Entschädigung polnischer Zwangsarbeiter
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem Abschluß der Deutsch-Polnischen Verträge hat die Bundesrepublik Deutschland die Einzahlung von 500 Mio. DM in eine zu errichtende Stiftung zur Entschädigung polnischer Zwangsarbeiter und Opfer des Nationalsozialismus zugesagt. Zugleich wurden erneut jene Unternehmen, die zwischen 1939 und 1945 polnische Zwangsarbeiter beschäftigt haben, aufgefordert, Einzahlungen in diesen Fonds zu leisten. Der Deutsche Bundestag hatte bereits in seinem Beschluß vom 31. Oktober 1990 die Bundesregierung beauftragt, Verhandlungen mit der deutschen Industrie über Einzahlungen in einen Härtefonds zugunsten von Zwangsarbeitern zu leisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Liegt der Bundesregierung eine Aufstellung jener Unternehmen bzw. ihrer Rechtsnachfolger vor, die zwischen 1939 und 1945 polnische Zwangsarbeiter beschäftigt haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die betreffenden deutschen Unternehmen polnische Zwangsarbeiter beschäftigt haben, und wie hoch sich der Gewinn der Unternehmen aus dieser Beschäftigung beziffert?
Was hat die Bundesregierung nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 31. Oktober 1990 unternommen, um deutsche Unternehmen, die zwischen 1939 und 1945 polnische Zwangsarbeiter beschäftigt haben, bzw. ihre Rechtsnachfolger zu Einzahlungen in einen zu errichtenden Entschädigungsfonds zu veranlassen, und welches Ergebnis hatten diese Bemühungen?
Welche weiteren Schritte erwägt die Bundesregierung, um deutsche Unternehmen, die zwischen 1939 und 1945 polnische Zwangsarbeiter beschäftigt haben, bzw. ihre Rechtsnachfolger zu Einzahlungen in die zu errichtende Stiftung zu veranlassen?