Sanierungsauftrag und strukturpolitische Mitverantwortung der Treuhand
der Abgeordneten Arne Börnsen (Ritterhude), Helmut Esters, Dr. Uwe Jens, Christian Müller (Zittau), Wolfgang Roth, Angelika Barbe, Holger Bartsch, Thea Bock, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Nils Diederich (Berlin), Dr. Konrad Elmer, Anke Fuchs (Köln), Dr. Fritz Gautier, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Stephan Hilsberg, Renate Jäger, Dr. Ulrich Janzen, Siegrun Klemmer, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Regina Kolbe, Hinrich Kuessner, Dr. Christine Lucyga, Christoph Matschie, Dr. Dietmar Matterne, Herbert Meißner, Gerhard Neumann (Gotha), Dr. Helga Otto, Renate Rennebach, Siegfried Scheffler, Gisela Schröter, Karl-Heinz Schröter, Rolf Schwanitz, Wieland Sorge, Antje-Marie Steen, Dr. Gerald Thalheim, Reinhard Weis (Stendal)
Vorbemerkung
Den Privatisierungsprozeß für Treuhandbetriebe haben von Anfang an Bemühungen von Geschäftsleitungen und Arbeitnehmern vieler Betriebe begleitet, mit eigenen Initiativen — wie der Beauftragung von Sanierungskonzepten und deren Umsetzung durch Schaffung betrieblicher Abläufe, Verhandlungen über betriebliche Kooperation mit westlichen Unternehmen, Einstellung westlicher Manager, Vorarbeiten für neue Produkte, eigene Marketingstrategien etc. — den Übergang in die Marktwirtschaft zu erleichtern. In der Regel sind diese Initiativen von der Treuhand nicht unterstützt, sondern gestoppt worden.
Vielfache Personal- und Konzeptwechsel bei der Treuhand und eine bis heute völlig unzureichende Mittelausstattung der Treuhandbetriebe für Modernisierungsanstrengungen — in eigener Initiative oder in Regie der Treuhand — haben daher in noch nicht privatisierten Betrieben seit über einem Jahr zu einem Stillstand notwendiger Erhaltungs- und jeglicher Modernisierungsinvestitionen geführt. In Zehntausenden von Fällen sind Manager und Belegschaften dadurch entmotiviert worden. Die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit für diese Unternehmen hat sich damit erheblich erschwert und verteuert.
Mit Auslaufen der ersten, schnellen Privatisierungsphase und Abschluß der Überprüfung von über 7 000 Unternehmenskonzepten stellt sich für eine Mehrzahl dieser Unternehmen die Frage der Sanierung in Verantwortung der Treuhand grundsätzlich und dringlich. Die bislang der Treuhand von der Bundesregierung eingeräumten Finanzrahmen reichen dafür in keiner Weise aus.
Darüber hinaus ergeben sich hinsichtlich der strukturpolitischen Mitverantwortung der Treuhand eine Reihe von Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen den finanziellen Sanierungsaufwand für die noch nicht privatisierten Treuhandunternehmen ein; wie viele Unternehmen sind in dieser Schätzung berücksichtigt?
Welche Finanzmittel und anderen Sanierungsinstrumente stehen der Treuhand für diese Aufgabe derzeit zur Verfügung?
Ist die Bundesregierung bereit, der Treuhandanstalt die zusätzlich benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen?
Falls nein, wie stellt sich für die Bundesregierung die Arbeit der Treuhand und deren Finanzierung für die nächsten Jahre dar; welche Schwerpunktverlagerungen bei der Aufgabenstellung der Treuhand hält die Bundesregierung für erforderlich?
Wann erwartet die Bundesregierung den Abschluß der Überprüfung der übrigen Unternehmenskonzepte?
Für wie viele der grundsätzlich sanierungsfähigen Betriebe sieht die Bundesregierung realistische Privatisierungschancen in 1991 und in 1992?
Welchen Zeitpunkt hat die Bundesregierung vorgesehen, um bei längerer Zeitdauer und bei ungewissem Ausgang von Privatisierungsverhandlungen bzw. fehlenden Verkaufsabschlüssen, den der Treuhand faktisch auferlegten Modernisierungsstopp für ihre Betriebe aufzuheben?
Auf welche Branchen und welche betrieblichen Funktionen verteilen sich die vom Bundeskanzler (Bulletin vom 13. September 1991) genannten Milliarden zur Sanierung von Treuhandunternehmen; um welche Beträge handelt es sich dabei für 1990 und 1991?
