Abzug der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte aus den neuen Bundesländern/Erfüllung des Abkommens über einige überleitende Maßnahmen vom 9. Oktober 1990 und des Vertrages über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen vom 12. Oktober 1990
der Abgeordneten Gernot Erler, Peter Zumkley, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Andreas von Bülow, Freimut Duve, Dr. Horst Ehmke (Bonn), Dr. Konrad Elmer, Katrin Fuchs (Vert), Norbert Gansel, Florian Gerster (Worms), Dr. Peter Glotz, Dieter Heistermann, Erwin Horn, Walter Kolbow, Hans Koschnick, Robert Leidinger, Markus Meckel, Volker Neumann (Bramsche), Gerhard Neumann (Gotha), Horst Niggemeier, Manfred Opel, Dr. Hermann Scheer, Dr. Hartmut Soell, Heinz-Alfred Steiner, Margitta Terborg, Günter Verheugen, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Heidemarie Wieczorek-Zeul, Uta Zapf, Dr. Christoph Zöpel, Dr. Peter Struck, Dr. Hans-Jochen Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Nach der Ratifizierung des Vertrages über den befristeten Aufenthalt und den Abzug der Sowjettruppen aus der Bundesrepublik Deutschland vom 12. Oktober 1990 und des dazugehörigen Finanzierungsabkommens vom 9. Oktober 1990 rückt die Frage der sach- und fristgerechten Erfüllung der beiden Vertragswerke in den Vordergrund. Die Frage, mit welcher Zuverlässigkeit und Sorgfalt beide Seiten die Umstände des Aufenthalts und Abzugs der Sowjettruppen von 1991 bis 1994 organisieren, ist konstitutiv für das künftige deutsch-sowjetische Verhältnis. Es gibt eine Reihe von Hinweisen auf ungelöste Probleme bei diesem Prozeß und auf Verzögerungen bei der Vertragserfüllung.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
I. Zum Stand des Abzugs der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte (WGSS)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen64
Wie viele Soldaten, sowjetische Zivilbeschäftigte und Familienangehörige der WGSS sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins abgezogen worden?
Wie verhält sich die Zahl der tatsächlich abgezogenen Mitglieder der WGSS zu den nach dem Abzugsplan vorgesehenen Zahlen?
Wie viele Mitglieder der WGSS sollen 1991, 1992, 1993 und 1994, dargestellt in Zahlen und Prozent und aufgeteilt nach Bundesländern, entsprechend dem Abzugsplan abgezogen werden?
In welchem Umfang sind bisher Waffen, militärisches Gerät und militärische Ausrüstungsgegenstände der WGSS abgezogen worden?
Wie verhalten sich die Zahlen der tatsächlich abgezogenen Waffen und militärischen Ausrüstungsgegenstände zu dem vorgesehenen Abzugsplan?
Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Stand der Erfüllung des Abzugsplans?
Welchen Einfluß haben die polnisch-sowjetischen Verhandlungen über einen Abzug der Nordgruppe der sowjetischen Streitkräfte auf Probleme des Transits beim Abzug der WGSS aus der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Transitwege werden, dargestellt nach Transportmitteln, Personen, Stückzahlen und Tonnen, im Lichte der polnisch-sowjetischen Verhandlungen die abziehenden Einheiten der WGSS wahrnehmen?
Hat die sowjetische Seite Forderungen geltend gemacht, den im Überleitungsvertrag genannten Beitrag von 1 Mrd. DM zu den Transportkosten zu erhöhen?
II. Zum Stand des Wohnungsbauprogramms für die heimkehrenden Einheiten der WGSS
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß heute, sieben Monate nach Vertragsabschluß, noch keine einzige Wohnung im Rahmen des vereinbarten 7,8 Mrd. DM-Wohnungsbauprogramms erstellt ist und auch die Vergabe der Aufträge noch nicht abgeschlossen werden konnte?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgen der verzögerten Umsetzung des Wohnungsbauprogramms für die Mitglieder der WGSS, die bereits abgezogen sind?
Welche politischen und ökonomischen Ziele wollte die Bundesregierung mit dem zeitraubenden Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Bauaufträge verfolgen?
Welche Mitspracherechte hat die Bundesregierung für sich bei der Vergabe der Bauaufträge ausgehandelt?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, auf die von der Sowjetunion vorgeschlagene Vergabe der ersten Bauaufträge an Billiganbieter aus der Türkei, Finnland und anderen Ländern korrigierend einzuwirken?
Um welches Bauvolumen geht es bei der jetzt strittig gewordenen Vergabe der ersten Baulose?
In welcher Weise hat die Bundesregierung durch die Festlegung der Ausschreibungsbedingungen sichergestellt, daß auch Baufirmen aus den neuen Bundesländern eine Chance auf Auftragserteilung erhalten?
Welche Auflagen müssen mitbietende Baufirmen hinsichtlich ihres Umsatz- und Auftragsvolumens erfüllen, um den Ausschreibungsbedingungen zu entsprechen?
