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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Rüstungsexporte in den Iran (G-SIG: 12010604)

Kriterien für die Genehmigung zum Export einer chemischen Pestizidanlage in den Iran mit vergleichbarer Möglichkeit zur Herstellung chemischer Waffen wie eine in den Irak gelieferte Anlage, Identität der beschuldigten Firmen mit den Irak-Exporteuren, Art der Ausrüstungen, Anlagen und Komponenten, Anwendung strengerer Maßstäbe der Bundesregierung bei Ausfuhren in den Irak

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

14.02.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/201229.01.92

Rüstungsexporte in den Iran

der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Nach verschiedenen Pressemitteilungen, unter anderem der israelischen Tageszeitung „Ha'aretz" vom 27. Januar 1992, werden erneut bundesdeutsche Firmen beschuldigt, Anlagen und Bestandteile für die chemische und nukleare Aufrüstung der iranischen Streitkräfte geliefert zu haben. Israelische und amerikanische Geheimdienst- und Regierungskreise hätten demzufolge die Bundesregierung von den erneuten eklatanten Verstößen gegen die Rüstungsexportkontrollbestimmungen unterrichtet und dieser auch die Namen der betreffenden Firmen mitgeteilt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Nach welchen Maßgaben und Kriterien erfolgte die Exportgenehmigung für eine chemische Pestizidanlage in den Iran, die in etwa die gleichen Bestandteile und Verwendungsmöglichkeiten aufweist wie eine Anlage in den Irak, die eindeutig zur Herstellung chemischer Waffen verwendet wurde?

2

Handelt es sich bei den erneut beschuldigten Firmen ganz oder teilweise um jene Unternehmen, die bereits in den Irak Bestandteile, Ausrüstungen und Technologien, die auch zur Herstellung chemischer und nuklearer Waffen Verwendung finden könnten, sensible Güter in diesem Bereich exportierten?

3

Um welche Ausrüstungen, Anlagen und Komponenten, die auch zur Herstellung von chemischen und nuklearen Anlagen Verwendung finden können, handelt es sich im einzelnen?

4

Sieht sich die Bundesregierung nach den erneuten Vorwürfen, unter anderem aus den USA und Israel, veranlaßt, bei künftigen Exporten in den Iran strengere Maßstäbe hinsichtlich der Ausfuhrbestimmungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz anzulegen?

5

Welche Kriterien waren für das zuständige Bundesamt für Wirtschaft maßgebend, Anlagen, Komponenten von Anlagen und Ausrüstungen im „dual use"-Bereich, die bereits im Irak für eindeutig militärische Zwecke verwendet wurden, nach dem Ende des Golfkriegs nunmehr für den Iran zu genehmigen?

Bonn, den 29. Januar 1992

Andrea Lederer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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