Entwicklung der Steuerbelastung durch das Steuererhöhungspaket der Bundesregierung
der Abgeordneten Joachim Poß, Eike Ebert, Ludwig Eich, Michael Habermann, Manfred Hampel, Dieter Heistermann, Gunter Huonker, Dr. Klaus Kübler, Detlev von Larcher, Ingrid Matthäus-Maier, Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop), Günter Oesinghaus, Otto Reschke, Dr. Rudolf Schöfberger, Gunter Weißgerber, Lydia Westrich, Dr. Norbert Wieczorek, Dr. Hans-Jochen Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Wissenschaftliche Untersuchungen aus der letzten Zeit kommen zu dem Ergebnis, daß die Steuerpolitik der Bundesregierung zu einer Erhöhung der Steuer- und Abgabenbelastung der großen Zahl der Bezieher mittlerer und kleiner Einkommen geführt hat, während die wenigen Bezieher hoher und höchster Einkommen deutlich entlastet wurden. Die Steuerpolitik der Bundesregierung hat damit erheblich zu einer Umverteilung von unten nach oben beigetragen. Insbesondere die Arbeitnehmer gehören zu den Verlierern der Steuerpolitik der Bundesregierung.
Trotz der Steuerreform 1990 war die Steuerbelastung der Arbeitnehmer in 1990 höher als zu irgendeinem Zeitpunkt während der sozialliberalen Regierungszeit. So hat das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler berechnet, daß die Gesamtbelastung eines durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmers mit Steuern und Abgaben im Jahr 1990 41,5 v. H. betrug und damit mehr als zwei Prozentpunkte über der Belastung des Jahres 1980 von 39,3 v. H. lag (1982: 39,8 v. H.). Dies ist zum einen die Folge der in 1983 erfolgten Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuererhöhungen 1989. Zum anderen wird hieran deutlich, daß die progressionsbedingten heimlichen Steuererhöhungen bei der Lohn- und Einkommensteuer für die Bezieher mittlerer Einkommen nur unvollständig zurückgegeben wurden.
Durch die von der Bundesregierung jetzt beabsichtigten Steuererhöhungen steigt die Steuerbelastung der Arbeitnehmer aber noch einmal sprunghaft an. Nach den Berechnungen des Bundes der Steuerzahler steigt die Gesamtbelastung in diesem Jahr (1991) noch einmal um fast zwei Prozentpunkte auf 43,2 Prozent an. Damit liegt die Gesamtbelastung sogar noch über der bisherigen Rekordmarke des Jahres 1989. Im Jahr 1991 wird damit die höchste Steuer- und Abgabenbelastung für Arbeitnehmer in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erreicht. Und für die folgenden Jahre ergibt sich aufgrund der Steuererhöhungspläne der Bundesregierung sogar noch ein weiterer Anstieg: Selbst wenn man die für 1993 geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer nur mit einem Prozentpunkt ansetzt (in Koalitionskreisen gibt es bereits Forderungen nach einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um zwei Prozentpunkte), steigt die Gesamtbelastung nach den Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts 1993 auf 44,6 v. H. und 1994 auf 45,2 v. H.
Im krassen Gegensatz zu diesem massiven Belastungsanstieg für die weitaus überwiegende Mehrheit der Bürger in den alten und neuen Bundesländern steht die deutliche Entlastung für Bezieher hoher und höchster Einkommen. So hat das DIW berechnet, daß z. B. Personen mit einem Brutto-Einkommen von 200 000 DM trotz der aktuellen Steuererhöhungspläne per saldo durch die Steuerpolitik der Bundesregierung um rd. 8 Prozent ihres Einkommens (das sind Jahr für Jahr 16 000 DM) entlastet werden, während alle Bürger mit einem Einkommen bis zur Höhe von 45 000 DM höher belastet werden.
Diese verteilungspolitische Schieflage ihrer Steuerpolitik hat die Bundesregierung bislang zu verheimlichen versucht.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Steuerrechtsänderungen wurden seit dem Oktober 1982 beschlossen, wie hoch waren jeweils die Steuermehrbzw. Steuermindereinnahmen im Entstehungsjahr, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die sich durch diese Steuerrechtsänderungen jeweils ergebenden Steuermehr- bzw. Steuermindereinnahmen für die (Rechnungs-)Jahre 1991 und 1992?
A. Übersicht über die beschlossenen Steueränderungen seit 1982
Sofern eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen für die Jahre 1991 und 1992 nicht möglich ist: Wie hoch waren die finanziellen Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen jeweils in dem jüngsten in den Gesetzgebungsmaterialien aufgeführten Rechnungsjahr?