Wie viele und welche Firmen aus den neuen Bundesländern erfüllen die unter Frage 8 genannten Ausschreibungsbedingungen?
Welche Chancen sieht die Bundesregierung, die in dem sogenannten Crash-Programm vorgesehenen 3 000 Wohnungen noch in diesem Jahr errichten zu lassen, wenn es richtig ist, daß bisher noch nicht einmal die Aufträge vergeben wurden?
Auf welche Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, daß dieser großvolumige Bauauftrag zur Anwendung moderner, menschengerechter und ökologischer Baumethoden genutzt wird?
Wie viele Wohnungen sollen in den Jahren 1991, 1992, 1993 und 1994 jeweils errichtet werden?
Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der tatsächliche Wohnungsbedarf für die heimkehrenden Einheiten der WGSS über die vertraglich zu bauenden 36 000 Wohneinheiten hinaus?
Ist die Bundesregierung von sowjetischer Seite gebeten worden, bei der Lösung des Wohnungsproblems über die vertraglich zugesagten 36 000 Wohneinheiten hinaus zu helfen, und in welcher Weise wird die Bundesregierung gegebenenfalls auf diese Bitte reagieren?
III. Zum Stand der Aufrechnung der von den WGSS geschaffenen Vermögenswerten mit den Schäden an den der sowjetischen Seite überlassenen Liegenschaften nach Artikel 7 des Überleitungsabkommens
Wie viele Grundstücke, aufgeteilt nach Zahl der Objekte, Größe in ha und Verteilung auf die Bundesländer, haben die WGSS am 9. Oktober 1990 genutzt?
Wie viele Liegenschaften haben die WGSS bis zum heutigen Zeitpunkt freigemacht, dargestellt in Zahl der Objekte, Größe in ha und Verteilung auf die Bundesländer?
Wie viele der von der WGSS freigemachten Liegenschaften sind von der deutschen Seite bisher offiziell übernommen worden?
Welche Wertangaben hat die sowjetische Seite bisher gegenüber der Bundesregierung zu den von ihr geschaffenen unbeweglichen Vermögenswerten gemacht und trifft es zu, daß sich diese Angaben zwischen 10 und 20 Mrd. DM bewegen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Angaben?
Welche Wertangaben hat die sowjetische Seite zu den bisher freigemachten Objekten genannt und trifft es zu, daß die sowjetische Seite hierfür eine Summe von 1 Mrd. DM genannt hat, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Angabe?
Wer gehört zu dem Kreis der Berechtigten (Bund, Länder, Kommunen, Gebietskörperschaften, Zivilpersonen etc.), die Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche im Sinne des Artikels 7 des Überleitungsvertrages geltend machen können, und welche Berechtigten werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung tatsächlich solche Ansprüche geltend machen?
Nach welchem Verfahren, unter Wahrung welcher Fristen und an welchen Adressaten sind die unter Frage 6 genannten Ansprüche geltend zu machen?
Über welche Schätzangaben zu den zu erwartenden Schadensersatzansprüchen in bezug auf die von den WGSS genutzten Liegenschaften verfügt die Bundesregierung?
Was ist unter „Verwertung der Vermögenswerte zu Bedingungen des Marktes" in bezug auf die von der sowjetischen Seite zu übernehmenden unbeweglichen Vermögenswerte im einzelnen zu verstehen und wie soll eine solche Verwertung von einigen typischen militärischen Anlagen wie Munitionsdepots, Bunkern und Landebahnen aussehen?
Welche Erwartungen hegte die Bundesregierung über einen wahrscheinlichen Saldo des Aufrechnungsverfahrens nach Artikel 7 des Überleitungsvertrages, als sie diesen unterzeichnete?
Hat es im Laufe der Verhandlungen zum Überleitungsvertrag der Öffentlichkeit nicht bekannte Nebenabsprachen mit der sowjetischen Seite über das Aufrechnungsverfahren und die damit verbundenen jeweiligen Zahlungsverpflichtungen gegeben?
Hat sich die auf paritätischer Grundlage arbeitende deutsch-sowjetische Kommission nach Artikel 7 des Überleitungsvertrages inzwischen eine Geschäftsordnung gegeben und was sieht diese für den Fall vor, daß keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden können?
Wieviel Personal steht für die Übernahme der sowjetischen Liegenschaften im Rahmen der im Aufbau befindlichen Bundesvermögensverwaltung, dargestellt in derzeit tatsächlich besetzten Dienstposten und nach Bundesländern aufgeteilt, zur Verfügung?
In welchem Zeitrahmen und in welchem Ausmaß will die Bundesregierung die Bundesvermögensverwaltung in den neuen Bundesländern erweitern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine verzugslose Übernahme und Bewertung der von der WGSS freigemachten Liegenschaften in beiderseitigem Interesse liegt, und wie will die Bundesregierung eine solche verzugslose Übernahme und Bewertung gewährleisten?
