Rücknahme und Verbleib von wiederaufgearbeitetem Uran und Plutonium aus Wiederaufarbeitungsverträgen bundesdeutscher Atomkraftwerksbetreiber mit der französischen Wiederaufarbeitungsanlage der COGEMA in La Hague
der Abgeordneten Jutta Braband und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Atomkraftwerksbetreibende Unternehmen der bundesdeutschen Elektrizitätswirtschaft haben Verträge zur Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus ihren Reaktoren mit dem französischen Unternehmen COGEMA in La Hague abgeschlossen.
Wiederaufgearbeitetes Uran soll erneut in Brennelementen eingesetzt werden. Bei der Wiederaufarbeitung anfallendes Plutonium soll in (MOX) Mischoxid-Brennelementen verwendet werden. Die bei der Wiederaufarbeitung anfallenden radioaktiven Abfälle müssen voraussichtlich 1993 von der Bundesrepublik Deutschland zurückgenommen werden. Ein Endlager für diese Abfälle existiert jedoch nicht.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Mengen an wiederaufgearbeitetem Uran sind bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague bisher angefallen?
Welche Mengen an Plutonium sind bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in La Hague bisher angefallen?
Wie wird in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague gewährleistet, daß wiederaufgearbeitetes Uran aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken getrennt von wiederaufarbeitetem Uran aus anderen Ländern bleibt?
Wie wird in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague gewährleistet, daß Plutonium aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken getrennt von Plutonium aus anderen Ländern bleibt?
Wie wird das wiederaufgearbeitete Uran und Plutonium in La Hague gelagert?
Wurde wiederaufgearbeitetes Uran und Plutonium in die Bundesrepublik Deutschland zurücktransportiert?
Wenn ja, wann und welche Mengen?
Wo wurde wiederaufgearbeitetes Uran bis zur Weiterverarbeitung gelagert?
Welche Transportträger werden für den Transport von wiederaufgearbeitetem Uran und für den Transport von Plutonium verwendet?
Welche Transportbehälter werden für den Transport von wiederaufgearbeitetem Uran und für den Transport von Plutonium verwendet?
Sind diese Transportbehälter genehmigt, wenn ja, wann und durch wen?
Soll das wiederaufgearbeitete Uran nach Anreicherung neu eingesetzt werden, wenn ja, wo?
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Wiedereinsatz von wiederaufgearbeitetem Uran?
Soll das aufgearbeitete Plutonium eingesetzt werden, wenn ja, wo?
Wurde die Bundesregierung über Verträge zur Anreicherung von Uran aus der Wiederaufarbeitung zwischen der Firma Tecksnapexport in Tomsk/Sibirien und der Firma COGEMA in La Hague/Frankreich unterrichtet?
Beinhalten diese Verträge auch Uran aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken?
Wenn ja, welche Mengen?
In welchem Zeitraum soll das wiederaufgearbeitete Uran angereichert werden?
Wo soll das wiederaufgearbeitete Uran nach seiner Anreicherung neu eingesetzt werden?
Welche technischen Bedingungen sind erforderlich, um wiederaufgearbeitetes Uran zum Wiedereinsatz zu bringen?
Wann wird mit der Verfügbarkeit dieser Techniken gerechnet?
Welche Mengen an radioaktivem Abfall aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in La Hague müssen voraussichtlich bis 1993 vertragsgemäß zurückgenommen werden?
Rechnet die Bundesregierung mit einer Verlängerung der Rücknahmefrist für die radioaktiven Abfälle aus den Wiederaufarbeitungsverträgen zwischen deutschen Atomkraftwerksbetreibern und der COGEMA in La Hague?