Nationaler und internationaler Vogelschutz
der Abgeordneten Ulrike Mehl, Klaus Lennartz, Hermann Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Klaus Daubertshäuser, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Volker Jung (Düsseldorf), Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Jan Oostergetelo, Manfred Reimann, Harald B. Schäfer (Offenburg), Otto Schily, Karl-Heinz Schröter, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz
Vorbemerkung
Nach der Vogelschutzrichtlinie sind die Mitgliedstaaten der EG verpflichtet, für gefährdete Vogelarten Schutzgebiete auszuweisen. Der internationale Rat für Vogelschutz hat für die alten Bundesländer 108 Gebiete und für die neuen Bundesländer 35 Gebiete ermittelt, die für den Vogelschutz von internationaler Bedeutung sind. Diese Gebiete sollen der EG-Kommission von der Bundesregierung bestätigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
A. Nach der Vogelschutzrichtlinie sind die Mitgliedstaaten der EG verpflichtet, für gefährdete Vogelarten Schutzgebiete auszuweisen. Der internationale Rat für Vogelschutz hat für die alten Bundesländer 108 Gebiete und für die neuen Bundesländer 35 Gebiete ermittelt, die für den Vogelschutz von internationaler Bedeutung sind. Diese Gebiete sollen der EG-Kommission von der Bundesregierung bestätigt werden.
- Welche dieser Gebiete von internationaler Bedeutung hat die Bundesregierung der EG-Kommission gemeldet und damit anerkannt?
- Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit die für den Naturschutz zuständigen Bundesländer noch nicht benannte Gebiete von internationaler Bedeutung an die Bundesregierung melden, damit die Bundesregierung diese Gebiete bei der EG-Kommission bestätigen kann?
B. Der Rat der Europäischen Gemeinschaft wird darüber entscheiden, welche Vogelarten in den Mitgliedstaaten zusätzlich bejagt werden können und welche zusätzlich von der Jagd auszunehmen sind.
- Bei welchen Vogelarten, die bisher generell nicht bejagt werden durften, wird die Bundesregierung eine Bejagung für Deutschland fordern?
- Wird die Bundesregierung ihre Zustimmung der Bejagung von Vogelarten, die bisher nur mit Ausnahmegenehmigungen gejagt werden durften (z. B. Rabenvögel), davon abhängig machen, daß die auf der deutschen Roten Liste in den Kategorien 1 bis 3 aufgeführten Vogelarten (z. B. Goldregenpfeiffer) EG-weit in Zukunft nicht bejagt werden dürfen?
C. Zugvögel sind auf Dauer nur dann wirkungsvoll zu schützen, wenn ihr Jahreslebensraum erhalten und vor negativen Einflüssen bewahrt bleibt.
- Welche bilateralen Abkommen zum Schutz von Rast- und Wintergebieten deutscher Brutvögel hat die Bundesregierung mit anderen Staaten getroffen?
- Welche Geldmittel stellt die Bundesregierung in diesen Abkommen für den Lebensraumschutz in anderen Staaten zur Verfügung?
D. Pestizide stellen einen deutlichen negativen Einfluß auch auf die Vogelwelt dar. Dies geht nicht nur von der Landwirtschaft aus, sondern Pestizide werden in erheblichem Maße auch in Grünanlagen, Verkehrswegen und in Gärten mit all ihren negativen Begleiterscheinungen angewendet.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach einem Pestizidanwendungsverbot auf o. g. Flächen?
E. In Nordostpolen haben die Nationale Stiftung für Umweltschutz, die Regierungspräsidien und die polnische Zentralregierung zukunftsweisende Entwicklungsziele für 15 Prozent der Landesfläche vereinbart:
- — Keine Ansiedlung von Großindustrie,
- — Entwicklung eines sanften Tourismus,
- — Extensivierung von Land- und Forstwirtschaft und
- — Erhaltung und Sanierung der Natur.
Das Konzept hat den Namen „Grüne Lunge Polens".
- Wie beurteilt die Bundesregierung das Konzept „Grüne Lunge Polens?"
- Wird die Bundesregierung in Zukunft bevorzugt solche Regionen finanziell fördern, die entsprechende Entwicklungsziele konzipiert haben?
Fragen8
Welche dieser Gebiete von internationaler Bedeutung hat die Bundesregierung der EG-Kommission gemeldet und damit anerkannt?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit die für den Naturschutz zuständigen Bundesländer noch nicht benannte Gebiete von internationaler Bedeutung an die Bundesregierung melden, damit die Bundesregierung diese Gebiete bei der EG-Kommission bestätigen kann?
Bei welchen Vogelarten, die bisher generell nicht bejagt werden durften, wird die Bundesregierung eine Bejagung für Deutschland fordern?
Wird die Bundesregierung ihre Zustimmung der Bejagung von Vogelarten, die bisher nur mit Ausnahmegenehmigungen gejagt werden durften (z. B. Rabenvögel), davon abhängig machen, daß die auf der deutschen Roten Liste in den Kategorien 1 bis 3 aufgeführten Vogelarten (z. B. Goldregenpfeiffer) EG-weit in Zukunft nicht bejagt werden dürfen?
Welche bilateralen Abkommen zum Schutz von Rast- und Wintergebieten deutscher Brutvögel hat die Bundesregierung mit anderen Staaten getroffen?
Welche Geldmittel stellt die Bundesregierung in diesen Abkommen für den Lebensraumschutz in anderen Staaten zur Verfügung?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Konzept „Grüne Lunge Polens?"
Wird die Bundesregierung in Zukunft bevorzugt solche Regionen finanziell fördern, die entsprechende Entwicklungsziele konzipiert haben?