„Private Finanzierung öffentlicher Infrastrukturinvestitionen"
der Abgeordneten Dietrich Austermann, Dr. Wolfgang Bötsch, Wilfried Bohlsen, Jochen Borchert, Karl Deres, Dr. Alfred Dregger, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Irmgard Karwatzki, Manfred Kolbe, Arnulf Kriedner, Hans-Werner Müller (Wadern), Dr. Christian Neuling, Dr. Klaus Rose, Kurt J. Rossmanith, Adolf Roth (Gießen), Michael von Schmude, Dr. Conrad Schroeder (Freiburg), Hans-Gerd Strube, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, Dr. Gero Pfennig, Dieter Pützhofen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Dr. Olaf Feldmann, Paul K. Friedhoff, Jörg Ganschow, Josef Grünbeck, Martin Grüner, Dr. Sigrid Hoth, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Wolfgang Kubicki, Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen), Werner Zywietz und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Es ist von großer Umwelt- und beschäftigungspolitischer Bedeutung für die neuen Bundesländer, daß alle Möglichkeiten einer schnellen Schaffung von öffentlicher Infrastruktur ausgeschöpft werden. Voraussetzung dafür sind rechtliche Rahmenbedingungen, die es den Ländern und Kommunen ermöglichen, Errichtung und Betrieb von öffentlichen Infrastrukturvorhaben auch privatwirtschaftlich zu organisieren.
Durch die Ausschreibung der gesamten Dienstleistung „Finanzierung, Bau und Betrieb " können Länder und Kommunen in den neuen Bundesländern den Wettbewerb zwischen nationalen und internationalen Anbietern und den Sachverstand unabhängiger Beratungsunternehmen voll nutzen.
Ein weiterer bedeutsamer Vorgang privatwirtschaftlicher Organisationsformen liegt darin, daß in diesen Fällen die Verantwortlichkeit klarer getrennt ist, so daß sich die öffentliche Hand im wesentlichen auf die ihr in erster Linie zugewiesene Aufgabe der Kontrolle der Einhaltung der geforderten Standards — insbesondere bei Umweltschutzanlagen — konzentrieren kann.
An die Bundesregierung wird deshalb die Anfrage gerichtet, wie aus ihrer Sicht die Koalitionsvereinbarung zur p rivaten Finanzierung öffentlicher Infrastrukturinvestitionen umgesetzt werden kann.
1. Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um Voraussetzungen für eine private Infrastrukturfinanzierung zu schaffen und damit zusätzliche Investitionen insbesondere in den Bereichen Verkehr und Umwelt zu ermöglichen, und wie will sie darauf hinwirken, daß insbesondere die neuen Bundesländer und ihre Gemeinden diese Möglichkeiten verstärkt nutzen, wie das in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP vereinbart wurde?
2. Welche rechtlichen Restriktionen aus geltenden oder in Vorbereitung befindlichen Kommunalverfassungs-, Zuwendungs-, Abfall- und Abwasservorschriften der neuen Länder bestehen für die privatwirtschaftliche Finanzierung, Errichtung und Betreibung kommunaler Infrastruktureinrichtungen? Wie kann die Bundesregierung auf rechtliche Rahmenbedingungen hinwirken, die den Gemeinden in den neuen Ländern entsprechende Privatisierungsentscheidungen auch faktisch möglich machen?
3. Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß öffentliche Infrastrukturvorhaben — insbesondere im Bereich des Umweltschutzes - nicht durch fehlende Entscheidungen für öffentliche Zuschüsse aus den Landeshaushalten verhindert oder verzögert werden?
4. Hält die Bundesregierung die in den alten Bundesländern übliche Objektförderung für sinnvoll oder sieht sie Wege für eine Subjektförderung, um rasche und beschäftigungsfördernde Investitionsentscheidungen zu ermöglichen?
5. Hält die Bundesregierung außer dem Bau von Bundesfernstraßen auch die Fernverbindungen konkurrierender Verkehrsträger für eine p rivate Infrastrukturfinanzierung geeignet? Kommen bei den Bundesfernstraßen nur Autobahnen für eine private Infrastrukturfinanzierung in Frage?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung der vorgeschlagenen Finanzierungsmodelle für die verschiedenen Verkehrsträger? Wann kann mit dem Vorliegen eindeutiger gesetzlicher Grundlagen gerechnet werden?
b) Hält die Bundesregierung die Finanzierung, Errichtung und den Betrieb von Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern durch privatwirtschaftlich tätige Unternehmen für sinnvoll und kann sie dieses mit Beispielen belegen? Sind dafür andere Rechtsgrundlagen zu schaffen als für Fernverkehrsverbindungen?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um Voraussetzungen für eine private Infrastrukturfinanzierung zu schaffen und damit zusätzliche Investitionen insbesondere in den Bereichen Verkehr und Umwelt zu ermöglichen, und wie will sie darauf hinwirken, daß insbesondere die neuen Bundesländer und ihre Gemeinden diese Möglichkeiten verstärkt nutzen, wie das in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP vereinbart wurde?
Welche rechtlichen Restriktionen aus geltenden oder in Vorbereitung befindlichen Kommunalverfassungs-, Zuwendungs-, Abfall- und Abwasservorschriften der neuen Länder bestehen für die privatwirtschaftliche Finanzierung, Errichtung und Betreibung kommunaler Infrastruktureinrichtungen? Wie kann die Bundesregierung auf rechtliche Rahmenbedingungen hinwirken, die den Gemeinden in den neuen Ländern entsprechende Privatisierungsentscheidungen auch faktisch möglich machen?
Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß öffentliche Infrastrukturvorhaben — insbesondere im Bereich des Umweltschutzes - nicht durch fehlende Entscheidungen für öffentliche Zuschüsse aus den Landeshaushalten verhindert oder verzögert werden?
Hält die Bundesregierung die in den alten Bundesländern übliche Objektförderung für sinnvoll oder sieht sie Wege für eine Subjektförderung, um rasche und beschäftigungsfördernde Investitionsentscheidungen zu ermöglichen?
Hält die Bundesregierung außer dem Bau von Bundesfernstraßen auch die Fernverbindungen konkurrierender Verkehrsträger für eine p rivate Infrastrukturfinanzierung geeignet? Kommen bei den Bundesfernstraßen nur Autobahnen für eine private Infrastrukturfinanzierung in Frage?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung der vorgeschlagenen Finanzierungsmodelle für die verschiedenen Verkehrsträger? Wann kann mit dem Vorliegen eindeutiger gesetzlicher Grundlagen gerechnet werden?
b) Hält die Bundesregierung die Finanzierung, Errichtung und den Betrieb von Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern durch privatwirtschaftlich tätige Unternehmen für sinnvoll und kann sie dieses mit Beispielen belegen? Sind dafür andere Rechtsgrundlagen zu schaffen als für Fernverkehrsverbindungen?