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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Medizinische Hilfe für schwerverletzte kurdische Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 12010079)

Zahl der in deutschen Krankenhäusern behandelten Kurden, Bedingungen für die Behandlung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.05.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/43629.04.91

Medizinische Hilfe für schwerverletzte kurdische Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland

des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Regierungserklärung am 17. April 1991 zur Lage im Irak und der Situation der irakischen Flüchtlinge, insbesondere der Kurden, hatten sowohl der Bundesminister des Auswärtigen, Genscher, als auch der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Dr. Blüm, zugesagt, daß die Bundesregierung medizinische Hilfe in deutschen Krankenhäusern für schwerverletzte Flüchtlinge bereitstellt und daß diese Menschen mit den aus den Katastrophengebieten zurückkehrenden Maschinen in die Bundesrepublik Deutschland gebracht werden können.

Ein entsprechender Antrag (Drucksache 12/374) von unserer Seite, der u. a. auch diesen Punkt enthielt, wurde in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. April 1991 abgelehnt.

Die Fraktion der SPD hatte sich u. a. mit der Begründung enthalten, daß dieser Punkt inzwischen von der Bundesregierung zugesagt worden sei.

Wir fragen jetzt die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele verletzte Flüchtlinge sind bis heute zur Behandlung in deutsche Krankenhäuser gebracht worden?

2

Sollten sich bisher keine Verletzten zur Behandlung in deutschen Krankenhäusern befinden, möchten wir erfahren, warum und mit welcher Begründung.

3

Trifft es zu, daß es neben dem medizinischen Kriterium weitere Bedingungen gibt, die bisher verhindert haben, daß schwerverletzte Menschen aus den Flüchtlingsgebieten in bundesdeutschen Krankenhäusern behandelt werden können? Wenn ja, um welche Bedingungen handelt es sich dabei?

4

Trifft es zu, daß es sich bei einer dieser Bedingungen darum handelt, daß die Bundesregierung befürchtet, diese Menschen nach der Behandlung nicht mehr abschieben zu können?

Bonn, den 25. April 1991

Gerd Poppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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