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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

NATO-Integration der neuen Bundesländer (G-SIG: 12010443)

Einrichtung eines Zentralkommandos unter deutscher Leitung in der NATO-Struktur unter Einbeziehung der fünf neuen Bundesländer, Vereinbarkeit mit den im Zuge der Vereinigung eingegangenen internationalen Verpflichtungen, Tiefflüge über dem Gebiet der neuen Bundesländer

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

13.11.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/134518.10.91

NATO-Integration der neuen Bundesländer

der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die neuen Bundesländer dürfen aufgrund der internationalen Verpflichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Vereinigung eingegangen ist, nicht in die Militärstruktur der NATO integriert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Aufteilung der Bundesrepublik Deutschland auf mehrere NATO-Kommandos ändern will?

Wenn ja, wie sollen diese Änderungen aussehen?

2

Trifft es zu, daß die Bundesregierung ein Zentralkommando unter deutscher Leitung in der NATO-Struktur unter Einbeziehung der fünf neuen Bundesländer anstrebt?

3

Was versteht die Bundesregierung unter der Ausdehnung der NATO auf die fünf neuen Länder?

Welche konkreten Maßnahmen gehören dazu und welche nicht?

4

Gibt es dafür in der Bundesrepublik Deutschland bereits Planungen, und wenn ja, welche und seit wann?

Wie weit sind die Planungen bereits fortgeschritten?

5

Sind bereits im organisatorischen Bereich Maßnahmen geplant und/oder aufgenommen, die der Vorbereitung eines Zentralkommandos unter deutscher Leitung dienen?

6

Ist die neue Bundeswehrplanung (Standortkonzept, Reduzierungen, Ressortkonzept) auf ein Zentralkommando der NATO unter deutscher Leitung hin orientiert?

7

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß auch Planungsvorgänge und andere vorbereitende Maßnahmen bereits zu den eigentlichen politischen Vorgängen gehören?

Welche völkerrechtliche Relevanz haben nach Ansicht der Bundesregierung bereits jetzt stattfindende Planungen für ein Zentralkommando der NATO, das die neuen Bundesländer miteinbezieht?

8

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß Planungen für ein Zentralkommando der NATO unter deutscher Leitung, in das die neuen Bundesländer integriert sind, mit den eingegangenen internationalen Verpflichtungen zu vereinbaren sind?

Wenn ja, warum?

9

Sind die Tiefflüge über dem Gebiet der fünf neuen Bundesländer, die Anfang September aufgenommen wurden, Bestandteil von Planungen und Konzeptionen für ein Zentralkommando der NATO unter deutscher Leitung?

Sind sie mit einer solchen Struktur vereinbar?

Wenn ja, muß die Tiefflugkonzeption nach dem Abzug der sowjetischen Truppen verändert werden?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn nein, inwiefern sind die Tiefflüge nicht Bestandteil der militärisch-operativen Strategie der NATO?

Bonn, den 18. Oktober 1991

Andrea Lederer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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