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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Weiterführung der vertraglich vereinbarten Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der PLO auf humanitärem Gebiet durch die Bundesregierung (G-SIG: 12010395)

Rahmenabkommen zwischen der ehemaligen DDR und der PLO über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit, humanitäre Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung in den israelisch besetzten Gebieten, Beziehungen zwischen Deutschland und Palästina nach einer Nahost-Friedenskonferenz

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.10.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/122227.09.91

Weiterführung der vertraglich vereinbarten Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der PLO auf humanitärem Gebiet durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Das zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und dem Exekutivkomitee der PLO am 8. September 1980 abgeschlossene Rahmenabkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit wurde letztmalig am 14. März 1990 durch einen „Arbeitsplan über die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Staat Palästina in den Jahren 1990 und 1991" konkretisiert.

Dieser Plan enthielt u. a. Vereinbarungen über die Bereitstellung von Studienplätzen, Plätzen zur Ausbildung von mittlerem medizinischem Personal sowie Fachärzten, den Austausch von Erkenntnissen und Spezialisten auf medizinischem, wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet.

Die Beziehungen wurden eingestellt, als die Deutsche Demokratische Republik als Vertragspartner zu bestehen aufhörte und die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin die Weiterführung offizieller Beziehungen zur PLO und zum Staat Palästina ablehnte.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den oben genannten Vereinbarungen über die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der PLO?

2

Erstreckt sich die Ablehnung offizieller Beziehungen zur PLO und zum Staat Palästina durch die Bundesregierung auch auf - Vereinbarungen im humanitären Bereich?

3

Wie sieht die Bundesregierung ihr Verhalten in bezug auf Vereinbarungen der Deutschen Demokratischen Republik mit der PLO und Palästina in Anbetracht der eindeutigen Regelungen zu völkerrechtlichen Verträgen der Deutschen Demokratischen Republik im Einigungsvertrag?

4

Ist die Bundesregierung auch ohne offizielle Beziehungen zur PLO bereit, die früher von der Deutschen Demokratischen Republik übernommenen humanitären Verpflichtungen gegenüber dem palästinensischen Volk als einseitigen Akt — also ohne Rechtspflicht — dennoch tatsächlich zu erfüllen?

5

Rechtfertigen die von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen dokumentierten Menschenrechtsverletzungen in den israelisch besetzten Gebieten, unter denen vor allem die Zivilbevölkerung leidet, nach Ansicht der Bundesregierung die Bereitstellung von Mitten zur humanitären Hilfe für die betroffenen Menschen?

6

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, der palästinensischen Bevölkerung humanitäre Unterstützung z. B. in Form von medizinischer Hilfe oder der Ausbildung von medizinischem Fach- und Hilfspersonal in der Bundesrepublik Deutschland zukommen zu lassen?

7

Welche anderen Formen der humanitären Unterstützung für die Bevölkerung in Palästina sind für die Bundesregierung denkbar?

8

Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, wie die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Palästina nach einer Nah-Ost-Friedenskonferenz zu gestalten sind?

Bonn, den 27. September 1991

Dr. Ursula Fischer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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