EUFOR Tschad/ZAR
der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, Inge Höger, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 15. Oktober 2007 hat der Rat der Europäischen Union die militärische Operation EUFOR Tschad/ZAR (European Union Force Tschad/Zentralafrikanische Republik) beschlossen. Sie ist Teil einer am 25. September 2007 vom UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1 778 gebilligten multidimensionalen Mission im Tschad und der ZAR. Laut Mandat gehören zu den Aufgaben von EUFOR Tschad/ZAR der Schutz der sudanesischen Flüchtlinge und der tschadischen Binnenvertriebenen sowie die Erhöhung der Sicherheit in der Region. Ferner soll EUFOR Tschad/ZAR die Arbeit von MINURCAT durch die Herstellung eines sicheren Umfelds unterstützen. Im Rahmen der Mission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik und im Tschad (MINURCAT) sollen bis zu 300 Polizisten und 50 Verbindungsoffiziere zur Ausbildung örtlicher Sicherheitskräfte in die beiden Staaten entsendet werden. Deutschland beteiligt sich bislang mit vier Offizieren an EUFOR Tschad/ZAR an der Planung und Durchführung der Militärmission.
Mit mehrmonatiger Verspätung verkündete die EU am 17. März dieses Jahres den offiziellen Beginn des 12-monatigen Einsatzes von EUFOR Tschad/ZAR. Die bisherige Truppen- und Personalstärke wurde Anfang April mit rund 1 750 Kräften angegeben, von denen rund 1 500 im Tschad und der ZAR stationiert waren. Die volle Truppenstärke von insgesamt 3 700 Soldaten soll bis zum Sommer 2008 erreicht sein.
Abgesehen von den organisatorischen Schwierigkeiten sind es in erster Linie die politische Ausrichtung des EUFOR-Mandats und die ungünstigen Rahmenbedingungen, die zu berechtigten Fragen hinsichtlich der Notwendigkeit des EU-Einsatzes im Tschad führen. EUFOR Tschad/ZAR ist weder im Tschad noch in der ZAR in ein örtliches Friedensabkommen der innerstaatlichen Konfliktparteien eingebettet. Die europäische Militärmission wird nicht von allen Konfliktparteien akzeptiert, nicht zuletzt wegen der Dominanz Frankreichs als größtem Truppensteller von EUFOR Tschad/ZAR. Frankreich unterstützt seit Jahrzehnten die Regierungen des Tschads und der ZAR und unterhält militärische Stützpunkte in beiden Staaten, weshalb die erklärte Neutralität der Mission von lokalen Rebellengruppen angezweifelt wird. Selbst der UN-Generalsekretär stellt im aktuellen Bericht zum Tschad und zur ZAR vom 1. April 2008 fest, dass weder MINURCAT noch EUFOR Tschad/ZAR derzeit in der Lage sind, die jeweils an sie gestellten Aufgaben erfüllen zu können (S/2008/215 § 38).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Teilt die Bundesregierung die Bewertung des UN-Generalsekretärs? Wenn ja, welche Konsequenzen sollten nach Auffassung der Bundesregierung daraus für das Mandat von EUFOR Tschad/ZAR und die deutsche Beteiligung daran gezogen werden? Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei einer Beteiligung der Bundeswehr an militärischen Operationen der EU gewährleistet sein muss, dass die Bundesregierung zeitnah über die Planung und Durchführung des Einsatzes im Detail unterrichtet wird?
Wenn ja, wie wird dies gewährleistet, und welche Rolle und Verantwortung haben die vier deutschen Offiziere für die Durchführung der Operation in der EUFOR Tschad/ZAR-Befehlskette?
Verfügt das EUFOR-Tschad/ZAR-Kontingent über eine strategische Reserve, und wenn ja, welche Staaten beteiligen sich daran (bitte unter Angabe der jeweiligen Truppenstärke), und unter welchen Umständen kann diese strategische Reserve eingesetzt werden?
