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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Landwirtschaft in den neuen Ländern (G-SIG: 12010612)

Anzahl der Wiedereinrichter und Größe der Betriebe, unterteilt nach landwirtschaftlichem und gärtnerischem Haupt- und Nebenerwerb; Umwandlung von bisherigen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Rechtsformen und Betriebsgrößen, Auflösung von LPGen; Entwicklung des landwirtschaftlichen Produktionswertes und der Erzeugerpreise 1991/92, Einkommens- und Anpassungshilfen; Anteil am Bundeszuschuß zur Unfallversicherung; Entschuldung der ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe; Konzept der Bundesregierung für den Verkauf und die Verpachtung volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen, Einführung von Flächenhöchstgrenzen, Reservepolitik für außerlandwirtschaftliche Zwecke, zur Entwicklung der Dörfer und des ländlichen Raums sowie für den Naturschutz; Konkurrenz der Bewerber aus den alten und den neuen Ländern bei der Flächenverwertung, Bereitstellung von Finanzhilfen für die einheimische landwirtschaftliche Bevölkerung, Einschaltung von Banken; Förderung des Flächenkaufs durch bisher landlose LPG-Mitglieder und Mitarbeiter von volkseigenen Gütern; Handhabung der Milchquoten

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

04.03.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/200424.01.92

Landwirtschaft in den neuen Ländern

der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Hinrich Kuessner, Angelika Barbe, Holger Bartsch, Dr. Eberhard Brecht, Marion Caspers-Merk, Dr. Nils Diederich (Berlin), Dr. Peter Eckardt, Carl Ewen, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Norbert Gansel, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Günther Heyenn, Reinhold Hiller (Lübeck), Renate Jäger, Dr. Ulrich Janzen, Horst Jungmann (Wittmoldt), Marianne Klappert, Regina Kolbe, Rolf Koltzsch, Dr. Uwe Küster, Eckart Kuhlwein, Brigitte Lange, Christoph Matschie, Dorle Marx, Dr. Dietmar Matterne, Ulrike Mehl, Herbert Meißner, Gerhard Neumann (Gotha), Jan Oostergetelo, Manfred Opel, Dr. Helga Otto, Renate Rennebach, Siegfried Scheffler, Dieter Schloten, Dr. Emil Schnell, Gisela Schröter, Karl-Heinz Schröter, Rolf Schwanitz, Horst Sielaff, Wieland Sorge, Antje-Marie Steen, Joachim Tappe, Ralf Walter (Cochem) und Gunter Weißgerber

Vorbemerkung

In der Landwirtschaft in den neuen Ländern haben sich in den eineinhalb Jahren seit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion äußerst schwierige wirtschaftliche und soziale Prozesse vollzogen, die keineswegs abgeschlossen sind. Neben der allgemeinen angespannten Lage in der Landwirtschaft in den Europäischen Gemeinschaften mußte die Landwirtschaft der neuen Länder zusätzlich den schwierigen Anpassungsprozeß der Produktion an die Bedingungen in der Marktwirtschaft, den Aufbau neuer wettbewerbsfähiger Betriebe und die Reprivatisierung in Angriff nehmen.

Der Deutsche Bauernverband stellt in seinem Situationsbericht 1991 dazu unter anderem fest: Trotz umfangreicher staatlicher Mittel war der Preisbruch so stark, daß die Liquidität der meisten Betriebe nur durch den Abbau von Vermögen, insbesondere durch Senkung der Viehbestände auf etwa die Hälfte, sowie durch drastische Reduzierung der Arbeitskräfte und der Investitionen gewährleistet werden konnte.

Dieser vielfach schmerzhafte Anpassungsprozeß wurde durch die von der Bundesregierung gesetzten Rahmenbedingungen nicht wesentlich gemildert. Diese Rahmenbedingungen sind auch heute noch unzulänglich.

