BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Erhöhte Dioxinfreisetzung in Müllverbrennungsanlagen durch "Rußblasen" (G-SIG: 12010667)

Immissionsrechtliche Bewertung des Rußblasens, Grenzwerte

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

18.03.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/217427.02.92

Erhöhte Dioxinfreisetzung in Müllverbrennungsanlagen durch „Rußblasen"

der Abgeordneten Jutta Braband und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Zur Entfernung von Rußablagerungen in Rauchgaskanälen und Elektrofiltern von Müllverbrennungsanlagen wird ein aus der Kohlekraftwerkstechnik übernommenes Verfahren angewendet, das als „Rußblasen" bezeichnet wird. Hierbei wird durch technische Maßnahmen Rauchgastemperatur- und -geschwindigkeit in den Rauchgaskanälen über den normalen Betriebszustand hinaus erhöht, um ein Abbrennen der Ablagerungen zu erreichen. Der für die Staubabscheidung installierte Elektrofilter wird währenddessen abgeschaltet. Soweit installiert, werden Entschwefelungs- und Entstickungsanlagen abgeschaltet oder mittels eines Bypasses umgangen, da sie für die höheren Temperaturen nicht ausgelegt sind. Hierdurch kommt es während eines „Rußblasens" zu erhöhter Freisetzung von Staub, Schwefeldioxid, Stickoxid und anderen Schadstoffen. Die Kernforschungsanlage Karlsruhe (KfK) hat bei kürzlich durchgeführten Untersuchungen auch erhöhte Dioxinfreisetzung während der Anwendung dieses Reinigungsverfahrens festgestellt:

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie ist das „Rußblasen" in Müllverbrennungsanlagen genehmigungstechnisch definiert?

2

Durch welche Ausnahmegenehmigung oder Rechtsverordnung ist das „Rußblasen" gegenüber dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgesichert?

3

Wie hoch sind nach Informationen der Bundesregierung die Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte für Dioxine und Furane in Müllverbrennungsanlagen durch „Rußblasen"?

4

Um wieviel dürfen während des „Rußblasens" in Müllverbrennungsanlagen die zulässigen Grenzwerte für andere Schadstoffe überschritten werden?

5

Erwägt die Bundesregierung nach der Auswertung der Untersuchungsergebnisse eine Änderung einschlägiger Vorschriften und Gesetze um die Emissionen von Dioxinen und Furanen aus Müllverbrennungsanlagen zu verringern?

6

Wie vereinbaren sich diese Erkenntnisse mit der Forderung nach Einhaltung des erst kürzlich festgesetzten Grenzwertes von 0,1 Nanogramm TE (toxicity equivalent) für Dioxine und Furane je Kubikmeter Abgas aus Müllverbrennungsanlagen?

Bonn, den 28. Februar 1992

Jutta Braband Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen