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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Beschaffang östlicher Waffen durch den Bundesnachrichtendienst (BND) und Weiterlieferung an befreundete Staaten (G-SIG: 12010573)

Waffenlieferungen seit 1965, Lieferung von Rüstungsmaterial an die Bundesrepublik Deutschland seit 1965, Methodik der Waffenbeschaffung des BND, Zusammenarbeit des BND mit dem amerikanischen "Defense Intelligence Agency", Aufgaben der "Deutschen Militärischen Verbindungsgruppe" und der "Special Allied Group"

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

24.02.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/186317.12.91

Beschaffung östlicher Waffen durch den Bundesnachrichtendienst (BND) und Weiterlieferung an befreundete Staaten

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach der in Hamburg entdeckten Panzerlieferung für Israel hat das Bundesministerium der Verteidigung entgegen weitergehenden Informationswünschen des Deutschen Bundestages leider bisher nur über sonstige Lieferungen von vorhandenem Material an Israel berichtet und eine zusätzliche Aufklärung nur bezüglich Exporten von NVA-Material zugesagt.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen21

1

An welche Staaten als Endempfänger sind seit 1965 bis heute in der Verantwortung der Bundesregierung welche Waffen oder sonstigen Rüstungsmaterialien geliefert worden?

2

Zu welchen Zwecken erfolgte dies jeweils?

3

In wie vielen Fällen wurde mit welchen Ländern die Rückgabe der Lieferungen vereinbart, und in wie vielen Fällen hielten welche Empfängerländer diese Verpflichtung ein?

4

In welchen Fällen wurde jeweils

a) Überschußmaterial der Bundeswehr,

b) nach dem 3. Oktober 1990 NVA-Material,

c) in Ostblockstaaten produziertes Material geliefert?

5

Welche deutschen Behörden und welche Privaten (wie etwa seinerzeit die als Bevollmächtigter des Bundesnachrichtendienstes handelnde Firma MEREX des Gerhard M.) waren an der Abwicklung dieser Lieferungen verantwortlich beteiligt?

6

Für welche der genannten Fälle sind Ausfuhrgenehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen bzw. Außenwirtschaftsgesetz erteilt worden, und in welchen weiteren Fällen wären solche Genehmigungen aus heutiger Sicht erforderlich gewesen?

7

Von welchen Ländern wurde welches Rüstungsmaterial östlicher Produktion seit 1965 bis heute zu welchen Zwecken an die Bundesrepublik Deutschland geliefert?

8

Trifft es zu, daß

a) die Bundesrepublik Deutschland aus Ägypten in den sechziger Jahren Flugzeuge sowjetischen Ursprungs erhielt,

b) die Bundesrepublik Deutschland aus Israel Panzer sowjetischen Ursprungs erhielt,

c) Bundeswehr-Flugzeuge nach Ablieferung von Aufklärungseinrichtungen an die afghanische Grenze aus Pakistan wieder Rüstungsmaterial mit zurück in die Bundesrepublik Deutschland brachten?

9

In welcher Weise genau und aufgrund wessen Bedarfs wurde in den Koordinierungsgremien beim Bundesministerium der Verteidigung, deren Existenz in den letzten Monaten öffentlich bekannt wurde, festgelegt, welche im Ostblock produzierten Waffen oder militärischen Güter der Bundesnachrichtendienst beschaffen sollte?

10

In welchem Umfang hat der Bundesnachrichtendienst seit 1960 bis heute welche im Ostblock produzierten Waffen oder sonstigen Güter jeweils beschafft?

11

Welche davon hat der Bundesnachrichtendienst in welchen Ländern angekauft, und welche Gesamtsumme ist dafür bis heute aus welchem Haushaltstitel aufgewendet worden?

12

Welche davon hat der Bundesnachrichtendienst in welchen Ländern jeweils „weggenommen" und/oder ohne Wissen der dort zuständigen Behörden über deren Landesgrenze in die Bundesrepublik Deutschland gebracht?

13

Trifft es zu, daß sich der Bundesnachrichtendienst Mitte der 80er Jahre bemühte, beim Bundesministerium der Verteidigung einen Etat zum unbürokratischen Ankauf von angebotenen östlichen Militärgütern einrichten zu lassen, und welchen Erfolg haben diese Bemühungen gehabt?

14

Welche der laut Frage 10 vom Bundesnachrichtendienst beschafften Militärgüter wurden sodann in welche anderen Länder weitergeliefert?

15

In welchen Fällen war dieser spätere Verwendungszweck Motiv der Entscheidung, den Bundesnachrichtendienst mit der Beschaffung zu beauftragen, bzw. war vor dieser Entscheidung ein entsprechender Lieferwunsch der Empfängerländer bereits geäußert worden?

16

Was ist zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der US-amerikanischen „Defence Intelligence Agency" (DIA) in dem im August 1984 geschlossenen „Memorandum of Understanding" sowie in der damit in Zusammenhang stehenden „TOR"-Absprache zwischen Bundesnachrichtendienst und DIA nebst den jeweiligen Folgeabkommen und Ausführungsbestimmungen vereinbart worden, insbesondere hinsichtlich einer koordinierten Beschaffung sowie Auswertung östlichen Militärguts?

17

In welcher Weise genau wurden diese Abkommen bis heute umgesetzt?

18

Mit welchen sonstigen Geheimdiensten gab oder gibt es entsprechende Vereinbarungen welchen Inhalts, und wie werden diese umgesetzt?

19

Welche Aufgaben haben die „Deutsche Militärische Verbindungsgruppe" (DtVO) sowie die „Special Allied Group" (SAG) genau, insbesondere hinsichtlich einer Koordination von Beschaffung und Weiterlieferung östlicher Rüstungsgüter?

20

Trifft es zu, daß das erstgenannte Gremium ein Büro im 3. Stock der US-Botschaft in Bonn unterhält?

21

Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit und Kompetenzabgrenzung dieser Gremien zu den in obiger Frage 9 angesprochenen Koordinierungsausschüssen bzw. -gremien beim Bundesministerium der Verteidigung jeweils?

Bonn, den 12. Dezember 1991

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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