Erinnert sei daran, daß

  • die Rechtsgrundlage für die Vermögensentflechtung in den LPGen, das novellierte Landwirschaftsanpassungsgesetz, erst seit Juli 1991 rechtskräftig verfügbar ist,
  • die Entscheidung über die Entschuldung und die Stundung von Altschulden gegen Besserungsschein erst im Herbst '91 und damit viel zu spät gefällt wurden,
  • die Stundung der Altschulden gegen Besserungsschein entgegen den Äußerungen von Bundesminister Ignaz Kiechle nicht zinslos erfolgt, obwohl diesen systembedingten Altschulden vielfach kein realisierbarer Vermögenswert gegenübersteht,
  • Anpassungshilfen ab 1992 praktisch nicht mehr gewährt werden, auch wenn dies im Bundeshaushalt anders dargestellt wird,
  • die Verwertung sogenannter volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen immer noch nicht verbindlich geregelt ist mit der Folge, daß Wiedereinrichter und aus den LPGen hervorgegangene kooperative Unternehmensformen nicht längerfristig planen und keine Entwicklungskonzepte, die wiederum Voraussetzung für eine Förderung sind, aufstellen können,
  • die Klärung der Vermögensverhältnisse und Fragen der Entschädigung bisher nicht entscheidend vorangekommen sind,
  • die Erzeugerpreise 1991 in fast allen Bereichen aufgrund ineffizienter Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen unter dem Niveau der alten Länder lagen.

Für viele in der Landwirtschaft der neuen Länder Beschäftigten bedeutete zudem der 31. Dezember 1991 mit dem praktischen Ende der LPGen einen besonderen Einschnitt.

Insgesamt begleitet die Bundesregierung den gewaltigen und erforderlichen Umstrukturierungsprozeß konzeptionslos, zu zögerlich und zu wenig auf die Bedingungen der Menschen auf dem Lande in den neuen Ländern abgestellt. Nach unserer Einschätzung treffen die Ausführungen im Bericht des Präsidiums des Bauernverbandes e. V. an den Bauernverbandstag am 21. Dezember 1991 in Dahlenwarsleben bei Magdeburg zu, in dem unter anderem festgestellt wird, daß das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die tatsächliche Situation der Landwirtschaft in den neuen Ländern zu wenig kennt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie groß ist nach der letztverfügbaren Statistik des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen in Kassel die Zahl der Wiedereinrichter?

Wie viele Wiedereinrichter davon bewirtschaften ihren Betrieb im

a) landwirtschaftlichen Haupterwerb,

b) landwirtschaftlichen Nebenerwerb,

c) gärtnerischen Haupt- und Nebenerwerb, und wie groß sind die Betriebe nach a) bis c) im Durchschnitt?

2

Mit wieviel zusätzlichen Wiedereinrichtungen rechnet die Bundesregierung mittelfristig? Wie wird nach Einschätzung der Bundesregierung die wirtschaftliche Entwicklung dieser Betriebe angesichts der hohen Fremdkapitalbelastung weitergehen?

3

Wie viele bisherige landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) haben auf der Grundlage des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes einen Umwandlungsbeschluß für ein Nachfolgeunternehmen bis zum 31. Dezember 1991 herbeigeführt, wie verteilen sie sich auf die verschiedenen Rechtsformen und wie groß (ha/LF) sind die Betriebe im Durchschnitt?

4

Wie verteilen sich die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe auf die Größenklassen (unter 50 ha, 50 bis 100 ha, 100 bis 200 ha, .... , 1 000 bis 2 000 ha/LF, ... ), wie viele Beschäftigte entfallen je 100 ha LF auf die einzelnen Größenklassen?

5

Wie viele bisherige LPGen haben eine Umwandlung in eine andere Rechtsform nicht geschafft und eine Auflösung beschlossen bzw. werden kraft Gesetzes aufgelöst?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Bauernverbandes im Situationsbericht 1991, wonach der landwirtschaftliche Produktionswert in den neuen Ländern 1991/92 infolge des weiteren Abbaus von Produktionskapazitäten weiter zurückgehen und der mit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion am 1. Juli 1990 einsetzende Anpassungsdruck sich im laufenden Wirtschaftsjahr 1991/92 in nahezu unverminderter Härte fortsetzen wird, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus?

7

Wie stellt sich die Erzeugerpreisentwicklung zur Jahreswende 1991/92 dar? In welchen Bereichen gibt es Unterschiede zu den Erzeugerpreisen in den alten Ländern, und wie sehen diese Unterschiede im einzelnen aus?

