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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Landschaftsschutzgebiet Tobeltal und Standortübungsplatz Lerchenfeld bei Ulm (II) (G-SIG: 12010354)

Entscheidung bezüglich der Erweiterung des Lerchenfeldes, Anhörung nach dem Landbeschaffungsgesetz, Nutzung des Tobeltales, Möglichkeit der Verkleinerung des Standortübungsplatzes

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

18.09.1991

Aktualisiert

29.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/104712. 08.91

Landschaftsschutzgebiet Tobeltal und Standortübungsplatz Lerchenfeld bei Ulm (II)

der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Antwort auf die Kleine Anfrage „Landschaftsschutzgebiet Tobeltal und Standortübungsplatz Lerchenfeld bei Ulm" (Drucksache 12/969 vom 16. Juli 1991) läßt einige Fragen offen bzw. wirft neue Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Kann die Bundesregierung die Aussage des Kommandierenden der Panzerbrigade 28, Oberst Rudi Ehninger, vom 4. Juli 1991 bestätigen, die besagt „Eine Erweiterung des Lerchenfeldes ist endgültig hinfällig geworden ... "?

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Aussage von Oberst Ehninger und der Aussage der Bundesregierung, nachdem die Entscheidung erst im August 1991 fällt?

Ist denn jetzt — im August — die Entscheidung bezüglich der Erweiterung gefallen?

Falls ja, wie sieht sie aus?

2

Gibt es Unterlagen zu der „Anhörung nach dem Landbeschaffungsgesetz", die nach Aussage der Bundesregierung im Vorfeld des Abschlusses der Verwaltungsvereinbarung vom 27. November 1968 stattgefunden hat, die allerdings weder bei den Gemeinden noch bei der Landesregierung bekannt ist?

3

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß, wenn die Grenzziehung auf einer Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1968 beruht, auch nach 1968 noch eine Vielzahl von Grundstücken im Tobeltal in Privatbesitz waren und landwirtschaftlich genutzt wurden (belegt durch zahlreiche Schadensansprüche Mähringer Bauern bis Mitte der siebziger Jahre), diese auf der Karte, die der Antwort beigefügt wurde, aber als Übungsplatz ausgewiesen sind?

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Tobeltal bei Inkrafttreten des Landesnaturschutzgesetzes im Jahr 1975 in weiten Teilen eben nicht militärisch genutzt wurde — allein die Flurstücke Nr. 546, 520, 528, 526, 523, 524, 519, 502/1 und 502/2 waren in privater Hand und wurden landwirtschaftlich genutzt, außerdem waren auch noch eine Reihe bundeseigener Grundstücke in bäuerlicher Nutzung?

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß auch noch nach 1975 erworbene Grundstücke zur Erweiterung des Standortübungsplatzes benutzt wurden?

Wäre hierzu nicht ein extra Verfahren notwendig gewesen?

4

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Flächennutzungsplan der Stadt Ulm das Tobeltal nicht als Fläche des Standortübungsplatzes ausweist?

5

Ist aufgrund der Auskunft von Oberst Ehninger, daß sich die Nutzungsintensität des Standortübungsplatzes Lerchenfeld drastisch vermindert sowie außerdem eine Gefechtsausbildung nicht mehr stattfindet, eine Verkleinerung des Standortübungsplatzes möglich?

Wenn nein, warum nicht, wenn doch heute dies alles auf dem Übungsplatz stattfindet und nun wegfallen wird?

Bonn, den 9. August 1991

Christina Schenk Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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