Wie hoch sind die finanziellen Auswirkungen der in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zum Steueränderungsgesetz 1991 und zum Solidaritätsgesetz vorgesehenen Steueränderungen für das Entstehungsjahr (diese Angabe fehlt in der Bundesrats-Drucksache 142/91) und in den Rechnungsjahren 1991 und 1992?
Welche finanziellen Auswirkungen haben die seit dem 1. Oktober 1982 beschlossenen und die jetzt in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung vorgesehenen Steueränderungen insgesamt für die Rechnungsjahre 1991 und 1992?
Wie hoch waren die Steuereinnahmen in den einzelnen Jahren seit 1982, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuereinnahmen für 1991 und 1992 a) nach geltendem Recht, b) unter Einbeziehung der in den vorliegenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung geplanten Steueränderungen?
B. Entwicklung der Steuerbelastung seit 1982
Wie haben sich die volkswirtschaftliche Steuer- und Abgabenquote in den einzelnen Jahren seit 1982 entwickelt, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuer- und Abgabenquote für 1991 und 1992 a) nach geltendem Recht, b) unter Einbeziehung der in den vorliegenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung geplanten Steueränderungen?
Wie lauten die entsprechenden, nur auf das Gebiet der bisherigen Bundesrepublik Deutschland bezogenen Zahlenangaben zu den bevorstehenden Fragen 1 und 2?
Wie hoch war bzw. schätzt die Bundesregierung die kassenmäßigen Lohnsteuereinnahmen in den einzelnen Jahren von 1982 bis 1992?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Einnahmen aus der vorgesehenen Ergänzungsabgabe, die auf die Lohnsteuer erhoben werden soll, für die Jahre 1991 und 1992?
Wie hoch ist bzw. schätzt die Bundesregierung die Bruttolohn- und -gehaltssumme, und wie hoch ist bzw. schätzt die Bundesregierung den Anteil der Lohnsteuereinnahmen an der Bruttolohn- und -gehaltssumme für die Jahre 1982 bis 1992 a) nach geltendem Recht, b) unter Einbeziehung der auf die Lohnsteuer ab 1991 vorgesehenen Ergänzungsabgabe?
Um den Einwendungen gegen die Aussagekraft der Lohnsteuerquote wegen der veranlagungstechnischen Überschneidungen zwischen Lohn- und Einkommensteuer zuvorzukommen: Wie hoch waren bzw. schätzt die Bundesregierung die Erstattungen gemäß § 46 EStG in den einzelnen Jahren seit 1982, und wie hoch ist der Anteil der Lohnsteuer an der Bruttolohn- und -gehaltssumme laut Frage 6, wenn die Lohnsteuereinnahmen jeweils um die gesamten, im Folgejahr erfolgten Erstattungen nach § 46 EStG gekürzt werden?
Wie hoch ist bzw. schätzt die Bundesregierung den Anteil der Nettolohn- und -gehaltssumme sowie den Anteil des Nettoeinkommens aus Unternehmertätigkeit und Vermögen am Nettovolkseinkommen für die einzelnen Jahre seit 1982?
B. Wie hoch ist bzw. schätzt die Bundesregierung den Anteil der Nettolohn- und -gehaltssumme sowie den Anteil des Nettoeinkommens aus Unternehmertätigkeit und Vermögen am Nettovolkseinkommen für die einzelnen Jahre seit 1982?
Wie hoch war bzw. schätzt die Bundesregierung für die einzelnen Jahre von 1982 bis 1992 die Belastung eines Arbeitnehmers mit statistischem Durchschnittsverdienst (ledig — Steuerklasse I/O — bzw. verheiratet — Steuerklasse III/0 —) a) mit Lohnsteuer, b) mit Ergänzungsabgabe, c) mit Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung (bitte jeweils Beträge in DM und Gesamtbelastung in v. H. des Bruttoverdienstes angeben)?
C. Entwicklung der Steuerbelastung der einzelnen Arbeitnehmer seit 1982
Wie lauten die entsprechenden Angaben laut Frage 1 für Arbeitnehmer, deren Bruttoverdienst a) zwei Drittel des statistischen Durchschnittsverdienstes, b) das Doppelte des statistischen Durchschnittsverdienstes, c) das Vierfache des statistischen Durchschnittsverdienstes beträgt?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Belastung der in den Fragen 1 und 2 angesprochenen Personen mit Umsatzsteuer, Mineralölsteuer und den sonstigen indirekten Steuern in den einzelnen Jahren von 1982 bis 1992?
Kann die Bundesregierung die Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler bestätigen bzw. widerlegen, daß die Abgabenbelastung eines durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmers im Gebiet der bisherigen Bundesrepublik Deutschland mit Lohnsteuer, Sozialabgaben und indirekten Steuern 1990 41,5 v. H. betrug und damit um mehr als 2 Prozentpunkte über der Belastung des Jahres 1980 lag (Heft 72: Steuern in Deutschland, unter B. II. 1 und Tabelle 1)?