8

Hält die Bundesregierung angesichts der bisherigen Entwicklung und der jetzt noch gegebenen Situation in der Landwirtschaft der neuen Länder weiterhin zusätzliche einkommenspolitisch wirksame Förderungen für erforderlich, und wenn ja, um welche handelt es sich im einzelnen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die Landwirtschaft in den neuen Bundesländern für 1992 keine ausreichenden Anpassungshilfen erhält, da sie, ausgehend vom Fördervolumen in den alten Bundesländern (soziostruktureller Einkommensausgleich und Nachfolgeregelung für 3 Prozent-Umsatzsteuerausgleich), in Höhe von rd. 5 Prozent der Verkaufserlöse, allein hierdurch bei von der Bundesregierung angenommenen 20 Mrd. DM Verkaufserlösen im Beitrittsgebiet ca. 1 Mrd. DM Fördermittel erhalten müßte, bzw. 650 Mio. DM, wenn man den Bundesmittelanteil des Jahres 1991 zugrunde legt?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht, daß erst Fördermaßnahmen, die über dem auch den Landwirten in den alten Ländern gewährten Volumen liegen, die Bezeichnung Anpassungshilfen zur Abmilderung des fortbestehenden besonderen Anpassungsdruckes verdienen?

10

Welchen Anteil erhält die Landwirtschaft der neuen Länder von dem im Haushalt '92 um 125 Mio. DM auf 615 Mio. DM erhöhten Bundeszuschuß zur Unfallversicherung? Wie hoch ist das Finanzvolumen allein bezogen auf den Erhöhungsbetrag von 125 Mio. DM? Wie begründet die Bundesregierung gegebenenfalls Ungleichgewichte zwischen der Landwirtschaft in den neuen und alten Ländern, und worauf sind sie zurückzuführen? Beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls Änderungen, und wenn ja, in welche Richtung?

11

Wann hat die Treuhandanstalt mit der Zustellung der Bescheide für die Entschuldung an die landwirtschaftlichen Betriebe begonnen, und wann wird diese Aktion abgeschlossen sein?

12

Wie viele Anträge mit welcher Entschuldungssumme wurden gestellt, und wie viele Anträge mit welcher Gesamtsumme wurden bisher bewilligt?

Wie viele Anträge mit welcher Gesamtsumme wurden abgelehnt? Um welche Tatbestände handelte es sich dabei?

13

Welches Konzept hat die Bundesregierung für den Verkauf und die Verpachtung volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung, beispielsweise auf der Grundlage eines Flächenbilanzierungssystems auf Kreisebene eine vorausschauende Reservepolitik auch für außerlandwirtschaftliche Zwecke zur Entwicklung der Dörfer und des ländlichen Raumes zu betreiben? Inwieweit ist sie hier bereits tätig geworden, und zu welchen Bedingungen und Preisen werden Flächen den kommunalen Gebietskörperschaften dafür zur Verfügung gestellt?

15

In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, im Zusammenhang mit der Verwertung der Flächen darüber hinaus die einmalige Chance zu nutzen, kostenlos Flächen für Zwecke des Naturschutzes zum Aufbau eines Biotopverbundsystems in den neuen Ländern vorab zur Verfügung zu stellen?

Denkt sie gegebenenfalls auch daran, Ausgleichsflächen für den gleichen Zweck in den alten Ländern bereitzustellen? Wie groß ist gegebenenfalls jeweils der Umfang dafür?

16

Über welche Kenntnisse verfügt die Treuhandanstalt und damit die Bundesregierung über die Lage, die genaue Zahl der Grundstücke und die Flächen, die die Unternehmensgruppe Land- und Forstwirtschaft vermarkten soll? Auf wie vielen Flächen bzw. Grundstücken sind vermögensrechtliche Ansprüche bisher angemeldet worden? Wie viele Flächen stehen entsprechend überhaupt, auch unter Berücksichtigung der Fragen 14 und 15, für den Verkauf zur Verfügung?

17

Welche Planungen bestehen seitens der Bundesregierung, Flächenhöchstgrenzen je Betrieb sowohl beim Verkauf als auch bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen einzuführen, um unerwünschte Konzentrationen zu vermeiden?

18

Welche Rolle spielt der gebotene Pacht- oder Kaufpreis bei konkurrierenden Angeboten, und wie wird in diesem Zusammenhang dem häufig gegebenen Mangel an Eigenkapital der interessierten einheimischen landwirtschaftlichen Bevölkerung im Verhältnis zu Bewerbern aus den alten Ländern und dem EG-Raum Rechnung getragen?

19

Warum schaltet die Bundesregierung bei der Verwertung der Flächen für landwirtschaftliche Zwecke Banken ein, oder beabsichtigt dies zu tun, zumal in allen neuen Ländern bis auf Sachsen arbeitsfähige gemeinnützige Landgesellschaften vorhanden sind, die von den Banken bei der Verwertung eingeschaltet werden sollen?