Ist es richtig, daß die Bundesregierung einen Generalauftrag zur Erkundungs- und Gefährdungsabschätzung über den Zustand der von der WGSS freigegebenen Liegenschaften im Umfang von 70 Mio. DM an die IABG in Ottobrunn erteilt hat, und wie begründet sie diese Auftragserteilung an eine westdeutsche, von den zu bewertenden Zuständen weit entfernte Gesellschaft?
Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung in den neuen Bundesländern geeignete Kapazitäten zur Wahrnehmung der genannten Erkundungs- und Gefährdungsabschätzung, und welche sind dies?
In welcher Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, daß geeignete Firmen und Gesellschaften aus den neuen Bundesländern Aufträge zur Erkundungs- und Gefährdungsabschätzung über den Zustand der von der WGSS freigegebenen Liegenschaften erhalten werden?
Welche Anzeichen sieht die Bundesregierung dafür, daß das im Artikel 7 des Überleitungsabkommens vorgesehene Aufrechnungsverfahren zur nicht lückenlosen Aufdeckung von vorhandenen Altlasten und Schäden auf den zu übergebenden Liegenschaften führen wird?
Welche Fälle aus den Jahren 1990 und 1991 kennt die Bundesregierung, bei denen Versuche der WGSS vorliegen, vorhandene Altlasten oder Umweltschäden entgegen den deutschen Umweltgesetzen zu behandeln bzw. zu verbergen?
Wie wird die Bundesregierung bei der sowjetischen Seite Anreize dafür schaffen, daß trotz der kontraproduktiven Motivation des Aufrechnungsverfahrens eine möglichst lückenlose Aufdeckung aller Altlasten und Umweltschäden erfolgen wird?
IV. Zum Stand der Verwirklichung der Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für Angehörige der WGSS nach Artikel 4 Überleitungsabkommen
Welche Vereinbarungen sind inzwischen mit der sowjetischen Seite über die Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen getroffen worden?
In welcher Weise plant die Bundesregierung den Einsatz der Mittel im Gesamtumfang von 200 Mio. DM, dargestellt nach Investitionen in den Einzeljahren und nach Projekten?
In welcher Weise wird die Bundesregierung ein Qualifizierungsprogramm mit der Realisierung des 7,8 Mrd. DM-Bauprogramms verbinden, um so dauerhaft eine erweiterte und qualifizierte Wohnungsbaukapazität für die Sowjetunion zu schaffen?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu Vorschlägen, Qualifizierungsprogramme für Angehörige der WGSS im Zusammenhang mit der Analyse und Bewertung des Ökozustandes der zu übergebenden Liegenschaften (etwa Ausbildung zu Öko-Ingenieuren) durchzuführen?
In welcher Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, daß Bildungseinrichtungen und vorhandene Fachkapazitäten aus den neuen Bundesländern an den geplanten Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen beteiligt werden?
V. Zum Stand der deutsch-sowjetischen Kooperation bei einigen Fragen des Aufenthalts und Abzugs der WGSS aus der Bundesrepublik Deutschland
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um Übergriffe krimineller Art und vandalistische Aktionen gegen Angehörige der WGSS soweit wie möglich zu verhindern?
In welcher Weise wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß menschliche und kulturelle Kontakte zwischen der WGSS und der deutschen Bevölkerung zwischen 1991 und 1994 nicht völlig abbrechen, sondern im Geiste der ratifizierten deutsch-sowjetischen Verträge fortgeführt und vertieft werden?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Verwendung der in den Bundeshaushalt eingestellten Sondermittel zur Pflege der menschlichen und kulturellen Kontakte mit der WGSS entwickelt und ist sie bereit, hierzu Vorschläge von anderer Seite entgegenzunehmen?
Wie viele Soldatenfriedhöfe, Ehren- und Denkmäler der WGSS gibt es, differenziert nach Art der Einrichtung und Aufteilung auf die Bundesländer?
Wer ist in der Bundesregierung sowie in den Landesregierungen der neuen Bundesländer für den Schutz und Erhalt der sowjetischen Soldatenfriedhöfe und Ehrenmäler verantwortlich?
Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um zu einer gemeinsamen deutsch-sowjetischen Konzeption zu gelangen, die das Ziel hat, den verbleibenden sowjetischen Einrichtungen, Denkmälern und Friedhöfen eine positive und von der deutschen Bevölkerung mitgetragene Funktion bei der Aufgabe der Aussöhnung und Herstellung guter Nachbarschaft zwischen beiden Nationen zu verleihen?
In welcher Weise wird die Bundesregierung den 50. Jahrestag des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion gestalten?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Nachfrage und den illegalen Erwerb von aus sowjetischen Beständen stammenden Waffen und militärischen Ausrüstungsgegenständen wirksam einzuschränken?
Wie viele Fälle von Fahnenflucht seitens Angehöriger der WGSS sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Verfahrensweisen wendet die Bundesregierung bei der Behandlung sowjetischer Fahnenflüchtiger an und in welcher Weise hat sie sich hierin mit der sowjetischen Seite verständigt?
Wie behandelt die Bundesregierung sowjetische Fahnenflüchtige, die um politisches Asyl nachsuchen?