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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Mülltourismus in Deutschland (G-SIG: 12010647)

Entwicklung des Mülltourismus seit der Vereinigung, Entsorgungskriminalität, Lagerung von Problemabfällen auf Deponien ohne Basisabdichtung, Genehmigungspflicht für Mülltransporte, Sonderabfall als Wirtschaftsgut, Aufhebung der Differenzierung zwischen Abfall und Reststoff

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

27.03.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/213419.02.92

Mülltourismus in Deutschland

der Abgeordneten Klaus Lennartz, Harald B. Schäfer (Offenburg), Dr. Liesel-Hartenstein, Hermann Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Klaus Daubertshäuser, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Renate Jäger, Volker Jung (Düsseldorf), Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Jan Oostergetelo, Manfred Reimann, Otto Schily, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz

Vorbemerkung

In der letzten Zeit haben die nicht mehr ausreichend vorhandenen Entsorgungskapazitäten in manchen Bereichen dazu geführt, daß Abfälle verstärkt über lange Strecken transportiert werden.

Besonders bedenklich ist die wegen der durch unterschiedliche Entsorgungsniveaus bedingten niedrigeren Preise verursachte Verbringung von Abfällen aus den alten in die neuen Bundesländer.

Obwohl eigentlich Abfälle soweit wie möglich in der Nähe ihres Entstehungsortes entsorgt werden sollten, werden Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbemüll, für deren Transport keine Beförderungsgenehmigung erforderlich ist, und Sonderabfälle — zum Teil unter dem Deckmantel des Wirtschaftsgutes — über längere Strecken transportiert. Berichte häufen sich, daß am Ende des Transports nicht selten eine wenig umweltgerechte und sogar umweltbedrohende Entsorgung steht. In den neuen Bundesländern sind neben den bereits vor der Vereinigung betriebenen „Deponien" eine Reihe von weiteren Anlagen, insbesondere Verbrennungsanlagen geplant, die neben den dort selbst anfallenden Abfällen auch zusätzliche Abfälle aus den alten Bundesländern aufnehmen können bzw. sollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß und insbesondere die Entwicklung des Mülltourismus in Deutschland seit der Vereinigung vor?

2

Gibt es, da manche Aspekte des Mülltourismus die Formen organisierter Kriminalität angenommen haben, Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes oder ähnlicher Bundeseinrichtungen zu diesen Fragen?

3

Reichen die vorhandenen Rechtsgrundlagen sowie die verwaltungsmäßige und polizeiliche Ausstattung aus, um die sich ausbreitende Entsorgungskriminalität effektiv zu bekämpfen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des Greenpeace-Dossiers „Müllkolonie Ostdeutschland"?

5

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß es sich bei der Ablagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, wie z. B. Filterstäuben aus Abfallverbrennungsanlagen, Batterien und asbesthaltigen Abfällen, auf Deponien ohne Basisabdichtung um keine ordnungsgemäße Entsorgung im Sinne des Abfallgesetzes handelt?

6

Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen derartige unsachgemäße Entsorgungspraktiken vorzugehen?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll unter bestimmten Bedingungen genehmigungspflichtig zu machen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen, und wann?

8

Welche anderen Möglichkeiten bestehen, Ferntransporte von Siedlungsabfällen zu kontrollieren bzw. zu unterbinden?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die unsachgemäße Entsorgung von Sonderabfällen unter dem Deckmantel des Wirtschaftsgutes?

10

Denkt die Bundesregierung daran, die bisher in der Bundesrepublik Deutschland übliche Differenzierung zwischen Abfällen und Reststoffen entsprechend den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und den Inhalten der Baseler Konvention aufzuheben? Wenn ja, wann?

Bonn, den 19. Februar 1992

Klaus Lennartz Harald B. Schäfer (Offenburg) Dr. Liesel Hartenstein Hermann Bachmaier Friedhelm Julius Beucher Lieselott Blunck Dr. Ulrich Böhme (Unna) Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Peter Conradi Klaus Daubertshäuser Dr. Marliese Dobberthien Ludwig Eich Lothar Fischer (Homburg) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Renate Jäger Volker Jung (Düsseldorf) Susanne Kastner Siegrun Klemmer Horst Kubatschka Dr. Klaus Kübler Ulrike Mehl Jutta Müller (Völklingen) Michael Müller (Düsseldorf) Jan Oostergetelo Manfred Reimann Otto Schily Dietmar Schütz Ernst Schwanhold Hans Georg Wagner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz

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