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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

"Private Finanzierung öffentlicher Infrastrukturinvestitionen" (G-SIG: 12010204)

Private Infrastrukturfinanzierung in den neuen Bundesländern, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Umwelt, rechtliche Restriktionen bei der Privatisierung kommunaler Infrastruktureinrichtungen, Finanzierungsmodelle für Verkehrsträger und Straßen

Fraktion

CDU/CSU, FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.07.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/85626.06.91

„Private Finanzierung öffentlicher Infrastrukturinvestitionen"

der Abgeordneten Dietrich Austermann, Dr. Wolfgang Bötsch, Wilfried Bohlsen, Jochen Borchert, Karl Deres, Dr. Alfred Dregger, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Irmgard Karwatzki, Manfred Kolbe, Arnulf Kriedner, Hans-Werner Müller (Wadern), Dr. Christian Neuling, Dr. Klaus Rose, Kurt J. Rossmanith, Adolf Roth (Gießen), Michael von Schmude, Dr. Conrad Schroeder (Freiburg), Hans-Gerd Strube, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, Dr. Gero Pfennig, Dieter Pützhofen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Dr. Olaf Feldmann, Paul K. Friedhoff, Jörg Ganschow, Josef Grünbeck, Martin Grüner, Dr. Sigrid Hoth, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Wolfgang Kubicki, Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen), Werner Zywietz und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Es ist von großer Umwelt- und beschäftigungspolitischer Bedeutung für die neuen Bundesländer, daß alle Möglichkeiten einer schnellen Schaffung von öffentlicher Infrastruktur ausgeschöpft werden. Voraussetzung dafür sind rechtliche Rahmenbedingungen, die es den Ländern und Kommunen ermöglichen, Errichtung und Betrieb von öffentlichen Infrastrukturvorhaben auch privatwirtschaftlich zu organisieren.

Durch die Ausschreibung der gesamten Dienstleistung „Finanzierung, Bau und Betrieb " können Länder und Kommunen in den neuen Bundesländern den Wettbewerb zwischen nationalen und internationalen Anbietern und den Sachverstand unabhängiger Beratungsunternehmen voll nutzen.

Ein weiterer bedeutsamer Vorgang privatwirtschaftlicher Organisationsformen liegt darin, daß in diesen Fällen die Verantwortlichkeit klarer getrennt ist, so daß sich die öffentliche Hand im wesentlichen auf die ihr in erster Linie zugewiesene Aufgabe der Kontrolle der Einhaltung der geforderten Standards — insbesondere bei Umweltschutzanlagen — konzentrieren kann.

An die Bundesregierung wird deshalb die Anfrage gerichtet, wie aus ihrer Sicht die Koalitionsvereinbarung zur p rivaten Finanzierung öffentlicher Infrastrukturinvestitionen umgesetzt werden kann.

1. Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um Voraussetzungen für eine private Infrastrukturfinanzierung zu schaffen und damit zusätzliche Investitionen insbesondere in den Bereichen Verkehr und Umwelt zu ermöglichen, und wie will sie darauf hinwirken, daß insbesondere die neuen Bundesländer und ihre Gemeinden diese Möglichkeiten verstärkt nutzen, wie das in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP vereinbart wurde?

2. Welche rechtlichen Restriktionen aus geltenden oder in Vorbereitung befindlichen Kommunalverfassungs-, Zuwendungs-, Abfall- und Abwasservorschriften der neuen Länder bestehen für die privatwirtschaftliche Finanzierung, Errichtung und Betreibung kommunaler Infrastruktureinrichtungen? Wie kann die Bundesregierung auf rechtliche Rahmenbedingungen hinwirken, die den Gemeinden in den neuen Ländern entsprechende Privatisierungsentscheidungen auch faktisch möglich machen?

3. Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß öffentliche Infrastrukturvorhaben — insbesondere im Bereich des Umweltschutzes - nicht durch fehlende Entscheidungen für öffentliche Zuschüsse aus den Landeshaushalten verhindert oder verzögert werden?

4. Hält die Bundesregierung die in den alten Bundesländern übliche Objektförderung für sinnvoll oder sieht sie Wege für eine Subjektförderung, um rasche und beschäftigungsfördernde Investitionsentscheidungen zu ermöglichen?

5. Hält die Bundesregierung außer dem Bau von Bundesfernstraßen auch die Fernverbindungen konkurrierender Verkehrsträger für eine p rivate Infrastrukturfinanzierung geeignet? Kommen bei den Bundesfernstraßen nur Autobahnen für eine private Infrastrukturfinanzierung in Frage?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung der vorgeschlagenen Finanzierungsmodelle für die verschiedenen Verkehrsträger? Wann kann mit dem Vorliegen eindeutiger gesetzlicher Grundlagen gerechnet werden?

b) Hält die Bundesregierung die Finanzierung, Errichtung und den Betrieb von Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern durch privatwirtschaftlich tätige Unternehmen für sinnvoll und kann sie dieses mit Beispielen belegen? Sind dafür andere Rechtsgrundlagen zu schaffen als für Fernverkehrsverbindungen?

