Rüstungskooperationen
der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Robert Antretter, Hans Büttner (Ingolstadt), Hans Martin Bury, Peter Conradi, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Anke Fuchs (Köln), Katrin Fuchs (Verl), Norbert Gansel, Dr. Fritz Gautier, Reinhold Hiller (Lübeck), Gunter Huonker, Ilse Janz, Horst Jungmann (Wittmoldt), Klaus Kirschner, Walter Kolbow, Eckart Kuhlwein, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Siegmar Mosdorf, Albrecht Müller (Pleisweiler), Jutta Müller (Völklingen), Doris Odendahl, Dr. Eckhart Pick, Harald B. Schäfer (Offenburg), Dr. Hermann Scheer, Ernst Schwanhold, Bodo Seidenthal, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Hartmut Soell, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Siegfried Vergin, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Gent Weisskirchen (Wiesloch), Hans Georg Wagner, Uta Zapf
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Mit welchen Partnerländern ist die Bundesrepublik Deutschland Verträge zur gemeinschaftlichen Entwicklung und Produktion von welchen Waffensystemen und sonstigen Rüstungsgütern eingegangen?
Welche Rechtsnatur haben die jeweiligen Kooperationsverträge, welcher Laufzeit unterliegen sie und in welcher Weise sind diese Verträge jeweils kündbar?
Welcher prozentuale Anteil kommt den in Rüstungskooperationen produzierten Rüstungsgütern an der gesamten Rüstungsproduktion zu und auf welchen Wert belaufen sich die in Kooperationen hergestellten Rüstungsgüter?
In welche Drittländer und von welchen Kooperationspartnern wurden Rüstungsgüter geliefert, die im Rahmen von Kooperationen unter bundesdeutscher Beteiligung hergestellt worden sind?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, Exporte aus Gemeinschaftsproduktionen in Drittländer zu verhindern, wenn diese Exporte aus dem Land des Kooperationspartners erfolgen sollen?
In welcher Weise hat die Bundesregierung bislang Einfluß auf Waffen- und Rüstungsexporte genommen, die aus Kooperationspartnerländern an Drittländer exportiert werden sollen? Wird die Bundesregierung überhaupt und wenn ja, in welcher Weise über derartige bevorstehende Exporte informiert?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus, daß Rüstungsgüter aus deutsch-französischer Kooperation in erheblichem Umfang an den Irak exportiert worden sind?
Erfaßt das deutsche Außenwirtschaftsrecht auch Dienstleistungen deutscher Unternehmen, die im Rahmen von Rüstungskooperationen gegenüber Drittländern erbracht werden?
Ist die Bundesregierung bereit, nach den mittlerweile gemachten Erfahrungen Rüstungskooperationsabkommen grundsätzlich neu zu überdenken?