Welche weiteren militärischen und finanziellen Unterstützungsleistungen erbringt die Bundesregierung für EUFOR Tschad/ZAR?
Welche gemeinsamen Ausgaben von EUFOR Tschad/ZAR werden über den ATHENA-Mechanismus (Mechanismus zur Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der EU mit militärischen Bezügen) finanziert (bitte einzeln auflisten)?
Welche Kosten hat die EU insgesamt für die Durchführung von EUFOR Tschad/ZAR eingeplant, und wie hoch ist der deutsche Beitrag nach aktuellen Schätzungen?
Welche EU-Staaten werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung personell an dem MINURCAT-Einsatz beteiligen?
In welcher Weise wird es eine Zusammenarbeit zwischen EUFOR Tschad/ZAR mit den bereits im Tschad und der ZAR stationierten französischen Truppen geben, und auf welchen Vereinbarungen beruht eine solche Zusammenarbeit?
Werden Einheiten der bereits im Tschad und der ZAR stationierten französischen Kontingente in die EUFOR-Tschad/ZAR-Mission überführt? Wenn ja, welche Einheiten?
Existieren Vereinbarungen von EUFOR Tschad/ZAR mit Frankreich bezüglich der Gewährleistung von Ad-hoc-Nothilfe und Beistand, Close-Air-Support und des Austausches von Aufklärungsergebnissen? Wenn ja, welche sind dies im Einzelnen, und welche Rechte und Pflichten beinhalten diese für beide Seiten?
Werden die EU-Staaten über die Truppenbewegungen und Flugzeugeinsätze der bereits im Tschad und der ZAR stationierten französischen Einheiten, die außerhalb des EUFOR Tschad/ZAR-Einsatzes erfolgen, vorab bzw. generell informiert?
Wie viele Flüchtlingslager existieren wo im Tschad und der ZAR, und welche Flüchtlingslager sollen geschützt werden (bitte unter Angabe der Anzahl der Flüchtlinge je Flüchtlingslager und der jeweiligen Truppenstärke)?
In welcher Entfernung von den Flüchtlingslagern sind die Einheiten jeweils stationiert und welchen konkreten Beitrag sollen die Einheiten von EUFOR Tschad/ZAR zum Schutz der Flüchtlingslager vor Ort leisten?
Welchen Einschränkungen durch die Regierungen des Tschads und der ZAR unterliegt das EUFOR-Tschad/ZAR-Kontingent hinsichtlich der Begleitung und des Schutzes von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen und Flüchtlingslagern vor Ort?
Welche Handlungsmöglichkeiten für die Erhöhung der Sicherheit in der Region hat EUFOR Tschad/ZAR im Fall grenzüberschreitender Kampfhandlungen und grenzüberschreitenden Waffenhandels vor dem Hintergrund, dass das Mandat eine direkte Beteiligung an Grenzsicherungsaufgaben verbietet?
Dürfen Angehörige des EUFOR-Tschad/ZAR-Kontingents ohne Genehmigung der Regierungen des Tschads und der ZAR die gemeinsamen Grenzen passieren, und wenn nicht, welchen Vorbehalten unterliegt der Grenzübertritt?
Hat es seit Beginn der EUFOR-Tschad/ZAR-Mission Grenzübertritte mit Zustimmung der sudanesischen und der zentralafrikanischen Regierungen gegeben? Wenn ja, wann, und mit welchem Auftrag?
Welche Form der Zusammenarbeit und Koordination zwischen EUFOR Tschad/ZAR und den AU-UN-Missionen UNAMID (African Union/United Nations Hybrid operation in Darfur) und BONUCA (United Nations Peacebuilding Office in the Central African Republic) wurde vereinbart?
Wie gestalten sich Kommunikation, Kooperation und Koordinationen zwischen den beiden Missionen MINURCAT und EUFOR Tschad/ZAR?
Wie gestaltet sich die direkte Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften und der Polizei des Tschads und der ZAR und EUFOR Tschad/ZAR, und welche Maßnahmen beinhaltet dies in den Regionen, in denen die jeweiligen Regierungen das Gewaltmonopol nicht mehr durchsetzen können?
