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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zulassung von Pflanzenbehandlungsmitteln (G-SIG: 12010464)

Umsetzung der EG-Richtlinien über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in deutsches Recht, Änderung des Pflanzenschutzgesetzes, Verwirklichung des Vorsorgegrundsatzes, Errichtung einer europäischen Zulassungsbehörde, Kontrolle des Exports, Förderung eines umweltverträglichen Pflanzenschutzes und des ökologischen Landbaus

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

27.12.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/145731.10.91

Zulassung von Pflanzenbehandlungsmitteln

der Abgeordneten Ulrike Mehl, Susanne Kastner, Marion Caspers-Merk, Klaus Lennartz, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck, Ursula Burchardt, Klaus Daubertshäuser, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Dr. Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Marianne Klappert, Siegrun Klemmer, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Rudolf Müller (Schweinfurt), Manfred Reimann, Harald B. Schäfer (Offenburg), Otto Schily, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Horst Sielaff, Joachim Tappe, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Gudrun Weyel, Hermann Wimmer (Neuötting), Verena Wohlleben

Vorbemerkung

Viele Fragen zur weiteren Entwicklung der Zulassung und Anwendung von Pflanzenbehandluhgs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln (entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz) sind auch nach dem Bericht der Bundesregierung vom 16. September 1991 und der gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses am 25. September 1991 nicht geklärt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der neuen EG-Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln vom 15. Juli 1991. Es gilt aber auch für die Weiterentwicklung des Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungverordnung aufgrund neuer Erkenntnisse über grundwasser- und luftbelastende Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln.

Die Sorge und Unsicherheit über mögliche Risiken der massenweise (1988 — 36 000 Tonnen) und bisher nicht ausreichend kontrollierten Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel (PSM) bei uns und in der Dritten Welt für Naturhaushalt Umwelt, Klima und die Gesundheit der Menschen machen klare EG-einheitliche Regelungen für die Zulassung und Anwendung im Interesse der Verbraucher und Anwender erforderlich.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Änderungen unseres Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind notwendig, um die EG-Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und deren noch festzulegende Anhänge bis 15. Juli 1993 in deutsches Recht umzusetzen?

2

Welche Möglichkeiten bestehen nach Inkrafttreten der EG- Richtlinie, die von der Umweltministerkonferenz im November 1989 geforderten Verschärfungen des Pflanzenschutzgesetzes vorzunehmen, die insbesondere die Durchsetzung des Vorsorgegrundsatzes bei Zulassung und Verbot der Anwendung von PSM, die Zurücknahme der Zulassung eines PSM bei wiederholtem Nachweis im Grundwasser und das Verbot eines Wirkstoffes bei Widerruf einer Zulassung bzw. Nichtwiederzulassung betreffen?

3

Welche Kriterien werden von der Bundesregierung bei der Festlegung der „einheitlichen Grundsätze für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln" in Anhang VI der EG-Richtlinie vertreten? Wird sie den Vorsorgegrundsatz dabei vertreten?

4

Wie soll national und auf EG-Ebene die „Anwendung gemäß guter Pflanzenschutzpraxis" konkret definiert werden, um möglichen schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Pflanze und Tier oder auf das Grundwasser vor Aufnahme eines Wirkstoffs in die Positivliste des Anhangs I ausschließen zu können? Wie werden schädliche Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume definiert?

5

Wie soll national und EG-weit das geplante Nachzulassungsmonitoring verbindlich vorgeschrieben und durchgesetzt werden, um die tatsächlichen Risiken bei der Anwendung festzustellen? Sollte vor Verwirklichung dieses Monitoring die Zulassungsdauer aus Vorsorgegründen auf fünf Jahre begrenzt werden?

6

Wie und von wem sollen die zur Zeit in der EG zugelassenen 700 Pflanzenschutzmittel in angemessenem Zeitraum auf schädliche Auswirkungen, insbesondere auf Grundwasser, Boden, Luft und Artenvielfalt hin untersucht werden?

7

Hält es die Bundesregierung für notwendig und durchsetzbar, eine europäische Zulassungsbehörde zu installieren, die einheitliche Zulassungskriterien für alle PSM durchsetzt?

8

Wie viele der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen PSM sind inzwischen nach den erweiterten Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes (Belastung des Grundwassers, der Luft und des Naturhaushalts) geprüft und mit welchem Ergebnis? Wann wird die Anwendung aller PSM, die ins Grundwasser gelangen, verboten sein?

9

Welche PSM werden wegen schneller, hoher Verdunstung verboten bzw. mit Anwendungsbeschränkungen versehen, bzw. wie lange ist die Anwendung dieser PSM bei uns noch erlaubt?

10

Welche Regelungen gibt es bzw. sind bei uns und auf EG-Ebene vorgesehen, den Export von Pflanzenschutzmitteln, -wirkstoffen, -basischemikalien und -produktionsanlagen besser als bisher zu kontrollieren und gegebenenfalls zu verbieten, um die Anwender und die Umwelt in den Ländern der Dritten Welt wirksamer vor Schäden zu schützen und den Mißbrauch zur Chemiewaffenproduktion zu unterbinden?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die toxischen und ökotoxischen Wirkungen der bei uns zugelassenen einzelnen Pflanzenschutzmittel, ihrer Abbauprodukte und über mögliche Kombinationswirkungen dieser verschiedenen Wirkstoffe, und wie ist der Stand der Beratungen, bestimmte PSM EG-weit zu verbieten?

12

Wie lange dauern die Zulassungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den anderen EG- Staaten?

13

Welche Nutzen-Kosten-Analysen liegen für die einzelnen Pflanzenschutzmittel vor, die auch über Ertragsminderung bei Verzicht bzw. bei alternativen Maßnahmen zu Pflanzenschutz Auskunft geben?

14

Mit welchen Mitteln fördert die Bundesregierung die Entwicklung umwelt- und naturverträglicher Pflanzenschutzmaßnahmen, und welche sind das?

15

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wieweit die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes nach § 6 Abs. 1 PflSchG beachtet werden und zu einer Minderung des Gebrauchs chemischer Mittel geführt hat?

16

Wie kann eine industrieunabhängige Ausbildung und Beratung der Anwender von PSM gefördert werden, um die Umstellung auf ökologische Landbaumethoden zu verstärken?

Bonn, den 30. Oktober 1991

Ulrike Mehl Susanne Kastner Marion Caspers-Merk Klaus Lennartz Friedhelm Julius Beucher Lieselott Blunck Ursula Burchardt Klaus Daubertshäuser Dr. Marliese Dobberthien Ludwig Eich Lothar Fischer (Homburg) Arne Fuhrmann Dr. Monika Ganseforth Dr. Liesel Hartenstein Renate Jäger Marianne Klappert Siegrun Klemmer Rolf Koltzsch Horst Kubatschka Dr. Klaus Kübler Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Rudolf Müller (Schweinfurt) Manfred Reimann Harald B. Schäfer (Offenburg) Otto Schily Dietmar Schütz Ernst Schwanhold Horst Sielaff Joachim Tappe Hans Georg Wagner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz Gudrun Weyel Hermann Wimmer (Neuötting) Verena Wohlleben

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