Asbestgefahr durch Baustoffe in den neuen Ländern
der Abgeordneten Klaus Lennartz, Dr. Marliese Dobberthien, Michael Müller (Düsseldorf), Wolfgang Weiermann, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Gabriele Iwersen, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Regina Kolbe, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mehl, Adolf Ostertag, Manfred Reimann, Renate Rennebach, Otto Reschke, Harald B. Schäfer (Offenburg), Gudrun Schaich-Walch, Otto Schily, Dieter Schloten, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Antje-Marie Steen, Reinhard Weis (Stendal), Berthold Wittich
Vorbemerkung
Nach Erkenntnissen des Umweltbundesamtes in Berlin wurden in den letzten drei Jahren in der Deutschen Demokratischen Republik mehr als 150 000 Tonnen Rohasbest verarbeitet. Alarmierend ist insbesondere der Asbesteinsatz im Bauwesen der Deutschen Demokratischen Republik. In Wohn- und Funktionsgebäuden muß mit einer gesundheitlich bedenklichen Asbestfaserbelastung der darin lebenden und arbeitenden Menschen gerechnet werden. Es müssen deshalb Maßnahmen zur Beseitigung von „Asbestaltlasten" zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit ergriffen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen16
Warum wurde die Studie des Umweltbundesamtes „Asbesteinsatz in der Deutschen Demokratischen Republik", die bereits im Oktober 1990 fertiggestellt war, erst im Herbst 1991 veröffentlicht?
Was wurde in der Zwischenzeit veranlaßt, um die zuständigen Behörden, die Eigentümer der Gebäude und insbesondere die in ihrer Gesundheit gefährdeten Bewohner und Benutzer dieser Gebäude zu informieren?
Gibt es inzwischen neuere Untersuchungen, die auf den Ergebnissen dieser Studie aufbauen?
In wie vielen der Wohnungen und Funktionsbauten der Deutschen Demokratischen Republik wurden insbesondere die besonders gefährlichen asbesthaltigen Leichtbauplatten (z. B. Neptunit, Sokalit, baufatherm) oder andere gefährliche asbesthaltige Baustoffe eingesetzt?
Wie viele Fasern pro Kubikmeter Luft wurden in — Wohnungen, — Kindergärten, — Verwaltungsgebäuden, — Geschäften der Deutschen Demokratischen Republik gemessen, und wie sind diese Werte im Vergleich zu Messungen in den alten Bundesländern zu beurteilen?
Besteht in der Deutschen Demokratischen Republik eine besondere Gefährdung durch Freisetzung von Asbestfasern aus Fugenspachtelmaterial?
Ist es richtig, daß die Bauarbeiten an der Berliner S-Bahn-Station „Unter den Linden" wegen lungengängiger Asbestfasern vorläufig beendet werden mußten? Welche Asbestfaserkonzentrationen wurden gemessen, und wann werden die Arbeiten wieder aufgenommen?
Der Asbestkatalog der Deutschen Demokratischen Republik enthält etwa 240 asbesthaltige Produkte; von welchen Produkten bzw. Produktgruppen geht in ihrem heutigen eingebauten Zustand bzw. bei Umbaumaßnahmen oder Reparaturen eine besondere Gefährdung aus?
Ist die Bundesregierung bereit, Asbesthöchstwerte in einer zu erstellenden Technischen Anleitung „Innenraumluft" zu verankern und wegen der Gesundheitsgefährdungen für asbesthaltige Innenraumverkleidungen Sanierungsvorschriften zu erlassen? Ist die Bundesregierung bereit, dabei einen Sanierungsrichtwert in Höhe von 500 Fasern pro m3 Raumluft festzulegen?
Welche Notwendigkeit und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Sanierung asbestbelasteter Gebäude in den neuen Ländern mit ihren Mitteln zu unterstützen?
Ist die Bundesregierung bereit, privaten Bauträgern Sonderabschreibungen für die Sanierung asbestbelasteter Gebäude zu gewähren?
Ist die Bundesregierung bereit, Städten und Gemeinden Bundesmittel aus dem Städtebauförderungsprogramm sowie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Sanierung asbestbelasteter Gebäude zur Verfügung zu stellen? Wie viele zusätzliche Mittel will die Bundesregierung dazu zur Verfügung stellen?
Ist die Bundesregierung bereit, ab sofort bei der Vergabe öffentlicher Mittel an Bauträger die Auflage eines Asbestverzichts zur Pflicht zu machen, um zukünftige Altlasten zu vermeiden?
Ist die Bundesregierung bereit, Privatisierungen von Wohnungen nur dann zu fördern, wenn erwiesenermaßen keine asbesthaltigen Produkte verbaut wurden?
Ist sichergestellt, daß etwa vorhandene Restbestände der in der Deutschen Demokratischen Republik erhältlichen 240 asbesthaltigen Produkte und Produktgruppen nicht mehr verwendet werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine Asbestverbotsverordnung ein erheblicher Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz geleistet werden kann und daß damit „zukünftige asbestbedingte Altlasten" vermieden werden können? Falls ja, wann könnten die Bestimmungen einer solchen Verordnung in Kraft treten?