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um Voraussetzungen für eine private Infrastrukturfinanzierung zu schaffen und damit zusätzliche Investitionen insbesondere in den Bereichen Verkehr und Umwelt zu ermöglichen, und wie will sie darauf hinwirken, daß insbesondere die neuen Bundesländer und ihre Gemeinden diese Möglichkeiten verstärkt nutzen, wie das in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP vereinbart wurde?

2

Welche rechtlichen Restriktionen aus geltenden oder in Vorbereitung befindlichen Kommunalverfassungs-, Zuwendungs-, Abfall- und Abwasservorschriften der neuen Länder bestehen für die privatwirtschaftliche Finanzierung, Errichtung und Betreibung kommunaler Infrastruktureinrichtungen? Wie kann die Bundesregierung auf rechtliche Rahmenbedingungen hinwirken, die den Gemeinden in den neuen Ländern entsprechende Privatisierungsentscheidungen auch faktisch möglich machen?

3

Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß öffentliche Infrastrukturvorhaben — insbesondere im Bereich des Umweltschutzes - nicht durch fehlende Entscheidungen für öffentliche Zuschüsse aus den Landeshaushalten verhindert oder verzögert werden?

4

Hält die Bundesregierung die in den alten Bundesländern übliche Objektförderung für sinnvoll oder sieht sie Wege für eine Subjektförderung, um rasche und beschäftigungsfördernde Investitionsentscheidungen zu ermöglichen?

5

Hält die Bundesregierung außer dem Bau von Bundesfernstraßen auch die Fernverbindungen konkurrierender Verkehrsträger für eine p rivate Infrastrukturfinanzierung geeignet? Kommen bei den Bundesfernstraßen nur Autobahnen für eine private Infrastrukturfinanzierung in Frage?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung der vorgeschlagenen Finanzierungsmodelle für die verschiedenen Verkehrsträger? Wann kann mit dem Vorliegen eindeutiger gesetzlicher Grundlagen gerechnet werden?

b) Hält die Bundesregierung die Finanzierung, Errichtung und den Betrieb von Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern durch privatwirtschaftlich tätige Unternehmen für sinnvoll und kann sie dieses mit Beispielen belegen? Sind dafür andere Rechtsgrundlagen zu schaffen als für Fernverkehrsverbindungen?

Bonn, den 26. Juni 1991

Dietrich Austermann Wilfried Bohlsen Jochen Borchert Karl Deres Susanne Jaffke Bartholomäus Kalb Irmgard Karwatzki Manfred Kolbe Arnulf Kriedner Hans-Werner Müller (Wadern) Dr. Christian Neuling Dr. Klaus Rose Kurt J. Rossmanith Adolf Roth (Gießen) Michael von Schmude Dr. Conrad Schroeder (Freiburg) Hans-Gerd Strube Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Dr. Gero Pfennig Dieter Pützhofen Dr. Walter Franz Altherr Dr. Wolf Bauer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Peter Harry Carstensen (Nordstrand) Wolfgang Dehnel Renate Diemers Werner Dörflinger Dr. Karl H. Fell Hans-Joachim Fuchtel Peter Götz Klaus Harries Dr. Renate Hellwig Ernst Hinsken Claus Jäger Dr. Egon Jüttner Franz Heinrich Krey Erich Maaß (Wilhelmshaven) Theo Magin Claire Marienfeld Maria Michalk Meinolf Michels Dr. Klaus Mildner Alfons Müller (Wesseling) Engelbert Nelle Friedhelm Ost Roland Sauer (Stuttgart) Heribert Scharrenbroich Joachim Graf von Schönburg-Glauchau Reinhard Freiherr von Schorlemer Gerhard Schulz (Leipzig) Heinrich Seesing Bärbel Sothmann Karl-Heinz Spilker Erika Steinbach-Hermann Dr. Roswitha Wisniewski Wolfgang Zeitlmann Benno Zierer Dr. Alfred Dregger, Dr. Wolfgang Bötsch und Fraktion Ina Albowitz Dr. Olaf Feldmann Paul K. Friedhoff Jörg Ganschow Josef Grünbeck Martin Grüner Dr. Sigrid Hoth Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Wolfgang Kubicki Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) Werner Zywietz Dr. Hermann Otto Solms und Fraktion

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