Rüstungsexporte in den Iran
der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Nach verschiedenen Pressemitteilungen, unter anderem der israelischen Tageszeitung „Ha'aretz" vom 27. Januar 1992, werden erneut bundesdeutsche Firmen beschuldigt, Anlagen und Bestandteile für die chemische und nukleare Aufrüstung der iranischen Streitkräfte geliefert zu haben. Israelische und amerikanische Geheimdienst- und Regierungskreise hätten demzufolge die Bundesregierung von den erneuten eklatanten Verstößen gegen die Rüstungsexportkontrollbestimmungen unterrichtet und dieser auch die Namen der betreffenden Firmen mitgeteilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Nach welchen Maßgaben und Kriterien erfolgte die Exportgenehmigung für eine chemische Pestizidanlage in den Iran, die in etwa die gleichen Bestandteile und Verwendungsmöglichkeiten aufweist wie eine Anlage in den Irak, die eindeutig zur Herstellung chemischer Waffen verwendet wurde?
Handelt es sich bei den erneut beschuldigten Firmen ganz oder teilweise um jene Unternehmen, die bereits in den Irak Bestandteile, Ausrüstungen und Technologien, die auch zur Herstellung chemischer und nuklearer Waffen Verwendung finden könnten, sensible Güter in diesem Bereich exportierten?
Um welche Ausrüstungen, Anlagen und Komponenten, die auch zur Herstellung von chemischen und nuklearen Anlagen Verwendung finden können, handelt es sich im einzelnen?
Sieht sich die Bundesregierung nach den erneuten Vorwürfen, unter anderem aus den USA und Israel, veranlaßt, bei künftigen Exporten in den Iran strengere Maßstäbe hinsichtlich der Ausfuhrbestimmungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz anzulegen?
Welche Kriterien waren für das zuständige Bundesamt für Wirtschaft maßgebend, Anlagen, Komponenten von Anlagen und Ausrüstungen im „dual use"-Bereich, die bereits im Irak für eindeutig militärische Zwecke verwendet wurden, nach dem Ende des Golfkriegs nunmehr für den Iran zu genehmigen?