Kann die Bundesregierung ferner bestätigen oder widerlegen, daß nach der gleichen Berechnung die Durchschnittsbelastung im Gebiet der bisherigen Bundesrepublik Deutschland bei unverändertem Steuerrecht 1992 auf 42,6 v. H. und bis 1994 voraussichtlich auf 43,6 v. H. anwachsen wird und unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung geplanten Steuer- und Abgabenerhöhungen die Durchschnittsbelastung 1992 sogar auf 44 v. H. und bis 1994 auf 45,2 v. H. ansteigen wird?
Kann die Bundesregierung die Berechnungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung bestätigen oder widerlegen, wonach durch das Steuerpaket 1986/1990 und die jetzt beabsichtigten Steuer- und Abgabenerhöhungen die untere Hälfte der Gesamtheit der Lohnsteuerpflichtigen mit bis zu 45 000 DM Jahreseinkommen im Saldo belastet wird, während die oberen 15 Prozent mit Jahreseinkommen von über 80 000 DM deutlich entlastet werden (DIW-Wochenbericht Nr. 14/91, Seiten 178 ff.)?
Wie hoch ist bzw. schätzt die Bundesregierung die Zahl der Arbeitnehmer im Bundesgebiet insgesamt sowie getrennt nach alten und neuen Bundesländern, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der Arbeitnehmer, die nach den Plänen der Bundesregierung ab Juli 1991 von ihrem laufenden Arbeitslohn die neue Ergänzungsabgabe zahlen müssen?
D. Zu der geplanten Ergänzungsabgabe ohne Einkommensgrenze
Ab welchem monatlichen Bruttoarbeitslohn müssen Arbeitnehmer die von der Bundesregierung geplante Ergänzungsabgabe zahlen, a) wenn sie ledig sind und in der Steuerklasse I/O besteuert werden, b) verheiratet sind und in der Steuerklasse III/0 besteuert werden, c) verheiratet sind und in der Steuerklasse IV/0 besteuert werden (beide Ehegatten berufstätig), d) als mitarbeitender Ehegatte in der Steuerklasse V besteuert werden, e) ein zweites Arbeitsverhältnis haben und in der Steuerklasse VI besteuert werden?
Ab welchem jährlichen Bruttoeinkommen tritt für die vorbezeichneten Arbeitnehmer eine Pflicht zur Zahlung der neuen Ergänzungsabgabe ein, wenn für sie ein Lohnsteuer-Jahresausgleich oder eine Einkommensteuerveranlagung vorgenommen wird?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen im Bundesgebiet (getrennt nach alten und neuen Bundesländern), die nach der Grund- oder Splittingtabelle besteuert werden, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der Steuerpflichtigen, die die neue Ergänzungsabgabe zu zahlen haben?
Wie hoch wäre der Anteil der durch die Ergänzungsabgabe betroffenen Steuerpflichtigen, wenn eine Einkommensgrenze von 60 000 bzw. 120 000 DM zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen bzw. Verheirateten bei der Einkommensteuer und eine entsprechende Einkommensgrenze bei der Lohnsteuer eingeführt würde, und um welchen Prozentsatz würden sich hierdurch die geschätzten Steuermehreinnahmen der Ergänzungsabgabe voraussichtlich verringern?
Welche monatliche Belastung ergibt sich nach den Berechnungen der Bundesregierung für Arbeitnehmerhaushalte mit statistischem Durchschnittsverdienst (Steuerklasse I/O, III/0 und III/2) durch die vorgesehenen Steuererhöhungen und die Anhebung der Sozialabgaben sowie die Anhebung der Telefongebühren (in Anlehnung an die Berechnungen in den BMF-Finanznachrichten Nr. 17/91 Seite 13)?
E. Belastungsrechnungen
Wie hoch ist die monatliche Belastung/Entlastung laut vorstehender Frage 1, wenn auch die Steueränderungen durch die Steuerreform 1990 und die Verbrauchsteuererhöhungen 1989 in die Berechnungen einbezogen werden?
Wie sehen die entsprechenden Berechnungen (Fragen 1 und 2) für Arbeitnehmerhaushalte mit a) zwei Drittel des statistischen Durchschnittsverdienstes, b) dem Doppelten des statistischen Durchschnittsverdienstes, c) dem Vierfachen des statistischen Durchschnittsverdienstes aus?
Wie verändern sich die Berechnungen (Fragen 1 bis 3), wenn entsprechend den Ankündigungen der Bundesregierung mit Wirkung ab 1993 die Mehrwertsteuer um 1 bzw. 2 Prozentpunkte erhöht wird?