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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Geplante Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an einem Atomkraftwerk in Frankreich (G-SIG: 12010353)

Beteiligung des Bundes an Bau und Finanzierung eines Atomkraftwerkes in der Region Vienne, Beteiligungssumme, Finanzierung und Abwicklung, Beteiligung des Electricite de France (EdF) an einem Konsortium für die Stromversorgung der neuen Bundesländer, Rolle der Treuhandanstalt, Marktwirtschaft und Elektrizitätswirtschaft der EG-Staaten

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

06.09.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/103407.08.91

Geplante Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an einem Atomkraftwerk in Frankreich

der Abgeordneten Jutta Braband und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Nach Pressemeldungen hat der Generalmanager der französischen staatlichen Elektrizitätsgesellschaft Electricité de France (EdF), Jean Bergougnoux, eine staatliche Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an einem Atomkraftwerk in Frankreich angekündigt.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen20

1

Kann die Bundesregierung die geplante Beteiligung des Bundes an dem Bau und der Finanzierung eines Atomkraftwerks in Frankreich bestätigen?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich dabei um eine Beteiligung an einem Reaktor in der Region Vienne handelt?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich dabei um eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 25 v. H. der Baukosten des Atomkraftwerkes handelt?

4

Kann die Bundesregierung die veranschlagte Bausumme des Atomkraftwerkes in Höhe von rund zehn Mrd. FF und die geplante Indienststellung für Ende des Jahres 1991 bestätigen?

5

Wie hoch ist die geplante Beteiligungssumme des Bundes in DM?

6

Aus welchen Haushaltstiteln des Bundes soll sie finanziert werden?

7

Welches Bundesministerium ist für die Abwicklung der Beteiligung zuständig?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die geplante Investition in Zusammenhang mit Plänen steht, wonach sich EdF mit 15 v. H. an einem Konsortium für die Stromversorgung der neuen Bundesländer beteiligen will?

9

Um welches Konsortium handelt es sich dabei?

10

Welche Rolle spielt die Treuhandanstalt an dem Zustandekommen dieses Geschäftes?

11

Zu welchen Konditionen wurde der EdF eine Beteiligung an dem Konsortium zugestanden?

12

Wie hoch ist die Beteiligungssumme der EdF in DM an diesem Konsortium?

13

Zu welchem Zeitpunkt soll der Beteiligungsvertrag der EdF an dem Konsortium wirksam werden?

14

Zu welchem Zeitpunkt soll der Beteiligungsvertrag des Bundes an dem Atomkraftwerk der EdF wirksam werden?

15

Welche Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland werden in die Beteiligung des Bundes miteinbezogen oder sind beratend tätig?

16

Welche Unternehmen des Kraftwerksanlagenbaus der Bundesrepublik Deutschland sind an dem Bau des französischen Atomkraftwerks beteiligt oder sind beratend tätig?

17

Widerspricht die geplante. Beteiligung des Bundes an einem Atomkraftwerk in Frankreich nicht dem von der Bundesregierung bei jeder Gelegenheit beschworenen Bekenntnis zur Marktwirtschaft?

18

Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß in der Elektrizitätswirtschaft der EG-Staaten von Marktwirtschaft keine Rede sein kann, da in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Versorgungsgebiete existieren, die auf Gebietsschutzverträgen beruhen und auch in allen anderen Mitgliedstaaten geschlossene Versorgungsgebiete bestehen, die in der Regel in der Hand staatlicher Monopole sind?

19

Ist die geplante Beteiligung des Bundes an einem Atomkraftwerk in Frankreich und die Beteiligung der französischen staatlichen Elektrizitätsgesellschaft Electricité de France (EdF) nicht als unzulässiges Koppelgeschäft anzusehen, das dem Kartellrecht widerspricht?

20

Verletzt die Beteiligung der französischen staatlichen Elektrizitätsgesellschaft Electricité de France (EdF) an einem Konsortium für die Stromversorgung der neuen Bundesländer nicht in erheblichem Maße die Rechte der Kommunen aus dem Kommunalvermögensgesetz, indem rechtlich den Kommunen zustehendes Eigentum der ehemaligen Kombinate der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik durch die Treuhandanstalt an die EdF veräußert werden soll?

Bonn, den 5. August 1991

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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