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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur langfristigen Sicherung des Steinkohlenbergbaus (G-SIG: 12010117)

Festhalten an der Vereinbarung vom August 1989 über eine Jahresförderung von 40,9 Mio t und Vorlage eines Finanzierungsmodells zur Verstromung heimischer Steinkohle, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof bei Nichtgenehmigung durch die EG-Kommission; Vorlage eines energiepolitischen Konzepts für Gesamtdeutschland; Beurteilung des Optimierungsmodells des Gesamtverbands des deutschen Steinkohlenbergbaus zur Kostenreduktion und zum Abbau der Kohlehilfen (Kohlepfennig); Substitution der Steinkohle sowie sozial- und regionalpolitische Hilfen bei Verringerung der Gesamtförderung

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

10.06.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/59016.05.91

Haltung der Bundesregierung zur langfristigen Sicherung des Steinkohlenbergbaus

der Abgeordneten Harald B. Schäfer (Offenburg), Volker Jung (Düsseldorf), Helmuth Becker (Nienberge), Hans Berger, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Norbert Formanski, Monika Ganseforth, Dr. Fritz Gautier, Achim Großmann, Michael Habermann, Dieter Heistermann, Horst Kubatschka, Klaus Lennartz, Dr. Dietmar Matterne, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Christian Müller (Zittau), Horst Niggemeier, Joachim Poß, Rudolf Purps, Peter W. Reuschenbach, Dieter Schanz, Dr. Hermann Scheer, Dr. Jürgen Schmude, Ottmar Schreiner, Dietmar Schütz, Dr. Dietrich Sperling, Hans-Eberhard Urbaniak, Josef Vosen, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Jochen Welt, Dr. Christoph Zöpel

Vorbemerkung

Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung am 31. Januar 1991 aufgeführt: „Die Verhandlungen mit der EG-Kommission über die Steinkohleverstromung bis 1995 werden auf der Basis der im August 1989 beschlossenen Verstromungsmenge von 40,9 Mio. Tonnen pro Jahr geführt. Für die Zeit ab 1996 geht es darum, frühzeitig und unter Einbeziehung aller Beteiligten zu einer verläßlichen und zukunftsorientierten Anschlußregelung zu kommen. " Mitte April hat der Bundesminister für Wirtschaft, Jürgen W. Möllemann, die Bergbauunternehmen aufgefordert, nach Vorlage ihres Optimierungsmodells eine alternative Berechnung für etwa 35 bis 40 Mio. Tonnen Jahresförderung vorzulegen. Dies würde einen kohlepolitischen Kahlschlag in den Bergbaurevieren bedeuten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Beabsichtigt die Bundesregierung, an der Vereinbarung vom August 1989 festzuhalten und gegenüber der EG-Kommission eine Jahresförderung von 40,9 Mio. Tonnen Steinkohle zur Verstromung festzuschreiben?

2

Wird die Bundesregierung den bekanntgewordenen Plänen der EG-Kommission, diese Menge nicht zu genehmigen, öffentlich, notfalls im Klagewege vor dem Europäischen Gerichtshof entgegentreten?

3

Wann legt die Bundesregierung ein energiepolitisches Konzept für ganz Deutschland vor, in dem klare Perspektiven zur Sicherung der Vorsorgefunktion der Steinkohle- und Braunkohle-Förderung für die nächsten zwanzig Jahre festgelegt werden?

4

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das vom Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus vorgelegte Optimierungsmodell ein konstruktiver Vorschlag zur Kostenreduktion der Steinkohleförderung bedeutet?

5

Teilt die Bundesregierung mit uns die Meinung, daß die sich aus dem Optimierungsmodell des Gesamtverbands des Steinkohlenbergbaus ergebende Verringerung der Ausgleichszahlungen für die Steinkohle um geschätzte 3,4 Mrd. DM ein hinreichender Beitrag zum Abbau der Kohlehilfen bedeutet?

6

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine Verringerung der Gesamtförderung des deutschen Steinkohlenbergbaus unter die von der Mehrheit der Mikat-Kommission angegebenen 55 Mio. Tonnen erforderlich wird?

Wenn ja, welche Energieträger sollen den bisherigen Beitrag der heimischen Steinkohle in der Verstromung ersetzen?

Welche Pläne hat die Bundesregierung, einen entsprechenden Kapazitätsabbau energiepolitisch, regional und beschäftigungspolitisch durchzuführen?

7

Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß sich der Kohlepfennig bewährt hat?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Mikat-Kommission und der Stromwirtschaft, ab 1995 statt des Kohlepfennigs die notwendigen Verstromungshilfen über den Bundeshaushalt zu finanzieren, oder hält sie an dem Grundsatz fest, daß die „Versicherungsprämie" zur Verstromung über heimische Steinkohle von den Stromabnehmern zu tragen ist?

9

Wann wird die Bundesregierung ein Finanzierungsmodell zur Verstromung heimischer Steinkohle vorlegen?

Denkt die Bundesregierung daran, alle Stromverbraucher hierbei einzubeziehen?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es zur langfristigen Sicherung eines lebendigen Steinkohlenbergbaus erforderlich ist, einen festen Prozentanteil am Primärenergieverbrauch bzw. am Stromverbrauch festzulegen?

Wenn ja, teilt sie die Auffassung, daß dieser feste Anteil bei 25 Prozent liegen muß?

11

Welche Vorschläge macht die Bundesregierung, über öffentliche Finanzhilfen zur weiteren Kostensenkung im Steinkohlenbergbau beizutragen?

Welche Mittel für Forschung und Entwicklung neuer Kohletechnologien bzw. Kraftwerkstechnologien sind hierfür im Bundeshaushalt vorgesehen?

12

Welche anderweitigen sozial- und regionalpolitischen Hilfen wird die Bundesregierung vorsehen, wenn sie den Abbau der jetzigen Fördermengen von rund 70 Mio. Tonnen Steinkohleeinheiten beschließt?

Bonn, den 16. Mai 1991

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