Welche Finanzmittel hat die Treuhandanstalt seit 1. Juli 1990 den chemischen Großbetrieben im Raum Bitterfeld, Wolfen, Merseburg, aufgeteilt nach
— Liquiditätsmitteln (insbesondere Löhne und Gehälter),
— Erhaltungsinvestitionen,
— Modernisierungsinvestitionen, zur Verfügung gestellt?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung aus diesen Unternehmen, daß der seit über einem Jahr faktisch zu verzeichnende Investitionsstopp die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt und damit die Sanierungskosten in die Höhe treibt?
Ist die Bundesregierung bereit, der Treuhand die zur Umsetzung der verabschiedeten Sanierungskonzepte für die Großchemie erforderlichen Finanzmittel - laut Aussage des zuständigen Direktors der Treuhand am 18. September 1991 in Leuna hat die Treuhand diese Mittel nicht - zur Verfügung zu stellen?
Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß bis zum März 1991 regelmäßige Kontakte von Betriebsräten - etwa der Großchemie - zu der Treuhandspitze und den zuständigen Direktoren bestanden, und dieser direkte Zugang zur Treuhand seitdem für die Betriebsräte faktisch nicht mehr möglich sein soll?
Ist sie bereit, auf die Treuhand dahin gehend einzuwirken, daß diese Gesprächsmöglichkeiten auch angesichts der Bedeutung der Betriebsräte für die Akzeptanz der Sanierungsschritte wieder eingeräumt werden?
Hat die Treuhand generelle Leitlinien für Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen insbesondere für Investitionen und Arbeitsplätze entwickelt?
Seit wann und in wie vielen Fällen wurden diese Leitlinien angewandt
Wird in strukturellen Krisengebieten darauf geachtet, beim Abschluß von Verträgen der Sicherung von Arbeitsplätzen im produzierenden Bereich den Vorzug zu geben?
Bei wie vielen der bisher über 3 000 Privatisierungen wurden bislang Vertragsstrafen vereinbart?
Warum wurden beispielsweise beim Verkauf der DDR-Kugellagerwerke keine Vertragsstrafen vereinbart?
Wie wird sichergestellt, daß Betriebsverkäufe nicht nachträglich durch Stillegungen zu reinen Grundstücksverwertungen genutzt werden?
Seit wann werden derartige Vorkehrungen im Regelfall getroffen?
Wie hat die Treuhand das Vertragscontrolling organisiert?
In welchen Fällen wurden bislang Vertragsstrafen eingefordert?
Welche Leitlinien werden von der Treuhandanstalt bei Management-Unternehmenskäufen (MBO/MBI) zugrunde gelegt?
Wie viele MBO/MBI wurden bisher abgeschlossen (gegliedert nach Größen, Bundesländern und Branchen)?
Wie viele Teilhaber und Arbeitsplätze sind davon insgesamt und im Durchschnitt betroffen?
Auf welche Weise unterstützt die Treuhand den Erwerb (EBO) bzw. die Beteiligung von Arbeitnehmern an Unternehmen?
Gibt es dafür abgeschlossene Verkaufsverträge, ggf. bitte Details?
In wie vielen weiteren Fällen laufen hier Verhandlungen?
Wie viele Forschungs-GmbH mit wie vielen Mitarbeitern arbeiten z. Z. noch bzw. haben ursprünglich gearbeitet?
Welche Konzeption der Treuhand liegt für die Überleitung der Forschungs-GmbH an Industriefirmen vor bzw. für die Beibehaltung einer Unabhängigkeit von Forschungs-GmbH?
Welche öffentlichen Mittel Wird die Treuhand in diesem Jahr und in den kommenden Jahren an Forschungs-GmbH und abgegebene Forschungs-GmbH zahlen?
In wie vielen Fällen hat sich die Treuhandanstalt bislang an Beschäftigungs-, Qualifizierungs- bzw. Arbeitsförderungsgesellschaften beteiligt?
Wie viele Arbeitnehmer sind in diesen Gesellschaften beschäftigt?
Für wie viele derartige Gesellschaften laufen noch Verhandlungen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß die zwischenzeitlich zur Geschäftsaufnahme bereiten Gesellschaften (angesichts der derzeitigen finanziellen Situation bei AB-Maßnahmen und des auf den 31. März 1992 festgelegten Endes des Kurzarbeitergeldes) auch tatsächlich im vorgesehenen Umfang tätig werden können