Archiv des Instituts für Geschichte der Arbeiterbewegung (Berlin)
der Abgeordneten Freimut Duve, Angelika Barbe, Hans-Gottfried Bernrath, Peter Conradi, Dr. Peter Eckardt, Dr. Rose Götte, Günter Graf, Gerlinde Hämmerle, Gabriele Iwersen, Marianne Klappert, Fritz Rudolf Körper, Eckart Kuhlwein, Uwe Lambinus, Dr. Christine Lucyga, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Doris Odendahl, Peter Paterna, Dr. Willfried Penner, Dr. Eckhart Pick, Bernd Reuter, Dieter Schloten, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Horst Sielaff, Johannes Singer, Dr. Hartmut Soell, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wolfgang Thierse, Hans-Günther Toetemeyer, Hans Wallow, Barbara Weiler, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Jochen Welt, Dieter Wiefelspütz
Vorbemerkung
Die in den fünf neuen Bundesländern und Berlin vorhandenen Archive der SED, der Massenorganisationen und der Blockparteien müssen zur Aufarbeitung der Vergangenheit durch den Bund gesichert, sachgemäß betreut und ihre Bestände Wissenschaft und Forschung zugänglich bleiben bzw. gemacht werden. Es handelt sich um wichtiges nationales Kulturgut.
Die Bundesregierung plant zur Zeit durch Novellierung des Bundesarchivgesetzes, Unterlagen des SED-Regimes, die staatliches Handeln erkennen lassen, als Archivgut des Bundes dem Bundesarchiv zuzuführen. Im Institut für Geschichte der Arbeiterbewegung (Berlin), dem ehemaligen Parteiarchiv der SED, werden Akten verschiedenster Provenienz, auch Archivalien der SED, aufbewahrt, bei denen kaum zwischen reinen Parteiangelegenheiten und „staatlichem Handeln" unterschieden werden kann. Sollten die Bestände voneinander getrennt werden, wird ein umfassender Forschungszusammenhang zerrissen und werden wissenschaftliche Untersuchungen unnötig erschwert.
Unberührt blieben bisher von den Absichten der Bundesregierung die Aktenbestände der Blockparteien: Die Akten der CDU und der Bauernpartei wurden von der Konrad-Adenauer-Stiftung, die Akten der LDP und der Nationaldemokraten von der Friedrich-Naumann-Stiftung übernommen, ohne daß die Bundesregierung Anspruch auf dieses Archivgut erhob.
Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, nach Wegen zu suchen, die sowohl den berechtigten Interessen des Bundes als auch denen von Wissenschaft und Forschung entsprechen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Sachverständigen, daß die Herausnahme von Akten des SED-Generalsekretärs, des Politbüros, des Zentralkomitees sowie sonstiger „staatliches Handeln" betreffender Unterlagen aus den Beständen des SED-Parteiarchivs zu einer Zerschlagung national wertvollen Kulturgutes führen kann, und wie beurteilt sie dies in seinen Auswirkungen auf die Forschung, auf die Vergangenheitsbewältigung und den Demokratisierungsprozeß in den neuen Bundesländern?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Falle einer solchen Zerschlagung Erben beabsichtigen, bedeutende Nachlässe aus dem Archiv zurückzuziehen und sie somit der Forschung unzugänglich zu machen? Kann sie ausschließen, daß in einem solchen Falle, der auf eine Auflösung des Archivs hinauslaufen könnte, auch andere Institutionen Ansprüche auf Materialien dieses Archivs erheben würden?
Glaubt die Bundesregierung dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprochen zu haben, wenn sie sich bemüht, die Akten der SED (und ihrer Massenorganisationen), da mit „staatlichem Handeln" verbunden, in die Obhut des Bundesarchivs zu übernehmen, gleichzeitig aber gegen die Übernahme der Akten der CDU und der Bauernpartei durch die Konrad-Adenauer-Stiftung bzw. die Übernahme der Akten der LDP und der Nationaldemokraten durch die Friedrich-Naumann-Stiftung keinen Protest erhoben hat? Ist nach Auffassung der Bundesregierung der Zugang von Wissenschaft und Forschung zu diesen in der Obhut der Stiftungen befindlichen Akten gesichert?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Verantwortung für Bibliothek und Archiv des Instituts für die Geschichte der Arbeiterbewegung sowie die Archive der Blockparteien und Massenorganisationen einem Institut in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft zu überlassen? Wäre es denkbar, daß eine solche Institution zusammen mit anderen Institutionen zu einem Institut zur Erforschung der Geschichte der DDR ausgebaut werden könnte?
Ist die Bundesregierung bereit, das Institut für die Geschichte der Arbeiterbewegung aus Haushaltsmitteln zu unterstützen?
Kann die Bundesregierung für Zwecke von Wissenschaft und Forschung eine kontinuierliche rasche Nutzung der Akten gewährleisten, und wie beurteilt sie die Tatsache, daß es bereits einen Fall gibt, bei dem es nach der Übernahme von Archivmaterial in die Obhut des Militärarchivs Freiburg i. Br. komplizierter war, Akten der NVA einzusehen, als an ihrem bisherigen Standort in Potsdam?
Kann die Bundesregierung Auskunft über die gegenwärtige Situation der Ost-Berliner Akademiearchive, der Archive von Massenorganisationen wie der FDJ, dem FDGB, dem Kulturbund etc. erteilen, und plant sie hier ebenfalls Sicherungsmaßnahmen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Akten des ehemaligen Kulturministeriums der DDR und des Kulturausschusses der Volkskammer zu sichern und sie baldmöglichst Wissenschaft und Forschung zur Verfügung zu stellen?