflichen Qualifizierung der Teilnehmenden, zur Kursgröße und zur Vergütung der Lehrkräfte.

IV.

Das BAMF hat seine Integrationskursgeschäftsstatistiken 2007 nicht (z. B. im Sinne des in den o. g. Kleinen Anfrage zum Ausdruck gebrachten Informationsbedürfnisses der Fachabgeordneten) verbessert – im Gegenteil: In seine einseitige Geschäftsstatistik für das Jahr 2007 hat das BAMF nicht mehr, sondern noch weniger Informationen eingestellt als in den Jahren zuvor.

So fehlen nunmehr auch noch Angaben über

  • – die Zahl der Kursabsolventen,
  • – die Prüfungsergebnisse,
  • – die Zahl der Kinder, die (zu welchen Kosten) parallel zu den Integrationskursen betreut werden und
  • – die Herkunftsländer der Teilnehmenden.

Wir fragen wir die Bundesregierung:

Fragen19

1

Warum hat das BAMF für das Berichtsjahr 2007 nicht – wie in den Jahren zuvor – ausführliche Jahresbilanzen, sondern nur noch eine einseitige Integrationskursgeschäftsstatistik vorgelegt?

2

Warum hat das BAMF seiner jetzigen Geschäftsstatistik deutlich weniger Parameter zugrunde gelegt als in seinen Jahresbilanzen für die Jahre 2005 und 2006?

3

Ist es zutreffend, dass im Jahr 2005 von den insgesamt 130 728 Teilnehmenden 12 151 (9,3 Prozent) das Prüfungsziel (Zertifikat Deutsch) erreicht haben?

4

Ist es zutreffend, dass im Jahr 2006 von den insgesamt 117 954 Teilnehmenden 36 556 (31 Prozent) das Prüfungsziel (Zertifikat Deutsch) erreicht haben?

5

Wie viele der Teilnehmenden haben im Jahr 2007

– den Integrationskurs absolviert,

– an der Prüfung teilgenommen,

– das Prüfungsziel (Zertifikat Deutsch) erreicht?

6

Aus welchen Herkunftsländern stammen die Alt- bzw. die Neuzuwanderinnen/Neuzuwanderer, die im Jahr 2007 an den Integrationskursen teilgenommen haben (bitte auch aufschlüsseln nach Berechtigung, Kursabschluss, Prüfungsteilnahme und Prüfungsergebnis)?

7

Wie erklärt die Bundesregierung den deutlichen Rückgang von erteilten Berechtigungen an bereits länger in Deutschland lebende, integrationswillige Migrantinnen und Migranten für einen Integrationskurs (von 96 606 Berechtigungen im Jahr 2005 auf 55 844 im Jahr 2007)?

8

Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Prognose, im Jahr 2008 würden nur noch ca. 106 000 Personen an den Integrationskursen teilnehmen (Bundestagsdrucksache 16/8280, S. 18)?

9

Ist hierfür ggf. auch eine aktive Steuerung der Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern ohne Rechtsanspruch durch das BAMF, die Ausländerbehörden, die Arbeitsagenturen bzw. die Träger der Grundsicherung geplant, und wenn ja, welche?

10

Ist es – angesichts des nach wie vor starken Interesses gerade der bereits länger in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten – nicht das falsche integrationspolitische Signal, mit reduzierten Teilnahmezahlen zu kalkulieren, anstatt alles zu versuchen, die Zugangszahlen gerade aus diesem Personenkreis (ggf. durch aktive Werbung, Einschaltung von Migrantenselbstorganisationen etc.) noch weiter zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie viele Kinder wurden im Jahr 2007 parallel zu den Integrationskursen betreut, und in wie vielen Fällen geschah dies durch qualifizierte Fachkräfte (bitte aufschlüsseln nach Integrationskurs (allgemein) bzw. nach den jeweiligen Spezialkurstypen)?

a) Welche Kosten sind dem Bund hierdurch entstanden?

b) Durch welche Maßnahmen versucht die Bundesregierung ihrer Selbstverpflichtung aus dem Nationalen Integrationsplan nachzukommen, insbesondere in Eltern- und Frauenintegrationskursen eine qualifizierte Kinderbetreuung durch den Einsatz qualifizierter Fachkräfte zu gewährleisten?

