Menschenrechtslage in Syrien
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Dem Regime von Hafiz Al-Assad in Syrien werden von verschiedenen nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen massive Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, die denen des Regimes Saddam Husseins im Irak vergleichbar sind.
Amnesty International und die syrische Menschenrechtsorganisation CDF (Comité de défense des libertés démocratiques et des droits de l'homme en Syrie) sprechen von mehr als 10 000 politischen Gefangenen in dem arabischen Land, in dem seit 1963 der Ausnahmezustand herrscht. Die meisten dieser Gefangenen sitzen seit zehn Jahren ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren im Gefängnis.
In den Gefängnissen und Haftzentren der fünfzehn syrischen Geheimdienste wird systematisch gefoltert.
Im Februar jährte sich die Niederwerfung des Aufstandes der Muslimbrüder in Hama. Die ganz Stadt wurde im Februar 1982 in Schutt und Asche gelegt, die Zahl der Opfer schwankt nach unterschiedlichen Angaben zwischen 10 000 und 40 000 Menschen. Ähnliches geschah in Aleppo, in Gefängnissen kam es zu Massenexekutionen an politischen Gefangenen.
Doch anders als im Fall des irakischen Regimes, über dessen Verbrechen sich nach dem Einmarsch in Kuwait die ganze Welt empörte, wurde Syrien als Mitglied der Golfkriegsallianz zum Partner des Westens. Die schleichende Besetzung des Libanon, die durch knebelnde Abkommen festgeschriebene Unterwerfung der demokratischen Rechte und politischen Freiheiten der Libanesen unter syrische Sicherheitsinteressen werden offensichtlich toleriert.
Auch nach dem gemeinsamen Waffengang am Golf gehen Repressionen und Menschenrechtsverletzungen in Syrien weiter. Verfolgung und Festnahmen von Menschenrechtlern und Oppositionellen sind an der Tagesordnung.
Während in Nachbarstaaten wie Jordanien ein Demokratisierungsprozeß begonnen hat, bleibt in Syrien alles beim alten. Die USA und Westeuropa, die im Namen der Menschenrechte den Krieg am Golf geführt haben, schweigen beharrlich zu den Verhältnissen in Syrien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Syrien seit annähernd dreißig Jahren der Ausnahmezustand herrscht und damit sämtliche in der syrischen Verfassung enthaltenen Menschen- und Bürgerrechte außer Kraft gesetzt sind?
Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Syrien ein?
Sind der Bundesregierung Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Syrien bekannt?
Wenn ja, welche Fälle von Menschenrechtsverletzungen sind bekannt, und wie werden sie bewertet?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über Folterungen und Mißhandlungen an politischen Gefangenen und Untersuchungshäftlingen in Syrien?
Was weiß die Bundesregierung über die Rechtslage und die gesundheitliche Situation von aus der Haft entlassenen politischen Gefangenen?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die bürgerrechtliche, kulturelle und politische Situation der Kurden in Syrien?
Was ist der Bundesregierung über kurdische politische Gefangene in Syrien bekannt?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über den Status von ca. 300 000 Kurden, die in Syrien ohne syrische Staatsbürgerrechte als Ausländer (Adschnabi) registriert sind?
Sind der Bundesregierung Fälle von Festnahme oder Verfolgung syrischer Oppositioneller oder in Opposition zu Syrien stehender Palästinenser und Libanesen durch syrische oder libanesische Sicherheitskräfte nach der faktischen Ausdehnung der syrischen Ausnahmezustands- und Zensurbedingungen auf den Libanon durch den Abschluß der syrisch-libanesischen Abkommen vom Mai und September 1991 bekanntgeworden?
Besitzt die Bundesregierung Informationen über Einschränkungen der Pressefreiheit im Libanon seit Inkrafttreten dieser Abkommen?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Verfolgungsmaßnahmen gegenüber syrischen Schriftstellern und Rechtsanwälten, die gegen den Krieg am Golf protestierten?
Was weiß die Bundesregierung über Menschenrechtsverstöße in Syrien im Verlauf der Vorbereitung und Durchführung der Wiederwahl von Präsident Assad?
Hält es die Bundesregierung vor diesem Hintergrund für angebracht, Syrien zukünftig finanziell zu unterstützen?
In welcher Form ist bei dem Besuch von Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher in Syrien am 13. Februar 1991, in dessen Verlauf Syrien bundesdeutsche Hilfe in Höhe von 100 Mio. DM zugesagt wurde, die Menschenrechtssituation in Syrien von bundesdeutscher Seite zur Sprache gebracht worden?
Sind die im Februar 1991 zugesagten Mittel inzwischen ausgezahlt?
Hat die Bundesregierung detaillierte Informationen über die Verwendung der Mittel?
Hat Syrien seit 1990 Materialien, Ausrüstungen und Geräte aus Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee erworben bzw. geliefert bekommen, und wenn ja, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die Verhaftungswelle gegen Mitglieder der syrischen Menschenrechtsorganisation „Komitees für die Verteidigung der Menschenrechte und demokratischen Freiheiten in Syrien" und deren Angehörige, die im Dezember 1991 begann und bis heute andauert?
Hat sich die Bundesregierung für die verhafteten Menschenrechtler eingesetzt, und wenn ja, in welcher Form und mit welchem Erfolg?
In welcher Höhe hat Syrien in den letzten zehn Jahren Kredite, Wirtschafts- und Entwicklungshilfe von der Bundesrepublik Deutschland erhalten? (Bitte nach Jahren und Art der Unterstützung aufschlüsseln!)
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Rahmen des Asylverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland Informationen über Asylbewerber an die Nachrichtendienste ihrer Heimatstaaten weitergegeben worden sind, wie dies mehrfach in Verwaltungsgerichtsverfahren zu Asylfällen zur Sprache gekommen ist?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob dies auch im Falle syrischer Asylbewerber der Fall war?
Gibt es andere Formen der Zusammenarbeit zwischen syrischen und bundesdeutschen Sicherheitsbehörden?