Hat sich die Bundesregierung für eine UN-geführte Militärmission im Tschad und der ZAR eingesetzt, und wenn nein, welche Gründe sprachen nach Einschätzung der Bundesregierung gegen eine von der UNO geführten Militärmission im Tschad und der ZAR?
Welche Auswirkungen für die Neutralität der EU-Militärmission hat nach Auffassung der Bundesregierung die Dominanz der französischen Truppen bei EUFOR Tschad/ZAR, gerade vor dem Hintergrund des jahrzehntelangen militärischen Engagements Frankreichs in beiden Staaten?
Wie schätzt die Bundesregierung die Akzeptanz von EUFOR Tschad/ZAR unter den verschiedenen Konfliktparteien und in der Bevölkerung im Tschad und der ZAR ein (bitte mit Einschätzung zur Position jeder der Konfliktparteien)?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse oder eine Einschätzung darüber, inwieweit Frankreich konkrete militärische Unterstützungsleistungen für die tschadische Regierung leistet oder zu leisten plant? Wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung in dem zurückliegenden Jahr mit der französischen Seite Gespräche über einen möglichen Einsatz der deutsch-französischen EU-Battlegroup im Tschad und der ZAR geführt? Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen oder eine Einschätzung darüber, ob Frankreich plant, während der französischen Ratspräsidentschaft (2/2008) die dann in Einsatzbereitschaft stehende deutsch-französische EU-Battlegroup im Tschad einzusetzen?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse grenzüberschreitender Militäroperationen der sudanesischen Regierungsarmee, und wie beurteilt sie diese politisch und völkerrechtlich?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den jüngsten Gefechten der Rebellen mit der tschadischen Regierungsarmee im Osten des Tschads im April 2008 und der Stationierung der EUFOR Tschad/ZAR?
Wie kann EUFOR Tschad/ZAR nach Ansicht der Bundesregierung den Schutz von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen im Tschad und der ZAR gewährleisten und Zwangsrekrutierungen verhindern, insbesondere vor dem Hintergrund, dass EUFOR Tschad/ZAR keinen Zugang zu den Flüchtlingslagern hat?
Welche konkrete Unterstützung haben die Flüchtlinge und Binnenvertriebenen im Tschad und der ZAR durch die EU-Staaten seit 2005 erhalten, und welche sind geplant?
Mit welchen Maßnahmen wollen die Staaten, die sich an EUFOR Tschad/ZAR beteiligen, den Wiederaufbau und die Entwicklung in dieser Region unterstützen, und welche Vorraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung dafür geschaffen werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die militärischen Kosten des EUFOR Tschad/ZAR Einsatzes zu Lasten der Mittel zur humanitären Versorgung sowie der langfristigen Entwicklung in der Region gehen?
Werden über das durch den 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zugesagte umfassende regionale Sicherheits- und Friedenspaket, welches Maßnahmen zur Verbesserung der humanitären Situation, zur Konfliktbearbeitung, zu Sicherheitssektorreformen, Konfliktnachsorge sowie Unterstützungsleistungen für die AU umfasst, auch Aufgaben bzw. Teilbereiche von EUFOR Tschad/ZAR finanziert? Wenn ja, bitte einzeln aufschlüsseln nach Bereich und Höhe.
Welche Maßnahmen zur Unterstützung von Friedensverhandlungen zwischen den Regierungen des Tschads und der ZAR und den Widerstandsgruppen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren ergriffen, und welche sind geplant?
Welche Kontakte – bilateral oder im Rahmen der EU – hat die Bundesregierung zu Menschenrechtsorganisationen im Tschad und der ZAR, und wenn keine bestehen, plant sie, Kontakte aufzunehmen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch die Konfliktparteien aus dem Sudan in den Versöhnungsprozess eingebunden sein sollten? Wenn ja, wie? Wenn nein, wieso nicht?