12

Erfasst das BAMF inzwischen, wie viele Anträge

– auf Zulassung zu einem Integrationskurs bzw. zu einem Spezialkurs,

– auf Kinderbetreuung,

– auf Kostenbefreiung,

– auf einen Fahrtkostenzuschuss

– gestellt werden?

Wenn ja, wie viele dieser Anträge wurden in den Jahren 2005 bis 2007 gestellt und bewilligt (bitte aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

Wird die Bundesregierung in Zukunft diese Daten erheben lassen, so dass sich die Öffentlichkeit bzw. der Deutsche Bundestag ein adäquates Bild von der jeweiligen Nachfragesituation machen kann?

13

Erfasst das BAMF inzwischen, wie viele der unter Frage 12 genannten Anträge aus welchen Gründen (vgl. z. B. § 44 Abs. 3 Nr. 2 und 3 AufenthG) abgelehnt wurden?

Wenn ja, wie viele dieser Anträge wurden in den Jahren 2005 bis 2007 aus welchen Gründen abgelehnt (bitte aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

14

Erfasst das BAMF inzwischen gemäß § 44 Abs. 1 AufenthG, welchen Aufenthaltsstatus die am Integrationskurs teilnehmenden Neuzuwanderinnen bzw. Neuzuwanderer hatten?

Wenn ja, welchen Aufenthaltsstatus hatten die an den Integrationskursen der Jahre 2005 bis 2007 teilnehmenden Neuzuwanderinnen bzw. Neuzuwanderer?

Wenn nein, warum nicht?

15

Erfasst das BAMF inzwischen, wie viele Personen mit einem subsidiären Schutzstatus (§ 25 Abs. 3 AufenthG) einen Antrag auf Zulassung gestellt haben und wie viele von ihnen letztlich auch an einem Integrationskurs teilgenommen haben?

Wenn ja, wie viele dieser Personen wollten bzw. haben in den Jahren 2005 bis 2007 an einem Integrationskurs teilgenommen?

Wenn nein, warum nicht?

16

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung, dass Artikel 33 Abs. 2 der sog. Qualifikationsrichtlinie der EU (2004/83/EG) den Zugang für Personen mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Abs. 3 AufenthG zu den Integrationsangeboten des aufnehmenden Mitgliedstaates vorsieht und dass in den Verhandlungen um den Zuwanderungskompromiss vereinbart worden war, diesem Personenkreis schnellstmöglich zumindest eine bevorzugte Zulassung zum Integrationskurs zu ermöglichen?

17

Erfasst das BAMF inzwischen, wie viele Teilnehmende ihren Spezialkurs erfolgreich mit dem „Zertifikat Deutsch“ abschließen konnten?

Wenn ja, wie viele Teilnehmende haben ihren Spezialkurs in den Jahren 2005 bis 2007 erfolgreich mit dem „Zertifikat Deutsch“ abschließen können (bitte nach den verschiedenen Spezialkurstypen aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht, und wird die Bundesregierung in Zukunft diese Daten erheben lassen, so dass sich die Öffentlichkeit bzw. der Deutsche Bundestag ein adäquates Bild von der Effizienz bzw. über etwaigen Nachsteuerungsbedarf dieser Kurse machen kann?

18

Erfasst das BAMF inzwischen,

– in wie vielen Fällen erteilte Berechtigungen aus welchen Gründen (z. B. wegen einer nicht erfolgten bzw. abgebrochenen Kursteilnahme) wieder erloschen sind bzw.

– in wie vielen Fällen Teilnehmende ihrer Pflicht zur Kursteilnahme in einer Weise nicht nachgekommen sind, so dass sozialrechtliche Leistungskürzungen, aufenthaltsrechtliche Sanktionen bzw. Bußgelder verhängt werden mussten?

Wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies in den Jahren 2005 bis 2007 geschehen (bitte aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

Wird die Bundesregierung in Zukunft diese Daten erheben lassen, so dass sich die Öffentlichkeit bzw. der Deutsche Bundestag ein adäquates Bild vom Ausmaß einer angeblichen Integrationskursverweigerung bzw. eines mutwilligen Kursabbruchs machen kann?

19

Erfasst das BAMF inzwischen

– das Alter bzw. die berufliche Qualifizierung der Teilnehmenden,

– die Spannbreite der Kursgröße bzw. der Vergütung der Lehrkräfte?

Wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu für die Jahre 2005 bis 2007 machen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 2. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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