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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Reise des Bundeskanzlers nach Chile und Brasilien (G-SIG: 12010569)

Höhe der Dienstreise-Kosten des Bundeskanzlers samt Delegation und sonstigem Gefolge nach Chile und Brasilien im Oktober 1991, Mitflug und Leistungen an Journalisten, insbesondere Chefredakteure ostdeutscher Medien sowie sonstige Privatpersonen, Subventionierung von Vertretern aus Unternehmen und Wirtschaftsverbänden

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.01.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/185917.12.91

Reise des Bundeskanzlers nach Chile und Brasilien

des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Kosten hat die Reise des Bundeskanzlers samt Delegation und weiterem Gefolge nach Chile und Brasilien vom 18. bis 29. Oktober 1991 insgesamt zu Lasten welcher Haushaltstitel verursacht?

2

Wie vielen Journalisten welcher Medien wurde ein kostenloser Mitflug in einem gesonderten Flugzeug der Luftwaffe angeboten?

3

Trifft es zu, daß dieses Angebot vorzugsweise Chefredakteuren ostdeutscher Medien unterbreitet wurde?

4

Welche sonstigen Leistungen wurden den mitreisenden Journalisten außerdem aus öffentlichen Mitteln gewährt?

5

Welche Kosten entstanden der Bundesregierung insgesamt für die Journalistenbetreuung einschließlich deren Flugkosten?

6

Wie viele sonstige Privatleute aus welchen Tätigkeitsbereichen, die nicht Bundesbedienstete sind, haben außerdem zu welchen Zwecken an dieser Reise teilgenommen?

7

Welche Leistungen zu welchen Gesamtkosten hat die Bundesregierung diesem Personenkreis gewährt?

8

Wie viele Vertreter von Firmen oder Wirtschaftsverbänden waren darunter?

9

Aus welchen Erwägungen hat die Bundesregierung auch diesen Personen gegebenenfalls auf ihre Kosten welche Subventionen gewährt?

10

Wie bewertet die Bundesregierung bei der Frage der Angemessenheit etwaiger Subventionen auch für den letztgenannten Personenkreis den Umstand, daß dieser von der Begleitung eines Staatsbesuchs zu Recht die Anbahnung lukrativer Geschäftskontakte in den Zielländern erhoffen durfte und unter diesem Gesichtspunkt einer Alimentation möglicherweise nicht dringend bedurft hätte?

Bonn, den 12. Dezember 1991

Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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