Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Golfkrieg
der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland war im Golfkrieg Partei auch ohne direkte Kampfbeteiligung. Durch umfangreiche finanzielle, materielle und logistische Unterstützung ermöglichte sie eine „reibungslose" Kriegsführung und steht damit in direkter Verantwortung für die Opfer und die Folgen des Krieges.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Finanzielle Beteiligung
Wie hoch war die finanzielle Belastung der Bundesrepublik Deutschland insgesamt?
Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten der Bundesrepublik Deutschland für Transportunterstützung zu Wasser, zu Lande und zur Luft insgesamt und im einzelnen (Straßenverkehr, Bundesbahn, zivile Luftfahrt, Fluß- und Seeschiffahrt, Main-, Rhein- und Weserschiffahrt, militärische Transportmittel)?
Wie teilen sich die Kosten der finanziellen, der materiellen und der logistischen Unterstützung?
Materielle Beteiligung
Welches „Wehrmaterial" stellte die Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung (erbeten wird in bezug auf Drucksache 12/535, Antwort auf die Fragen 3 und 7, eine detaillierte Auflistung)?
In welchem Umfang und an welches Land stellte die Bundesrepublik Deutschland diese „Wehrmaterialien" zur Verfügung (erbeten wird eine detaillierte Auflistung zu den einzelnen NATO-Ländern, den arabischen Staaten der „Anti-Irak-Koalition" und Israel, Bezugnahme auf o. g. Drucksache, Antwort 3.3)?
In welchem Umfang und an welche Länder gingen welche materiellen Unterstützungsleistungen unentgeltlich, als Materialdarlehen und/oder in Form von Transportunterstützung?
Welche über „Wehrmaterialien" hinausgehende Unterstützung stellte die Bundesregierung zur Verfügung?
Logistische Beteiligung
In welchem Umfang und in welcher Form unterstützte die Bundesrepublik Deutschland Kriegsvorbereitung und Kriegsführung logistisch?
In welchem Umfang wurden nichtmilitärische Transportmittel (Straßen, Bundesbahn, zivile Luftfahrt, Fluß- und Seeschifffahrt, Main-, Rhein- und Weserschiffahrt) zum Aufmarsch der „Anti-Irak-Koalition" zur Verfügung gestellt?
In welchem Umfang wurden p ivate und öffentliche Transportmittel zum Aufmarsch der „Anti-Irak-Koalition" zur Verfügung gestellt?
Welche Unternehmen beteiligten sich an der logistischen Unterstützung?
Wieviel „Wehrmaterial" und wie viele Soldaten wurden mit Hilfe der bundesdeutschen Logistik an den Golf verlegt (bitte eine detaillierte Auflistung nach einzelnen Ländern)?
Wann fällte die Bundesregierung die Entscheidung über die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den Armeen der USA, Frankreichs, Großbritanniens und der Türkei?
Rechtliche Grundlagen
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die logistische Unterstützung für den Truppenaufmarsch in der Golfregion und für Nachschubversorgung vor und nach dem 8. November 1990 (Phase I und II des Aufmarsches) und während des Krieges am Golf?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Einbeziehung nichtmilitärischer Transportmittel in die Unterstützung des Truppenaufmarsches und des Nachschubs in das Krisengebiet?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Lieferung der „Hummel"-Systeme, der Leucht- und Nebelmunition und anderer kampfunterstützender Wehrmaterialien in das Krisengebiet?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Schulung von Chemie-Waffenaufklärern mit 30 deutschen „Fuchs"-Spürfahrzeugen mit dem Ziel des Einsatzes in der Golfregion?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte der Kauf von deutschen Festzelten für den Kriegseinsatz am Golf durch die amerikanische Armee?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Übertragung von Prozeduren aus dem NATO-Zusammenhang (Zusammenarbeit im „Reforger"-Manöver, Musterverträge) auf die logistische Unterstützung zum Aufmarsch der „Anti-Irak-Koalition"?
Worauf gründet die Bundesregierung ihre Auffassung, daß die Lieferung von Wehrmaterialien an die Nicht-NATO-Staaten der „Anti-Irak-Koalition" nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz beziehungsweise dem Außenwirtschaftsgesetz widersprechen?
Kampfunterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland
In welcher Weise und in welchem Umfang wurde das von der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Wehrmaterial (s. Fra- agenkomplex 2) im Krieg am Golf eingesetzt?
Welchen Beitrag leisteten die zur Verfügung gestellten , ,Hummel"-Systeme und die Leucht- und Nebelmunition?
In welcher Form und in welchen Kampfhandlungen wurden sie eingesetzt?
Wie und in welcher Form wurden weitere von der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Wehrmaterialien in der Golfregion stationiert und eingesetzt?
Kriegsfolgen
In welchem quantitativen Verhältnis stehen die finanziellen und materiellen Ausgaben und Belastungen der Bundesrepublik Deutschland für die Unterstützung des Krieges am Golf und die finanziellen und sonstigen Hilfsleistungen für die nach der Beendigung der Kampfhandlungen verfolgten Kurden, Schiiten und Palästinenser im Irak und in Kuwait?
Welche Unterstützung und Hilfe leistet die Bundesregierung für die von den Ölbränden entstehenden ökologischen Folgen an die betroffene Region?