Patentierung von gentechnisch veränderten Pflanzen
der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Klaus Daubertshäuser, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Ilse Janz, Volker Jung (Düsseldorf), Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Jan Oostergetelo, Manfred Reimann, Harald B. Schäfer (Offenburg), Otto Schily, Karl-Heinz Schröter, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Hans Georg Wagner, Hans Wallow, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal) und Dr. Axel Wernitz
Vorbemerkung
Fachberichten ist zu entnehmen, daß das Unternehmen Agracetus, eine Tochterfirma des Chemie-Konzerns W. R. Grace & Co., in den USA kürzlich ein Patent auf die gentechnische Veränderung von zweikeimblättrigen Pflanzen — z. B. Baumwolle, Kartoffeln, Tomaten und Tabak — durch Einsatz des zur Gen-Fähre umfunktionierten Bodenbakteriums Agrobacterium tumefaciens erhielt.
Dabei wurde das Bodenbakterium, ein Erreger von Pflanzenkrankheiten, so umgebaut, daß es verschiedene fremde Gene in Pflanzen einzuschleusen vermag.
Ziel des neuen Verfahrens ist, die Pflanzen gegen Insekten oder Herbizide resistent zu machen und auch andere neue Eigenschaften zu erzeugen. Das Patent umfaßt sowohl die Methode als auch die mittels dieser Methode erzeugten Pflanzen. In der US-amerikanischen Forschung und Industrie wird das Verfahren bereits zur gentechnischen Veränderung von Baumwolle in Freilandversuchen angewandt und für Bohnen erfolgreich erprobt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung dieses Patent bekannt?
Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland bereits gentechnisch veränderte Pflanzen oder Samen dieser Art in Forschungslabors, in Freilandversuchen (auch im Treibhaus) oder im Handel?
Wird an Forschungseinrichtungen des Bundes mit dieser Methode gearbeitet?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um ein Inverkehrbringen dieser mit Hilfe des oben beschriebenen Verfahrens gentechnisch veränderten Pflanzen zu kontrollieren?
Wie steht die Bundesregierung zur Kennzeichnungspflicht von Saatgut und Lebensmitteln, die gentechnisch veränderten Pflanzen entstammen?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur grundsätzlichen Frage der Patentierung nicht nur von Methoden zur gentechnischen Veränderung von Pflanzen, sondern auch von Pflanzen selbst und von deren Nachkömmlingen?