Urteile gegen chinesische Dissidenten
der Abgeordneten Norbert Gansel, Dr. Uwe Holtz, Dr. Hartmut Soell, Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, Rudolf Bindig, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Andreas von Bülow, Peter Conradi, Freimut Duve, Dr. Horst Ehmke (Bonn), Gernot Erler, Florian Gerster (Worms), Dr. Liesel Hartenstein, Dieter Heistermann, Horst Jungmann (Wittmoldt), Susanne Kastner, Walter Kolbow, Eckart Kuhlwein, Uwe Lambinus, Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Ulrike Mehl, Siegmar Mosdorf, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Siegfried Vergin, Günter Verheugen, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 15. und 23. Juni 1989 einstimmig den weitgehenden Abbruch der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit gefordert. Trotz weitergehender Menschenrechtsverletzungen hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP am 30. Oktober 1990 eine teilweise Aufhebung der Sanktionen beschlossen. Seither sind in China mehrere Dissidenten, Bürgerrechtler und Sympathisanten der Demokratiebewegung vom Frühjahr 1989 vor Gericht gebracht und zum Teil zu schweren Gefängnisstrafen verurteilt worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Dissidenten, Bürgerrechtler und Sympathisanten der Demokratiebewegung vom Frühjahr 1989 sind nach Kenntnis der Bundesregierung in China seit Herbst 1990 verurteilt worden?
Von welchen Gerichten und in welchen Städten wurden sie abgeurteilt?
Wie hoch war die jeweilige Strafe?
Wie lautete die jeweilige Begründung des Strafurteils?
Wie viele Dissidenten, Bürgerrechtler und Sympathisanten der Demokratiebewegung vom Frühjahr 1989 sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch ohne Urteil in Haft?
Welche sind namentlich bekannt, und in welchen Gefängnissen sitzen sie ein?
Was hat die Bundesregierung getan, um die Verurteilung der Dissidenten, Bürgerrechtler und Sympathisanten der Demokratiebewegung vom Frühjahr 1989 zu verhindern bzw. das Los derer, die noch ohne Urteil in Haft gehalten werden, zu lindern oder sie freizubekommen?
Welche Schritte wurden im bilateralen Verhältnis und welche über internationale Einrichtungen unternommen?
Welche Anzeichen einer Öffnungs- bzw. Demokratisierungspolitik glaubt die Bundesregierung seit Herbst 1990 in China erkennen zu können?
Welche Hermes-Bürgschaften für welche Geschäfte sind seit November 1990 genehmigt worden?
Wie hoch ist die Gesamtsumme der seit November 1990 bewilligten Hermes-Bürgschaften an China?
Welche Projekte der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit wurden seit November 1990 wieder aufgenommen bzw. fortgesetzt?
Wie hoch ist die Summe der für diese Projekte in Aussicht gestellten bzw. bewilligten Gelder?
Welche Neuzusagen wurden gemacht?
Hat die Bundesregierung gegenüber der chinesischen Regierung deutlich gemacht, daß sie von ihr zukünftig die Respektierung der Menschenrechte erwartet, und ist sie bereit, dies zu einem Prüfstein für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit zu machen?