Entschädigung polnischer und sowjetischer Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen und anderer NS-Opfer
der Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin), Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Weder im deutsch-sowjetischen Vertrag noch in dem nun zur Ratifizierung vorgelegten deutsch-polnischen Vertrag ist die seit Jahrzehnten ausstehende Entschädigung der in diesen Ländern lebenden NS-Opfer berücksichtigt worden. Dies führt zu großer Enttäuschung bei den Betroffenen. Die Tatsache, daß bei den Vertragsverhandlungen offenbar keine Einigung in dieser Frage erzielt werden konnte, überrascht, da der Deutsche Bundestag die Bundesregierung bereits 1990 zur Vorlage einer Regelung für die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter/innen aufgefordert hatte und dieser Regelungsvorschlag bis zum 31. Dezember 1990 dem Parlament vorgelegt werden sollte. Sie überrascht um so mehr, als ausnahmslos alle Gutachter der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages im Dezember 1989 zur Frage einer Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter/innen die Notwendigkeit sowie die rechtliche oder außerrechtliche Möglichkeit bekräftigt haben, eine Entschädigung dieser Opfer insbesondere aus Polen und der Sowjetunion vorzunehmen.
Das Ergebnis einer zusätzlichen Stellungnahme der von den Regierungsfraktionen bestellten Sachverständigen liegt seit mehr als einem Jahr vor, indem gerade bekräftigt wird, daß wegen des Reparationsverzichts Polens und der Sowjetunion die Bundesrepublik Deutschland rechtlich frei sei, trotz Geltung des Londoner Schuldenabkommens eine Vereinbarung zugunsten der genannten NS-Opfer zu treffen. Der federführende Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat ferner deutlich gemacht, daß für die Regelung der Entschädigungsfrage eine friedensvertragliche Regelung entbehrlich sei (Drucksache 11/8046, S. 5).
Die Bundesregierung hat den vom Deutschen Bundestag geforderten Bericht zum 31. Dezember 1990 nicht vorgelegt. Sie hat auf Nachfrage am 20. Februar 1991 (Plenarprotokoll der 8. Sitzung, S. 297) erklärt, der Bericht solle bis zur Sommerpause vorgelegt werden. Auch dies ist nicht geschehen.
Die Fragesteller sehen die Gefahr, daß durch eine erneute Verzögerung immer mehr Menschen sterben, ohne je von einer Entschädigungsregelung berücksichtigt worden zu sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß alle Sachverständigen der Anhörung des Deutschen Bundestages die Notwendigkeit und Möglichkeit einer mindestens außerrechtlichen Regelung für die Entschädigung polnischer und sowjetischer Zwangsarbeiter/innen und anderer NS-Opfer bejaht haben und dem rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Entschädigung der NS-Opfer eine Aufgabe ist, die aus politischen und moralischen Gründen höchste Priorität genießen sollte?
Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlaßt, die Frage der Entschädigung für diese Personen nicht in die offiziellen Vertragsverhandlungen einzubeziehen?
Aus welchen Gründen ist es andernfalls bisher nicht dazu gekommen, jeweils eine Regelung außerhalb des offiziellen Vertragstextes zu vereinbaren?
Hat die Bundesregierung den genannten Staaten ein Angebot unterbreitet, für welchen Personenkreis und in welcher Höhe sie Entschädigungsleistungen vorsieht?
Falls nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung bezüglich der Höhe der Entschädigungsleistungen mindestens an den Eckwerten orientieren, die durch die Härteregelungen zum Bundesentschädigungsgesetz oder zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz innerstaatliche Praxis (5 000 DM Einmalleistung, laufende Leistungen unter bestimmten Umständen) sind?
Falls nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung bezüglich der Höhe der Entschädigungsleistungen insbesondere an der Regelung für jüdische Verfolgte orientieren, die nach Abschluß der Antragsfristen zum Bundesentschädigungsgesetz aus den (früheren) Ostblockstaaten in westliche Staaten ausgewandert sind oder noch auswandern?
Falls nein, warum nicht?
Wann wird die Bundesregierung den vom Parlament geforderten Bericht oder zumindest einen Zwischenbericht vorlegen?
Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß das Parlament mindestens zum Datum der Ratifizierung des deutsch-polnischen Vertrages informiert ist über die konkreten Planungen der Bundesregierung zur Entschädigung der genannten NS-Opfer?
Im Dezember 1990 und im Juni 1991 war Presseberichten zu entnehmen, daß sowohl die französische wie nun die griechische Seite Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Entschädigung ihrer Zwangsarbeiter/innen erhoben haben.
Kann die Bundesregierung mitteilen, wie diese Forderungen exakt aussehen, ob es bereits Verhandlungen mit den jeweiligen Regierungen gibt und was ggf. der Sachstand dieser Verhandlungen ist?
Liegen der Bundesregierung weitere Forderungen dieser Art vor, und falls ja, von welcher Seite?
Von welchen rechtlichen oder politischen Bedingungen macht die Bundesregierung abhängig, daß die jeweiligen Forderungen realisiert werden können; von dem Abschluß eines Friedensvertrages für den Zweiten Weltkrieg?
Falls ja, was hat sie unternommen, um diese Bedingungen unverzüglich herzustellen?