20

Es ist davon auszugehen, daß bei der Verwertung der Flächen für landwirtschaftliche Zwecke das Grundstücksverkehrsgesetz zur Anwendung kommt. Wie wird in diesem Fall sichergestellt, daß bei konkurrierenden Kaufangeboten Agrarstrukturinteressen, insbesondere auch heimischer, vor der politischen Wende im Beitrittsgebiet lebender Landwirte, gegebenenfalls über ein Vorkaufsrecht realisiert werden können?

Stehen, und wenn ja, wo, ausreichend Finanzmittel zur Ausübung eines solchen Vorkaufsrechts zur Verfügung oder ist es wegen der anzunehmenden längerfristigen Finanzschwäche der neuen Länder erforderlich, eine Durchführung und Finanzierung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zu realisieren?

21

Inwieweit denkt die Bundesregierung über konkrete Finanzierungshilfen wie beispielsweise die Anliegersiedlung, den Bodenzwischenerwerb, zinsgünstige öffentliche Darlehen, Zuschüsse oder Zinsverbilligungen nach, um finanzschwachen Wiedereinrichtern, ortsansässigen Neueinrichtern und aus den LPGen hervorgegangenen neuen kooperativen Unternehmensformen den Flächenerwerb überhaupt erst zu ermöglichen?

Inwieweit beabsichtigt sie in diesem Zusammenhang eine Begünstigung einheimischer, vor der politischen Wende im Beitrittsgebiet lebender Landwirte gegenüber Landwirten aus den alten Ländern und aus dem EG-Raum?

22

Läßt die Bundesregierung Kauf und Pacht volkseigener landwirtschaftlicher Flächen weitgehend uneingeschränkt auch für aus den LPGen hervorgegangene neue kooperative Unternehmensformen der unterschiedlichsten Rechtsformen zu oder denkt sie im Verhältnis zu Wiedereinrichtern und Neueinrichtern an einschränkende Bedingungen, und wenn ja, an welche?

Welche Rangfolge nehmen in diesem Zusammenhang durch die sogenannte Bodenreform enteignete Landwirte oder deren Erben ein?

23

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, damit bisherige landlose LPG-Mitglieder und Mitarbeiter von volkseigenen Gütern eine Chance erhalten, sich in der Landwirtschaft selbständig zu machen, bzw. als Gesellschafter eines LPG-Nachfolgebetriebes Flächen erwerben können, um sie in die Gesellschaft einbringen und gemeinsam bewirtschaften zu können, nicht zuletzt auch im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen und der Erhaltung der Funktionen des ländlichen Raumes?

Sieht die Bundesregierung für eine mögliche Förderung des Flächenkaufs eine Rangfolge unterschiedlicher Bewerber vor, und wie sieht diese im einzelnen aus?

24

Wie wird in den neuen Bundesländern die Frage der Milchquoten bei Umwandlung bisheriger LPGen, der Wiedereinrichtung landwirtschaftlicher Betriebe und bei Verkauf und Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen gehandhabt, um denjenigen neuen Betrieben, die keine Alternativen zur Milchproduktion haben, einen dem Standort entsprechende reelle Chance für eine moderne Milchviehhaltung zu geben?

Bonn, den 24. Januar 1992

Dr. Gerald Thalheim Hinrich Kuessner Angelika Barbe Holger Bartsch Dr. Eberhard Brecht Marion Caspers-Merk Dr. Nils Diederich (Berlin) Dr. Peter Eckardt Carl Ewen Evelin Fischer (Gräfenhainichen) Norbert Gansel Iris Gleicke Hans-Joachim Hacker Manfred Hampel Günther Heyenn Reinhold Hiller (Lübeck) Renate Jäger Dr. Ulrich Janzen Horst Jungmann (Wittmoldt) Marianne Klappert Regina Kolbe Rolf Koltzsch Dr. Uwe Küster Eckart Kuhlwein Brigitte Lange Christoph Matschie Dorle Marx Dr. Dietmar Matterne Ulrike Mehl Herbert Meißner Gerhard Neumann (Gotha) Jan Oostergetelo Manfred Opel Dr. Helga Otto Renate Rennebach Siegfried Scheffler Dieter Schloten Dr. Emil Schnell Gisela Schröter Karl-Heinz Schröter Rolf Schwanitz Horst Sielaff Wieland Sorge Antje-Marie Steen Joachim Tappe Ralf Walter (Cochem) Gunter Weißgerber

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